Mehr als 16.000 Euro Nachzahlung gingen auf ihrem Konto ein, als die Erwerbsminderungsrente endlich bewilligt war. Drei Wochen später schickte die Frau der Rentenversicherung von sich aus den Bescheid über ihre Unfallrente. Sie habe nichts verschweigen wollen, hielt sie der Rückforderung später entgegen. Für das Landessozialgericht Baden-Württemberg kam es darauf aber nicht an. Und selbst die hohe Nachzahlung hilft ihr nicht – im Gegenteil.
Ein Sturz auf dem Weg zur Arbeit
Im Juli 2018 stürzte die Frau auf dem Weg zu ihrem Arbeitsplatz. Sie brach sich die Kniescheibe und das Handgelenk, zurück blieb ein chronisches Schmerzsyndrom im Arm. Im Februar 2020 beantragte sie eine Rente wegen Erwerbsminderung.
Den Unfall gab sie im Antrag an. Die Frage, ob sie Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beziehe oder beantragt habe, verneinte sie aber. Zugleich verpflichtete sie sich, die Rentenversicherung unverzüglich zu informieren, falls später solche Leistungen beantragt oder gezahlt würden.
Erwerbsminderungsrente scheitert an früherer Täuschung beim Jobcenter
Im Dezember 2020 erkannte die Unfallkasse Baden-Württemberg den Sturz als Arbeitsunfall an, wozu auch Unfälle auf dem Arbeitsweg zählen. Sie bewilligte eine vorläufige Verletztenrente von 879,27 Euro im Monat, rückwirkend ab dem 20. März 2020. Eine Verletztenrente zahlt die Unfallversicherung, wenn die Erwerbsfähigkeit nach einem Arbeits- oder Wegeunfall längerfristig gemindert bleibt. Die Rentenversicherung erfuhr davon zunächst nichts.
Dort lag der Antrag noch fast ein weiteres Jahr, erst im November 2021 fiel die Entscheidung. Die Frau erhielt eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ab Februar 2020, mit einem monatlichen Zahlbetrag von 749,39 Euro. Für die zurückliegenden Monate überwies die Rentenversicherung 16.366,51 Euro. Die Unfallrente tauchte in der Berechnung nicht auf.
Warum die Unfallrente die EM-Rente minderte
Bei der Berechnung der EM-Rente hätte die Rentenversicherung die Verletztenrente berücksichtigen müssen. Nach § 93 SGB VI wird die EM-Rente teilweise nicht ausgezahlt, wenn beide Renten zusammen einen gesetzlichen Grenzbetrag überschreiten.
Die Unfallrente wird dabei nicht Euro für Euro abgezogen. Im Fall der Frau wirkte sich nur ein Teil der monatlichen 879,27 Euro auf die EM-Rente aus.
Am 25. November 2021 schickte die Frau den Bescheid der Unfallkasse per E-Mail an die Rentenversicherung. Die rechnete neu und forderte im Juni 2022 für die Zeit vom 20. März 2020 bis 30. Juni 2022 insgesamt 4.621,52 Euro zurück. Gut sieben Monate nach der Nachzahlung kam damit die Rückforderung.
Was die Rentenversicherung wusste – und was nicht
Die Frau wehrte sich. Die Rentenversicherung habe seit dem Antrag von dem Unfall gewusst und auch das Aktenzeichen der Unfallkasse gekannt. Die Unfallkasse habe ihr sogar eine ärztliche Stellungnahme übermittelt, die eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 Prozent empfahl. Ihren Widerspruch wies die Rentenversicherung zurück, das Sozialgericht Karlsruhe wies die Klage im August 2024 ab.
Auch das Landessozialgericht folgte ihr nicht. Zu wissen, dass es einen Unfall und ein Verfahren bei der Unfallkasse gibt, ist nicht dasselbe wie zu wissen, dass eine Rente bewilligt wurde und in welcher Höhe. Bekannt war der Rentenversicherung nur das Verletztengeld bis zum 19. März 2020. Das ist eine kurzfristige Leistung während der Arbeitsunfähigkeit und etwas anderes als die spätere Verletztenrente.
Schwer wog ein Formular vom Oktober 2021. Knapp zwei Wochen vor dem Rentenbescheid füllte die Frau eine Erklärung zum Hinzuverdienst aus. Darin nannte sie „Verletztengeld nur bis 19.03.2020“ und Arbeitslosengeld ab dem 20. März 2020. Die Unfallrente erwähnte sie nicht, obwohl der Bescheid darüber seit zehn Monaten bei ihr lag. Die Behauptung, sie habe ihn bereits mit diesem Formular eingereicht, konnte das Gericht in den Akten nicht bestätigen.
Warum es auf Absicht nicht ankam
Die Rentenversicherung darf einen fehlerhaften Rentenbescheid auch rückwirkend korrigieren, wenn der Vertrauensschutz entfällt. Das regelt § 45 SGB X. Dafür muss niemand etwas absichtlich verschwiegen haben. Es genügt, wenn der Bescheid auf Angaben beruht, die grob fahrlässig unvollständig waren.
Grob fahrlässig handelt nach der Rechtsprechung, wer einfachste Überlegungen nicht anstellt und übersieht, was jedem einleuchten muss. Genau das sah das Gericht hier. Die Frau hatte sich im Antrag verpflichtet, eine Unfallrente sofort zu melden. Spätestens im Dezember 2020 wusste sie davon, meldete sie aber erst elf Monate später. Gesundheitliche Gründe dafür sah das Gericht nicht. Die vorliegenden Gutachten beschrieben keine wesentlichen Einschränkungen ihrer Merkfähigkeit oder Konzentration.
Unabhängig davon stützte das Gericht die Entscheidung auf einen zweiten Grund. Die Frau habe gewusst, dass der Rentenbescheid falsch war. Er nannte die Unfallrente ausdrücklich als meldepflichtige Leistung, enthielt sie aber nirgends. Zudem war die Unfallrente höher als die EM-Rente selbst. Ausgerechnet ihre E-Mail vom 25. November wertete das Gericht als Beleg. Sie bezog sich ausdrücklich auf den Rentenbescheid und zeigte damit, dass die Frau den Fehler erkannt hatte.
Die Nachzahlung spricht gegen sie
Ergänzend befasste sich das Gericht mit ihrem Einwand, die Nachzahlung sei bereits verbraucht. Auch damit kam die Frau nicht durch. Denn nach dem Ausgleich eines Kontominus von etwa 3.000 Euro blieben von der Nachzahlung noch rund 13.000 Euro übrig. Daraus hätte sie die 4.621,52 Euro zahlen können.
Wofür das Geld später ausgegeben wurde, konnte sie nicht sagen. Die angekündigten Kontoauszüge legte sie nie vor. Das Landessozialgericht bestätigte die Rückforderung (Urteil vom 18. Juli 2025, Az. L 8 R 2676/24). Die Revision ließ es nicht zu.
EM-Rente abgelehnt trotz bestätigter Erwerbsminderung
Was bei einer zweiten Rente wichtig ist
Die Meldepflicht beginnt nicht erst mit dem Rentenbescheid. Wer eine EM-Rente beantragt hat, muss eine bewilligte Unfallrente auch dann sofort mitteilen, wenn über den Rentenantrag noch nicht entschieden ist. Ein Hinweis auf ein laufendes Verfahren bei der Unfallkasse reicht nicht, denn er enthält weder Beginn noch Höhe der späteren Leistung.
Am sichersten ist es, den Bescheid der Unfallkasse vollständig weiterzuleiten und den Versand nachweisbar zu machen. Danach lohnt ein Blick auf die Neuberechnung. Die Anrechnung folgt eigenen Regeln und fällt oft deutlich geringer aus als die Unfallrente selbst.
Fehlt eine gemeldete oder bekannte Leistung im Rentenbescheid, ist mit einer Rückforderung zu rechnen. Eine Nachzahlung sollte dann nicht vollständig verplant werden. Dass die Frau den Bescheid schließlich selbst schickte, verhinderte die Rückforderung nicht: Die bewilligte Unfallrente hatte sie zuvor elf Monate lang nicht angegeben.
