ALG II - Mutterschutz - Elterngeld - viele Fragen

  • Hallo zusammen...

    Ich habe einige Fragen, und hoffe hier die eine oder andere hilfreiche Antwort zu erhalten.

    Folgende Ausgangssituation.

    Zwei Erwachsene, ein Kind, ab August zwei Kinder.

    Ich erhalte aktuell (bis ca. Mitte August) ALG1. Ab Mitte August erhalte ich dann ALG2.

    Meine Frau, aktuell noch berufstätig und schwanger, befindet sich ab dem 09.07 in Mutterschutz und bekommt bis zum 15.10.17 Mutterschaftsgeld (Mutterschutz).
    Nach dem Mutterschutz würde sie Elterngeld erhalten.

    Nun habe ich erfahren, dass das Elterngeld welches ihr zustehen würde, mit meinem ALG2 Anspruch verrechnet wird, da das Elterngeld als Einkommen angesehen wird.

    Das Kindergeld wird wohl, wenn ich es richtig verstanden habe, auch als Einkommen der Kinder angerechnet.

    Wir haben eine Warmmiete von 745€.

    Wie bzw. wo kann ich ausrechnen, was uns 4 dann ab August "zustehen" wird? Wird das komplette Elterngeld angerechnet? Oder nur ein Teil? Wird auch ihr Mutterschaftsgeld angerechnet weil es als Einkommen zählt?

    Arbeiten geht meine Frau seit dem 15.10.16. Davor befand sie sich in unbezahlter Elternzeit. Hat also keine 13 Monate gearbeitet.

    Falls noch irgendwelche Daten fehlen, stelle ich diese natürlich gerne zur Verfügung.

    Vielen Dank schon mal im Voraus.

  • Hallo melramo ,

    ja das Mutterschaftsgeld wird vollständig auf das ALG II angerechnet.

    Als Rechner kannst du folgenden Link benutzen:
    Hartz IV Rechner

    Du solltest auch einen Antrag auf Erstaustattung für das Kind stellen.


    Kleine Vorwarnung:
    745,00 Euro Warmmiete ist sehr hoch, hier würde das Jobcenter euch vermutlich auffordern, sich innerhalb von sechs Monaten eine neue Wohnung zu suchen.

  • Bass386... 745€ warm für eine 3 Zimmer Wohnung ist zuviel? Das jobcenter sollte eigentlich den aktuellen Wohnungsmarkt hier in Berlin kennen. Davon mal abgesehen, ab August sind wir sogar zu viert. Wäre ja wohl eine absolute Frechheit von uns zu verlangen dann umziehen... Mit einem Kleinkind welches hier in die Kita geht, und mit einem Baby...

    Was darf die Miete denn kosten? 300€??? :-D

    Grace, dann werde ich mal versuchen mich mit der Tabelle auseinanderzusetzen... :)

  • Bass386... 745€ warm für eine 3 Zimmer Wohnung ist zuviel? Das jobcenter sollte eigentlich den aktuellen Wohnungsmarkt hier in Berlin kennen. Davon mal abgesehen, ab August sind wir sogar zu viert. Wäre ja wohl eine absolute Frechheit von uns zu verlangen dann umziehen... Mit einem Kleinkind welches hier in die Kita geht, und mit einem Baby...
    Was darf die Miete denn kosten? 300€??? :-D


    Wie hoch sind die Kosten für Miete, Nebenkosten und Heizkosten? Strom ist im Regelsatz des ALG II enthalten und muss somit rausgerechnet werden. Wie groß ist die Wohnung?

    Dann können wir direkt mal schauen, ob es dort zu Problemen kommen könnte oder nicht. Es gibt tatsächlich Städte, in denen eine Wohnung + Neben- und Heizkosten tatsächlich nur 300 Euro kosten darf. Hierzu zählt Berlin allerdings nicht.

    Die Excel Liste kannst du natürlich auch nutzen.

  • Also die Warmmiete setzt sich wie folgt zusammen:

    Nettokalt: 531,00
    Betriebskosten: 96,00
    Heizung: 57,00
    Kaltwasser: 36,00
    Warmwasser: 25,00

    Zusammen 745,00.

    Drei Zimmer, 79,04 m²

  • Casa, aber ich glaube nur, wenn meine Frau die letzten 13 Monate gearbeitet hat oder? Ist ja bei ihr nicht der Fall...
    Also ich glaube mich zu erinnern, sowas mal gehört / gelesen zu haben.

  • Ah ok....so laaaaangsam dämmert es mir :)

    Grob gesagt, Regelsatz für mich, Regelsatz für meine Frau, regelsatz für die Kinder (dafür wird das Kindergeld wieder abgezogen), Warmmiete wird bezahlt, und meine Frau kann bis zu 300€ Elterngeld behalten. Ist das so in etwa korrekt? :-D
    Woher weiß man, wieviel von den bis zu 300€ im Endeffekt nicht angerechnet werden? Abhängig von dem, was meine Frau aktuell verdient?

    Vielen vielen Dank auf jeden Fall schon mal, für die Antworten, und selbstverständlich auch für die Links.

  • :D Hast du auch vor dem Umfang der KDU in Berlin kapituliert? Fein, dann habe ich gleich
    die nächste Frage. Wohnt ihr in einer Wohnung des sozialen Wohnungsbaus? Denn
    bei Wohnungen, die im 1. Förderweg des sozialen Wohnungsbaus errichtet wurden, können
    die Richtwerte für Bruttokaltmieten um bis zu zehn Prozent überschritten werden. Dadurch
    erhöhen sich auch die zulässigen Gesamtaufwendungen. Du siehst, wie wichtig solche
    Angaben sind. :)

  • Grace "Hast du auch vor dem Umfang der KDU in Berlin kapituliert?" Wie ist die Frage zu verstehen? KDU? Sagt mir leider nichts :)

    Zur zweiten Frage, ja, die Wohnung ist sozialer Wohnungsbau. ;)

    Casa Ja, meine Frau hat (natürlich) mehr als 300€ in ihrem jetzigen Job verdient. Bedeutet also, sie "dürfte" 300€ vom Elterngeld behalten? Also zusätzlich zum Regelsatz?

  • Grace "Hast du auch vor dem Umfang der KDU in Berlin kapituliert?" Wie ist die Frage zu verstehen? KDU? Sagt mir leider nichts :)

    Zur zweiten Frage, ja, die Wohnung ist sozialer Wohnungsbau. ;)


    KdU = Kosten der Unterkunft

    Die Angemessenheit deiner Unterkunft muss noch geprüft werden.

    Casa Ja, meine Frau hat (natürlich) mehr als 300€ in ihrem jetzigen Job verdient. Bedeutet also, sie "dürfte" 300€ vom Elterngeld behalten? Also zusätzlich zum Regelsatz?


    Dies sollte gem. § 10 Abs.5 BEEG so sein.

    Wenn deine Frau im Durchschnitt mehr als 300,00 Euro verdient hat, müssten 300,00 Euro anrechnungsfrei bleiben. Du solltest deinen Bewilligungsbescheid genau prüfen, ob Elterngeld angerechnet wurde oder nicht. Wenn das Elterngeld angerechnet wird, dann bitte sofort wieder melden.

    Du kannst zum Thema Elterngeld auch folgendes lesen:

    Elterngeld und Hartz IV

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