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Zu krank für den Job, aber keine Erwerbsminderungsrente – neue Rente soll Lücke schließen

Wer seinen Beruf gesundheitlich nicht mehr schafft, bekommt deshalb noch lange keine Erwerbsminderungsrente. Die Grünen wollen für ältere Beschäftigte eine neue Absicherung schaffen, die allerdings erst zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze greifen soll. Genau daran entzündete sich bei der Bundestagsanhörung am 2. November 2026 die Kritik des DGB: Der Schutz käme für viele zu spät.

Warum der bisherige Beruf nicht den Ausschlag gibt

Bei der Erwerbsminderungsrente schaut die Rentenversicherung über den bisherigen Beruf hinaus. Nach § 43 SGB VI zählt grundsätzlich, wie lange jemand unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch arbeiten kann. Wer zwar seinen Beruf aufgeben muss, gesundheitlich aber noch mindestens sechs Stunden täglich eine geeignete andere Tätigkeit ausüben könnte, erhält deshalb grundsätzlich keine EM-Rente.

Liegt das Leistungsvermögen auf nicht absehbare Zeit unter drei Stunden täglich, kommt eine volle Erwerbsminderung in Betracht, bei drei bis unter sechs Stunden eine teilweise. Für die Rente müssen zusätzlich die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, gibt es nach § 240 SGB VI noch einen besonderen Berufsschutz. Bei ihnen kann auch Berufsunfähigkeit unter den weiteren Voraussetzungen eine teilweise Erwerbsminderungsrente begründen. Jüngeren Jahrgängen steht dieser Weg dagegen nicht offen.

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Neue Rente kurz vor dem Ruhestand

Die Grünen wollen deshalb eine „Überlastungsschutzrente“ einführen. Ihr Antrag mit der Drucksache 21/3844 sieht vor, dass sie zwei Jahre vor der jeweiligen Regelaltersgrenze beantragt werden kann. Maßgeblich wäre die gesundheitliche Leistungsfähigkeit im bisherigen Beruf oder in ähnlichen Tätigkeitsfeldern.

Dafür soll der Gutachter im selben Antragsverfahren prüfen, ob die neue Leistung infrage kommt, wenn die Voraussetzungen für eine volle oder teilweise EM-Rente fehlen. Auch bei der Berechnung und den Hinzuverdienstregeln wollen sich die Grünen an der Erwerbsminderungsrente orientieren.

Das Geld für den neuen Schutz wollen sie teilweise an anderer Stelle im Rentensystem einsparen: Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren soll dafür ab 2031 in ihrer bisherigen Form entfallen.

Für den DGB kommt der Schutz zu spät

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält den Berufsschutz grundsätzlich für sinnvoll, will damit aber deutlich früher ansetzen. In seiner schriftlichen Stellungnahme zur Anhörung sieht er die Zielgruppe bereits viele Jahre vor dem vorgeschlagenen Rentenbeginn unter Druck. Wer dagegen erst zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze seinen Beruf aufgeben muss, könne den Übergang unter den jeweiligen Voraussetzungen schon heute mit Krankengeld und gegebenenfalls Arbeitslosengeld überbrücken.

Selbst nach Erreichen des vorgesehenen Alters bliebe zunächst die Wartezeit auf die Entscheidung. Dauert die medizinische Prüfung mehrere Monate, müssten Antragsteller auch diese Zeit finanziell überbrücken, wendet der DGB ein. Zudem lasse der Vorschlag offen, wie das Verfahren für Menschen ablaufen soll, die ihren Beruf schon vorher aufgeben müssen. Der Gewerkschaftsbund fordert deshalb sowohl einen früheren Zugang als auch praktikablere Bedingungen für die Beantragung.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sieht dagegen keinen Bedarf für einen gesetzlichen Ausbau. Ihr Vertreter Alexander Gunkel verwies in der Anhörung vom 2. November auf die bestehenden Leistungen und die bereits beschlossenen Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente.

Einfacherer Zugang statt neuer Gutachten

Einen anderen Weg schlägt der Sozialrechtler Felix Welti vor. In seiner Stellungnahme befürwortet er einen leichteren Rentenzugang für gesundheitlich eingeschränkte Menschen kurz vor dem Ruhestand. Die Leistungsfähigkeit im jeweiligen Beruf zusätzlich begutachten zu lassen, könnte aus seiner Sicht jedoch aufwendig sein und unsichere Ergebnisse liefern. Stattdessen regt er an, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen auszuweiten und das Zugangsalter stärker nach dem Grad der Behinderung zu staffeln.

Welti stellt außerdem die geplante Finanzierung infrage. Er hält es nicht für zwingend, Verbesserungen bei Erwerbsminderung mit der Abschaffung der Rente nach 45 Versicherungsjahren zu verknüpfen. Beide Leistungen hätten unterschiedliche Aufgaben und Zielgruppen.

Beim Zugangsalter sehen die Grünen zumindest eine spätere Erweiterung vor: Vier Jahre nach Einführung soll die neue Rente überprüft werden. Danach könnte der Zugang schrittweise auf bis zu vier Jahre vor der Regelaltersgrenze vorgezogen werden. Ob und wann der Bundestag den Vorschlag in eine gesetzliche Regelung überführt, ist allerdings offen.