Beiträge von melramo

    Guten Abend zusammen,

    ich hätte da mal ein Anliegen bzw. eine Frage, bezüglich der Datenspeicherung und Aufbewahrung von eingereichten Unterlagen (Kopien) beim Jobcenter, und würde mich verlässliche Antworten freuen.

    Wir haben im letzten Jahr (August 2017) einen Antrag auf ALGII beim Jobcenter xxxxxxx xxxxxxx gestellt. Dieser wurde Aufgrund eines Bausparvertrags meiner Frau abgelehnt, mit der Begründung Vermögen = wir sollen den Bausparvertrag kündigen und davon leben.

    Gesagt, getan, haben wir diesen natürlich gekündigt und davon die letzten Monate „gelebt“.

    Nun ist das Vermögen aufgebraucht, und wir haben jetzt im September 2018 erneut einen Antrag auf ALGII gestellt. Natürlich haben wir diesmal unter dem Punkt Vermögen KEINEN Bausparvertrag angegeben, da dieser ja nachweislich nicht mehr existiert.

    Als Antwort kam ein Schreiben mit der Aufforderung zu Mitwirkung.

    „Bei ihrer letzten Antragstellung (August 2017) hatten sie augenscheinlich einen Bausparvertrag…usw. usw. usw.“

    Das merkwürdige, die Dame aus der Leistungsabteilung hatte mir damals, als auch dieses Mal versichert, dass eingereichte Unterlagen, Dokumente, Kontoauszüge usw. nach Prüfung VERNICHTET werden.

    Wenn angeblich alles vernichtet wurde, woher weiß dann
    das Jobcenter noch 1 Jahr später, dass mal ein Bausparvertrag existiert hat ?

    Natürlich werden wir jetzt die Auflösung bzw. Kündigung des Bausparvertrags
    nachreichen, da wir nichts zu verbergen haben. Interessieren würde mich aber
    schon, woher das Jobcenter diese Information hat, wenn doch alles vernichtet
    worden sein soll.

    Datenschutz und für die Hilfe nicht

    relevant. Gelöscht!

    Grace

    @bass386 Deine Rechnung mag ja stimmen, aber es kann ja nicht Sinn und Zweck sein, das wir nach 6 Monaten mit so gut wie keinem Guthaben auf dem Girokonto dastehen...das also unser ganzes "Vermögen" erstmal komplett aufgebraucht werden muss. Wozu gibt es dann den Vermögensfreibetrag ? ;)

    Also ich, und meine Frau sicherlich auch, fanden es immer ganz beruhigend ein gewisses Geld auf dem Girokonto zu haben. Sowieso wenn man zwei Kleinkinder hat.

    Servus Bass,

    wie ist denn dann dieser Paragraph zu verstehen?


    "Laut § 12 Abs. 1 SGB II wird ein Bausparvertrag dann als verwertbares Vermögen gewertet, wenn dieser schon im Laufe der Vertragslaufzeit verwertbar war.

    Der Bausparvertrag ist ja nicht verwertbar, weil fest angelegt auf 7 Jahre.


    Genauer gesagt bedeutet dies: Ein Bausparvertrag wird dem Vermögen eines Leistungsbeziehers zugerechnet, wenn es möglich gewesen wäre, diesen vorzeitig zu kündigen."

    Und im zweiten Teil steht wieder was von einer vorzeitigen Kündigung. Und ja, auch ein Bausparvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 7 Jahren wäre irgendwie mit großen Verlusten, und Wartezeit (6 Monate) kündbar. Und wovon lebt man in den 6 Monaten? Keine Unterstützung vom Amt, und an das Geld vom Bausparvertrag kommt man auch nicht... Ist doch alles paradox :(

    Was noch erschwerend dazu kommt, ich bin aufgrund meiner chronischen Rückenerkrankung ein Umschlungsfall. Das Arbeitsamt hätte einer Umschlung zugestimmt. Problem war, das die Umschulung erst NACH Ablauf der ALG1 Bewilligung angefangen hätte.

    Ergo, bekomme ich / wir kein ALG2 (nicht mal den obligatorischen einen Euro), hab ich auch keine Chance auf eine Umschulung...

    Ich liebe die deutschen Gesetze :(

    Da gebe ich dir vollkommen Recht Grace. Mit dem Thema ALG2 / Hartz 4, Vermögen usw. mussten wir uns zum Glück auch noch nie so wirklich auseinander setzen. Demnach bestehen auf jeden Fall Defizite bzw. Wissenslücken :)

    Natürlich hab ich versucht, mich im Vorfeld schon zu erkundigen was uns erwarten wird / erwarten kann.

    Aber teilweise sind diese Gesetze (für mich) so kompliziert formuliert, daß man manchmal später weniger weiß, als vorher ;) Deswegen bin ich auch sehr froh, daß es solche Foren gibt, wo Menschen mit gewissen Erfahrungen sitzen.

    Edit: bestes Beispiel der Bausparvertrag.

    "Laut § 12 Abs. 1 SGB II wird ein Bausparvertrag dann als verwertbares Vermögen gewertet, wenn dieser schon im Laufe der Vertragslaufzeit verwertbar war. Genauer gesagt bedeutet dies: Ein Bausparvertrag wird dem Vermögen eines Leistungsbeziehers zugerechnet, wenn es möglich gewesen wäre, diesen vorzeitig zu kündigen."

    Der große Bausparvertrag meiner Frau ist aktuell noch nicht zuteilungsreif. Bedeutet nicht zuteilungsreif = nicht verwertbar?

    Jeder Vertrag ist irgendwie kündbar (zumindest Bausparvertrag). Zwar mit Verlusten und Wartezeit, aber dennoch irgendwie kündbar... Also ergibt Laut § 12 Abs. 1 SGB II für mich in dem Moment recht wenig Sinn :-D

    Hallo Grace...

    Da hast du natürlich recht. Den Schlußsatz hätte ich mir sparen können :)

    Zum Thema Bausparvertrag (auch der, der aktuell noch nicht zuteilungsreif ist) habe mittlerweile verschiedene Aussagen der Callcenter Mitarbeiter erhalten. Der eine sagt, darf nicht als Vermögen angesehen werden, weil nicht zuteilungsreif, die Kollegin 30 Minuten später sagt, selbstverständlich ist das Vermögen, da der Bausparvertrag ja (mit Verlust) gekündigt werden könnte.

    Das man in so einem Fall aber erst ein halbes Jahr später an das Geld kommt, scheint niemandeb zu kümmern :-D

    Servus zusammen...

    Ich sitze seit einigen Tagen vor meinem ALG2 Erstantrag und bekomm schon langsam Kopfschmerzen :-D

    Folgende Konstellation:

    Ich (40 Jahre) beziehe noch bis zum 09.09.17 ALG1:

    1 Girokonto mit ca. 3500€ Guthaben.

    1 Tagesgeldkonto mit 0€

    1 Gemeinschaftskonto mit der Frau mit ca. 2,50€ Guthaben

    1 Paypal Konto mit 0€


    Meine Frau (36 Jahre) zur Zeit in Mutterschutz, ab Anfang Oktober in Elternzeit:

    1 Girokonto mit ca. 4500€ Guthaben

    1 Unterkonto ca. 3000€ Guthaben (wurde angespart für das Sparkonto unserer Tochter, und wird die Tage auf das Sparkonto der Tochter eingezahlt, siehe unten)

    1 Riesterrente

    1 Bausparvertrag zuteilungsreif (ca. 8800€)

    1 Bausparvertrag nicht zuteilungsreif (eröffnet 2014, 7 Jahre Laufzeit), ca. 25.000€ angespart.

    1 Paypal Konto mit 0€


    Wir haben zwei Kinder ( 2 1/2 Jahre und 3 1/2 Wochen alt). Der Große hat ein Sparkonto (ca. 3500€ Guthaben), für die Kleine sollte die Tage eins eröffnet werden (macht ja vor der Geburt auch keinen Sinn) mit etwa dem selben Guthaben wie beim Jungen.

    Das ALLE Konten beim Antrag angegeben werden müssen ist mir klar (auch wenn in dem Antrag bzw. Anlage VM gar nicht genügend Platz vorhanden ist) :-D

    Warmmiete (sozialer Wohnungsbau mit WBS) beläuft sich auch 745€.

    Nun zu meiner eigentlichen Sorge bzw. Frage. Macht es in meinem /unseren Fall aktuell überhaupt Sinn ALG2 zu beantragen? Oder würde der Antrag eh gleich in Schredder wandern?

    Die Freibeträge sind mir soweit eigentlich schon bekannt.

    Für mich: 40x150€ = 6000 + 750€
    Für meine Frau: 36x150€ = 5400 + 750€
    Für die Kinder jeweils 3100€ (PLUS 750€???)

    Dürften die Kinder demnach 3850€ Vermögen besitzen, oder "nur" die 3100€?

    Das der zuteilungsreife Bausparvertrag mit angerechnet wird, davon gehe ich natürlich aus.

    Was ist mit dem noch nicht zuteilungsreifen Bausparvertrag? Kann sie gezwungen werden, den vorzeitig und mit Verlust zu kündigen? Laut Callcenter Mitarbeiter des SGB2 Servicecenters angeblich NICHT.

    Versteht mich bitte nicht falsch. Ich / wir möchten nichts haben, was uns nicht zusteht. So sind wir nicht. Natürlich finde ich es auf der anderen Seite meiner Frau gegenüber "unfair", das sie uns im schlimmsten Fall mit ihrem angesparten Geld versorgen soll. Der Bausparvertrag(Verträge) wurden ja nicht für solch einen Fall eröffnet, sondern um sich später evtl. ein Eigenheim leiten zu können.

    Ich hoffe, ich habe den Text halbwegs verständlich formuliert. Ich würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen.

    Vielen Dank schonmal...

    Grace "Hast du auch vor dem Umfang der KDU in Berlin kapituliert?" Wie ist die Frage zu verstehen? KDU? Sagt mir leider nichts :)

    Zur zweiten Frage, ja, die Wohnung ist sozialer Wohnungsbau. ;)

    Casa Ja, meine Frau hat (natürlich) mehr als 300€ in ihrem jetzigen Job verdient. Bedeutet also, sie "dürfte" 300€ vom Elterngeld behalten? Also zusätzlich zum Regelsatz?

    Ah ok....so laaaaangsam dämmert es mir :)

    Grob gesagt, Regelsatz für mich, Regelsatz für meine Frau, regelsatz für die Kinder (dafür wird das Kindergeld wieder abgezogen), Warmmiete wird bezahlt, und meine Frau kann bis zu 300€ Elterngeld behalten. Ist das so in etwa korrekt? :-D
    Woher weiß man, wieviel von den bis zu 300€ im Endeffekt nicht angerechnet werden? Abhängig von dem, was meine Frau aktuell verdient?

    Vielen vielen Dank auf jeden Fall schon mal, für die Antworten, und selbstverständlich auch für die Links.

    Bass386... 745€ warm für eine 3 Zimmer Wohnung ist zuviel? Das jobcenter sollte eigentlich den aktuellen Wohnungsmarkt hier in Berlin kennen. Davon mal abgesehen, ab August sind wir sogar zu viert. Wäre ja wohl eine absolute Frechheit von uns zu verlangen dann umziehen... Mit einem Kleinkind welches hier in die Kita geht, und mit einem Baby...

    Was darf die Miete denn kosten? 300€??? :-D

    Grace, dann werde ich mal versuchen mich mit der Tabelle auseinanderzusetzen... :)

    Hallo zusammen...

    Ich habe einige Fragen, und hoffe hier die eine oder andere hilfreiche Antwort zu erhalten.

    Folgende Ausgangssituation.

    Zwei Erwachsene, ein Kind, ab August zwei Kinder.

    Ich erhalte aktuell (bis ca. Mitte August) ALG1. Ab Mitte August erhalte ich dann ALG2.

    Meine Frau, aktuell noch berufstätig und schwanger, befindet sich ab dem 09.07 in Mutterschutz und bekommt bis zum 15.10.17 Mutterschaftsgeld (Mutterschutz).
    Nach dem Mutterschutz würde sie Elterngeld erhalten.

    Nun habe ich erfahren, dass das Elterngeld welches ihr zustehen würde, mit meinem ALG2 Anspruch verrechnet wird, da das Elterngeld als Einkommen angesehen wird.

    Das Kindergeld wird wohl, wenn ich es richtig verstanden habe, auch als Einkommen der Kinder angerechnet.

    Wir haben eine Warmmiete von 745€.

    Wie bzw. wo kann ich ausrechnen, was uns 4 dann ab August "zustehen" wird? Wird das komplette Elterngeld angerechnet? Oder nur ein Teil? Wird auch ihr Mutterschaftsgeld angerechnet weil es als Einkommen zählt?

    Arbeiten geht meine Frau seit dem 15.10.16. Davor befand sie sich in unbezahlter Elternzeit. Hat also keine 13 Monate gearbeitet.

    Falls noch irgendwelche Daten fehlen, stelle ich diese natürlich gerne zur Verfügung.

    Vielen Dank schon mal im Voraus.