Streichung der Gelder bei Beginn eines Fernlehrgangs

  • Liebe Freunde,

    Vergangene Woche habe ich meiner Sachbearbeiterin berichtet, dass ich mich gerne durch einen Fernlehrgang weiterbilden möchte. Dieser Fernlehrgang ist eigentlich für Berufstätige gedacht, die sich nebenberuflich weiterbilden möchten. Deshalb ging ich davon aus, dass es mich in meiner "vollen Verfügung" für den Arbeitsmarkt nicht einschränken wird und somit auch kein Problem darstellen wird. Ich hatte sogar die Hoffnung, dass mir evtl ein Teil des Lehrgangs bezahlt werden würde...

    Nun kam es allerdings ganz anders:
    Bereits im Gespräch offenbarte mir meine Arbeitsvermittlerin, dass Fernlehrgänge ganz grundsätzlich nicht finanziert werden. Sondern nur Präsenzlehrgänge in der Region.
    Das war zwar noch verkraftbar, aber im Nachhinein teilte sie mir per Mail mit, dass sie sich mit ihrem Temleiter besprochen hätte und ich nicht weiter im Leistungsbezug bleiben könne, sollte ich diesen Fernlehrgang machen.

    Das war ein harter Schlag.
    Nun frage ich mich und vor allem euch: Ist das Rechtens?
    Verstoße ich damit tatsächlich gegen meine Eingliederungsvereinbarung bzw. erfülle nicht mehr die nötigen Parameter ein Hartz4-Empfänger zu sein?!

    Vielen Dank im Vorraus für eure Hilfe!

  • 1. Fehler von dir war schon, dich für einen Lehrgang anzumelden, ohne die Genehmigung der Arbeitsvermittlerin zu haben. Massnahmen und Lehrgänge sollten zwingend mit dem Arbeitsvermittler abgestimmt werden, Alleingänge sind nicht gern gesehen.

    Beantworte folgende Fragen:
    Wieviel km von deinem Wohnort entfernt findet der Lehrgang statt?
    Zu welchen Uhrzeiten findet und an welchen Tagen findet er statt?
    Wieviel kostet der Lehrgang?
    Was hast du gelernt und um was für einen Lehrgang handelt es sich?
    Was für ein Attest möchtest du vorweisen?

  • So, entschuldige die späte Antwort.

    1. Bisher habe ich bei meiner Arbeitvermittlerin bloßs die Absicht erklärt, an diesem Lehrgang teilzunehmen, eben gerade um mich mit ihr darüber abzustimmen.
    Die Hoffnungen einer Kostenübernahme wurden mir daraufhin sofort genommen.

    Nun zu den Fragen:
    -Der Lehrgangsort ist ca 250km von meinem Wohnort entfernt. Allerdings handeltes sich um einen FERNlehrgang, ich muss also in der Praxis bloß 2 Mal im Jahr dort anwesend sein!!
    -Den Tag und die Uhrzeit an denen ich mich zu Hause mit dem Lehrmaterial bilde kann ich selbst bestimmen, abgesehen von besagten 2 festen Terminen im Jahr. Der Arbeitsaufwand ist auf 10-12h/Woche angesetzt.
    -Der Lehrgang kostet 120€/Monat
    -Ich habe keine abgeschlossene Berufsausbildung und es handelt sich um einen Lehrgang zum Immobilienkaufmann. (Nicht zu verwechseln mit der Ausbildung zum Immobilienkaufmann, da der Lehrgang rein schulischer Natur ist.)
    -Ich hatte kein bestimmtes Attest im Sinn, sondern eher gehofft es würde mir eines vorgeschlagen. (ein Attest das mich als unfähig betitelt mich der gewöhnlichen Ausbildung nachzugehen. Eines das aussagt, dass ich nicht in der Lage bzw. Verfassung bin mich einem gewöhnlichen Alltag und einem Präsenzlehrgang zu "unterwerfen".

  • Hallo,

    Eines das aussagt, dass ich nicht in der Lage bzw. Verfassung bin mich einem gewöhnlichen Alltag und einem Präsenzlehrgang zu "unterwerfen".

    ähm - und was sollte ein solches Attest bringen? Du machst ein Fernlehrgang, um einen Berufsabschluß zu erwerben. Mit einem solchen Attest wäre jedoch eine Berufsausübung nicht möglich, weswegen der Lehrgang genau was bringt? Richtig - nichts.

    Der Lehrgang kostet 120€/Monat

    Wie willst Du die denn bezahlen bei max. 416 € Regelsatz? Denn Tatsache ist, daß solche Fernsachen tatsächlich nicht finanziert werden. Zu den 120 € im Monat kommen dann ja noch die Fahrkosten und ggf. Übernachtung und das 2x im Jahr. Scheint mir etwas sehr illusorisch zu sein.

    Aus dem Bezug von ALG II wirst Du nicht herausgeschmissen werden, dafür gäbe es keine Grundlage. Aber dennoch ist Dein Plan nicht swehr überlegt - allein schon aus finanziellen Gründen.

    Gruß!

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