Beiträge von MeinNameIstHase

    Liebe Freunde,

    Vergangene Woche habe ich meiner Sachbearbeiterin berichtet, dass ich mich gerne durch einen Fernlehrgang weiterbilden möchte. Dieser Fernlehrgang ist eigentlich für Berufstätige gedacht, die sich nebenberuflich weiterbilden möchten. Deshalb ging ich davon aus, dass es mich in meiner "vollen Verfügung" für den Arbeitsmarkt nicht einschränken wird und somit auch kein Problem darstellen wird. Ich hatte sogar die Hoffnung, dass mir evtl ein Teil des Lehrgangs bezahlt werden würde...

    Nun kam es allerdings ganz anders:
    Bereits im Gespräch offenbarte mir meine Arbeitsvermittlerin, dass Fernlehrgänge ganz grundsätzlich nicht finanziert werden. Sondern nur Präsenzlehrgänge in der Region.
    Das war zwar noch verkraftbar, aber im Nachhinein teilte sie mir per Mail mit, dass sie sich mit ihrem Temleiter besprochen hätte und ich nicht weiter im Leistungsbezug bleiben könne, sollte ich diesen Fernlehrgang machen.

    Das war ein harter Schlag.
    Nun frage ich mich und vor allem euch: Ist das Rechtens?
    Verstoße ich damit tatsächlich gegen meine Eingliederungsvereinbarung bzw. erfülle nicht mehr die nötigen Parameter ein Hartz4-Empfänger zu sein?!

    Vielen Dank im Vorraus für eure Hilfe!