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Früher in Rente: Durchschnittlich 162 Euro weniger – jeden Monat

Nahaufnahme der Hände eines älteren Paares, die gemeinsam am Tisch mit Stift, Taschenrechner und Papieren rechnen.

Wer 2025 mit Abschlägen in Altersrente ging, verzichtete im Schnitt auf 162 Euro brutto im Monat. Betroffen war fast jeder dritte neue Altersrentner – und die Kürzung bleibt auch nach Erreichen des regulären Rentenalters bestehen.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) weist in ihrer Jahresstatistik 2026 insgesamt 281.414 neue Altersrenten mit Abschlägen aus. Obwohl insgesamt weniger Menschen eine Altersrente begannen als 2024, stieg die Zahl der Renten mit Abschlägen um rund 16.000. Der Anteil gekürzter Altersrenten erhöhte sich dadurch von 28,3 auf 30,4 Prozent.

Auf zwölf Monate gerechnet fehlen den Betroffenen durch den Abschlag durchschnittlich 1.944 Euro brutto. Wer mit dem Rentenbeginn auch seine Beschäftigung beendet, verzichtet darüber hinaus auf die Rentenansprüche, die weitere Arbeitsjahre gebracht hätten.

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Seit 2020 von 103 auf 162 Euro

Bei den Altersrenten, die 2020 mit Abschlägen begannen, betrug die durchschnittliche Kürzung noch rund 103 Euro. Bis 2025 stieg dieser Durchschnitt um etwa 57 Prozent. Zugleich mussten mehr Neurentner einen Abschlag hinnehmen: Ihr Anteil wuchs innerhalb der fünf Jahre von 23,4 auf 30,4 Prozent.

RentenbeginnAnteil neuer Altersrenten mit AbschlägenDurchschnittlicher Abschlag pro Monat, brutto
202023,4 %103 €
202326,3 %134 €
202428,3 %149 €
202530,4 %162 €

Quelle: DRV, Rentenversicherung in Zeitreihen 2025 und Rentenversicherung in Zahlen 2026. Eurobeträge gerundet, durchschnittlicher Abschlag jeweils nur für die Renten mit Kürzung.

Der Abstand zur jeweiligen abschlagsfreien Altersgrenze ist dabei gewachsen. Die betroffenen Renten begannen 2020 im Schnitt rund 27 Monate früher, 2025 waren es bereits 33,4 Monate. Entsprechend stieg der durchschnittliche Abschlagssatz von 8,1 auf zehn Prozent.

Warum der frühe Beginn mehr kostet

Am gesetzlichen Abzug von 0,3 Prozent je vorgezogenem Monat hat sich nichts geändert. Bei der Rente mit 63 nach mindestens 35 Versicherungsjahren vergrößert die schrittweise Anhebung des regulären Rentenalters auf 67 allerdings den Zeitraum, für den Abschläge anfallen.

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Wer 1958 geboren wurde und mit 63 in Rente ging, musste 10,8 Prozent Abschlag hinnehmen, weil bis zur regulären Altersgrenze von 66 Jahren noch 36 Monate fehlten. Für den Jahrgang 1964 liegt diese Grenze bei 67 Jahren. Ein Rentenbeginn mit 63 bedeutet dann 48 vorgezogene Monate und damit eine dauerhafte Kürzung um 14,4 Prozent.

Nach 45 anrechenbaren Versicherungsjahren bleibt dagegen ein früherer Beginn ohne Abschläge möglich. Dafür gilt eine eigene Altersgrenze, die ab dem Jahrgang 1964 bei 65 Jahren liegt. Diese Rentenart lässt sich nicht durch freiwillige Abschläge noch weiter vorziehen.

Wie hoch ein Abschlag in Euro ausfällt, hängt auch von der erworbenen Rente ab: Bei höheren Ansprüchen kostet derselbe prozentuale Abschlag mehr Geld. Rentenerhöhungen vergrößern den Abstand ebenfalls.

Frauen im Osten häufiger betroffen

Frauen in den ostdeutschen Bundesländern begannen 2025 besonders häufig mit einer gekürzten Altersrente: 44,8 Prozent ihrer neuen Renten hatten Abschläge, gegenüber 32,2 Prozent bei den Männern. Auch der durchschnittliche Abschlagssatz lag bei den betroffenen Frauen mit 10,8 Prozent über dem der Männer mit 10,3 Prozent. Weil die Männer im Schnitt höhere Rentenansprüche hatten, fehlten ihnen mit monatlich 177 Euro brutto dennoch mehr als den Frauen mit 172 Euro.

Die Kürzung endet nicht mit 67

Die Rentenabschläge bleiben auch nach Erreichen der regulären Altersgrenze bestehen. Zwar steigt die gekürzte Rente bei späteren Rentenerhöhungen mit, der prozentuale Abzug bleibt aber erhalten. Damit wächst im Laufe der Zeit auch die Summe, die monatlich gegenüber einer ungekürzten Rente fehlt.

Wer den früheren Ausstieg plant, muss außerdem die noch ausstehenden Beitragsjahre berücksichtigen. Die Hochrechnung in der jährlichen Renteninformation rechnet mit weiteren Beiträgen bis zur Regelaltersgrenze, und zwar nach dem Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre. Wer früher aufhört zu arbeiten, erreicht diese zusätzlichen Ansprüche nicht und würde seine vorgezogene Rente auf dieser Grundlage zu hoch ansetzen. Dafür erhält er die Rente schon über einen längeren Zeitraum.

Die Abschläge selbst lassen sich ab 50 durch Sonderzahlungen an die Rentenversicherung ganz oder teilweise ausgleichen. Wie viel dafür nötig ist, berechnet die DRV auf Antrag. Die Zahlung verpflichtet nicht zum vorzeitigen Rentenbeginn: Wer später doch bis zur abschlagsfreien Altersgrenze wartet, bekommt eine entsprechend höhere Rente. Zurückgezahlt werden die zusätzlichen Beiträge allerdings nicht.