Zum Inhalt springen

Instagram-Einnahmen verschwiegen – Familie muss über 32.000 Euro Bürgergeld zurückzahlen

Eine Fitness-Influencerin verdiente über Instagram Geld, während ihre Familie Bürgergeld bezog und dem Jobcenter die Einnahmen verschwieg. Als der Zoll nach einem anonymen Hinweis die Wohnung durchsuchte, fand er mehr als 40.000 Euro Bargeld in einer Küchenkommode. Neben der Rückzahlung der Leistungen kommt auf den Vater eine Geldstrafe zu.

Geld aus Fitnesstrainings floss ins Ausland

Der 44-jährige Schweinfurter hatte für seine dreiköpfige Familie mehr als zwei Jahre lang unrechtmäßig Leistungen erhalten. Seine Ehefrau präsentierte sich unterdessen auf Instagram als Fitness-Influencerin mit mehr als 80.000 Followern. Über verifizierte Accounts bot sie bezahlte Trainings an. Die Erlöse gingen auf ausländische Konten, von denen das Jobcenter nichts wusste.

Für den Bürgergeld-Anspruch der Familie war auch der Verdienst der Ehefrau relevant, denn innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft wird das Einkommen beider Partner berücksichtigt. Zwar bleiben beim Zuverdienst Freibeträge erhalten, die Einnahmen müssen dem Jobcenter aber offengelegt werden. Nur so kann es berechnen, wie viel Geld der Familie noch zusteht.

Bedarfsgemeinschaft: Wer gehört dazu, wer nicht und wie wird gerechnet?

Den Anstoß für die Ermittlungen gab ein anonymer Hinweis auf die Social-Media-Aktivitäten der Frau. Daraufhin ging die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Schweinfurt dem Fall nach. Die Beamten stellten fest, dass hinter den Trainingsangeboten tatsächlich Einnahmen standen, die gegenüber dem Jobcenter nicht angegeben worden waren.

Über 40.000 Euro in der Küchenkommode

Bei der Durchsuchung stießen die Ermittler auf weitere finanzielle Mittel: In einer Küchenkommode waren mehr als 40.000 Euro Bargeld versteckt. Außerdem fanden sie Konten im Ausland, über die hohe Beträge flossen. Die Ermittlungen betrafen damit neben dem verschwiegenen Verdienst auch die Vermögensverhältnisse der Familie.

Auch ein privat genutzter Tesla spielte dabei eine Rolle. Der Wagen war auf einen Bekannten zugelassen, was nach Angaben des Zolls die tatsächlichen Vermögensverhältnisse verschleiern sollte. Über das Wunschkennzeichen und die Ladeabrechnungen konnten die Ermittler jedoch nachvollziehen, wer das Fahrzeug tatsächlich nutzte.

Noch während die Durchsuchung lief, griff der Ehemann aus der Ferne auf das Smartphone seiner Frau zu und setzte es auf Werkseinstellungen zurück. Damit wollte er nach Darstellung des Zolls digitale Beweise vernichten. Die finanziellen Verhältnisse konnte die Behörde nach eigenen Angaben dennoch aufklären.

Der Zoll berichtete außerdem, der Mann habe im weiteren Verfahren versucht, Zeugen zu beeinflussen. Zum Zeitpunkt der Mitteilung wurde dieses Verhalten noch geprüft, auch mögliche strafrechtliche Folgen für die betroffenen Zeugen standen im Raum.

Geldstrafe zusätzlich zur Rückzahlung

Das Amtsgericht Schweinfurt verurteilte den 44-Jährigen wegen des unrechtmäßigen Bezugs der Sozialleistungen zu 150 Tagessätzen von jeweils 70 Euro. Daraus ergibt sich eine Geldstrafe von 10.500 Euro.

Mit dieser Strafe ist die Forderung des Jobcenters allerdings nicht beglichen. Die mehr als 32.000 Euro Bürgergeld, die zu Unrecht geflossen waren, müssen vollständig zurückgezahlt werden.