Einstellungsbescheid von Leistungen

  • hallo

    ich habe gestern einen brief vom jobcenter bekommen in dem mir mitgeteielt wird, dass ich ab 1.11.13 keinerlei leistungen mehr bekomme. ich lebe in einer eheähnlichen gemeinschaft mit meinem partner ( nicht der leibliche vater meines kindes) und meinem kind. mein partner ist aufgrund eines bandscheibenvorfalls seil 26.11.12 krank geschrieben und bezieht krankengeld (1030€) im monat. für mein kind bekomme ich 184€ kindergeld. unterhalt bekomme ich keinen, da der leibliche vater nicht zahlt. unterhaltsvorschuss habe ich schon ausgeschöpft.

    1030€ krankengeld und 184€ kindergeld ergibt 1214€

    von diesem geld soll eine 3-köpfige familie ihren lebensunterhalt bestreiten d.h. 408 € miete 50€ strom 30€ versicherung 50€ abfallgebühren usw.

    zu alldem kommt noch, dass mein kind und ich jetzt auch nicht mehr krankenversichert sind. eine freiwillige versicherung, die ich eigentlich abschließen müsste würde mich 150€ im monat kosten.

    kann mir jemand weiterhelfen was ich da jetzt machen kann, soll oder muss...??????? ich hab überhaupt keine ahnung und bin am boden zerstört wie unser leben weiter gehen soll. ich kann meiner tochter von dem geld ja net mal winterschuhe kaufen.

  • Hallo,

    mit welcher Begründung wurde eingestellt?

    Euch stehen 2 mal 345,00 € plus mind. 225,00 € ( Kind bis 6J. ) plus angemessene Miete zu. Strom und Versicherungen zahlt das JC nicht.

    wevell

  • der genaue wortlaut ist: aufgrund der höhe des anzurechnenden einkommens sind sie nicht hilfebedürftig im sinne des zweiten buches sozialgesetzbuch- sgb II (§§ 9, 11 sgb II). daher haben sie keinen anspruch auf leistungen zur sicherung des lebensunterhalts.

  • Hallo,

    gehe mit dem Ablehnungsbescheid zu einer Erwerbsloseninitiative. Sollte bei euch keine sein, geht umgehend zu einem Rechtsanwalt. Ohne Kenntnis aller Hintergründe kann hier im Forum keine genaue Auskunft erteilt werden.

    Auf Grund der bisher angegebenen Daten müsste ein Anspruch bestehen.

    wevell

  • Hallo,

    Zitat

    Um die 470€ monatlich wenn ichs grob überschlage

    Naja, das ist dann äußerst grob. Vorausgesetzt, das Kind ist unter 6 Jahre und die Miete ist angemessen, komme ich auf gerademal 139 €...

    Entscheidende Frage (sofern alle anderen Angaben stimmen) ist die nach dem Wohnort, um die angemessene Miete zu ermitteln. Also: wo wohnst Du?

    Gruß!

  • Lt. dem Hartz4-Rechner dieser Seite wären es ca. 433,00 Euro.
    Habe aber das Kind mit 7 Jahren angegeben. Denn es muss doch ein bestimmtes Alter haben wenn es keinen Unterhaltsvorschuß mehr gibt.
    Hab bei 1030€ netto auch 1350€ brutto eingetragen. Denke das kommt auch ungefähr hin.
    Selbst wenn sich da noch Unterschiede durch das BL ergeben kann das doch nicht so ein Unterschied ergeben.

  • Hallo,

    Du hast - wie wevell richtig schreibt - offensichtlich das Krankengeld einem Erwerbseinkommen gleichgesetzt, was Krankengeld aber nicht ist. Daher werden hier auch bis auf die Versicherungspauschale keine Freibeträge berechnet.

    Abgesehen davon gibt es hier auch kein Bruttoeinkommen i.S.d. Anrechnung.

    Gruß!

  • Oha, aber da sieht man mal die "Fehler im System" von Hartz4 und der Anrechnung von solchen Sachen.
    Und es sind nicht nur Einzelfälle in denen nicht berücksichtigt ist das man sich ja dann selbst versichern müsste.

    In einem Land in dem Versicherungspflicht besteht sollte das der Staat auf eine andere Art & Weise regeln.

  • Hallo,

    wo sollte bitte schön hier denn ein "Systemfehler" sein? Jemand, der krank ist, bekommt vom Staat (ergo vom Steuerzahler) Krankengeld, dessen Höhe vom letzten Gehalt abhängt. Warum sollte er dann, wenn das Krankengeld so wie hier recht hoch ist, nun auch noch automatisch Freibeträge angerechnet bekommen? Wofür? Dafür, daß er eine Lohnersatzleistung bekommt? Dafür, daß er nicht arbeiten kann? Freibeträge sind ein Anreiz, einer Arbeit nachzugehen. Dieser Anreiz ist bei einer kranken Person ziemlich sinnlos...

    Gruß!

  • Hallo,

    Zitat

    Und es sind nicht nur Einzelfälle in denen nicht berücksichtigt ist das man sich ja dann selbst versichern müsste.

    Bezieht sich das auf den Ursprungsbeitrag oder auf den Begriff " Versicherungspauschale "? Ich kann diese Aussage nicht zuordnen.

    wevell

  • Es bezieht sich darauf, das sobald die Hartz4-Zahlung eingestellt ist auch keine Krankenversicherung mehr für nicht eheliche Partner vorhanden ist. Es gibt unheimlich viele Fälle in denen das so ist das der/die "ehemalige Leistungsbezieher(in) nach Wegfall der Zahlungen (ob ungerechtfertigt oder nicht) gleichzeitig auch nicht mehr krankenversichert ist. - Das war das was ich damit sagen will.

    Auch nach einem beendeten Arbeitsverhältnis ist man noch mind. 6 Wochen in der jeweiligen Krankenkasse versichert (wenn das auch manchmal mit Problemen verbunden ist). Für die Jobcenter scheint es da Ausnahmen zu geben.

    Hoppel: Das mit dem Krankengeld wusste ich nicht, hab es als Einkommen gezählt (so wie die JCs ja auch Kindergeld usw. dazu zählen). Und das das anders berechnet wird habe ich nicht ganz realisiert - obwohl ich es hätte wissen müssen (eigene Erfahrung).

    wevell: Deine Aussagen hier im gesamten Forum irritieren mich oftmals. Laß also bitte den antworten (zumindest wenn ich frage) der dafür zuständig ist - danke !

  • Hallo,

    Zitat

    Es bezieht sich darauf, das sobald die Hartz4-Zahlung eingestellt ist auch keine Krankenversicherung mehr für nicht eheliche Partner vorhanden ist.

    Das ist so nicht richtig. Die KV als solches bleibt auch dann bestehen. Allerdings - da gebe ich Dir natürlich Recht - können oftmals die fälligen Beiträge nicht mehr gezahlt werden. Aber auch ohne diese Beträge bleibt zumindest eine Art "Notversicherung" erhalten.

    Das mit der KV ist tatsächlich ein Problem, aber aus ganz anderen Gründen wie Du sie ausführst: in entsprechenden Ablehnungen für einen Anspruch auf ALG II wird die daraus resultierende KV-Beitragspflicht nicht berücksichtigt. Das liegt aber dann nicht an den einzelnen Jobcenter, sondern an der Gesetzgebung.

    Zitat

    Auch nach einem beendeten Arbeitsverhältnis ist man noch mind. 6 Wochen in der jeweiligen Krankenkasse versichert (wenn das auch manchmal mit Problemen verbunden ist). Für die Jobcenter scheint es da Ausnahmen zu geben.

    Siehe mein erste Antwort in diesem Thread.

    Zitat

    Laß also bitte den antworten (zumindest wenn ich frage) der dafür zuständig ist

    Es gibt hier keine Zuständigkeiten. Ich zumindest bin über die Antworten von wevell und auch von Dir dankbar. wevell hat ziemlich oft mit seinen Antworten Recht, Du bringst mich mit Deinen Antworten oftmals dazu, nochmal zu recherchieren und ich habe sowieso nicht immer die richtige Antwort. Insofern sehe Deine Irritationen in Sachen wevell als Chance: sich nämlich mit seinen Argumenten auseinander zu setzen und dadurch auch zu lernen.

    In diesem Sinn - der Oberlehrer ;)

    Gruß!

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