der genaue wortlaut ist: aufgrund der höhe des anzurechnenden einkommens sind sie nicht hilfebedürftig im sinne des zweiten buches sozialgesetzbuch- sgb II (§§ 9, 11 sgb II). daher haben sie keinen anspruch auf leistungen zur sicherung des lebensunterhalts.
Beiträge von madeleine1985
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hallo
ich habe gestern einen brief vom jobcenter bekommen in dem mir mitgeteielt wird, dass ich ab 1.11.13 keinerlei leistungen mehr bekomme. ich lebe in einer eheähnlichen gemeinschaft mit meinem partner ( nicht der leibliche vater meines kindes) und meinem kind. mein partner ist aufgrund eines bandscheibenvorfalls seil 26.11.12 krank geschrieben und bezieht krankengeld (1030€) im monat. für mein kind bekomme ich 184€ kindergeld. unterhalt bekomme ich keinen, da der leibliche vater nicht zahlt. unterhaltsvorschuss habe ich schon ausgeschöpft.
1030€ krankengeld und 184€ kindergeld ergibt 1214€
von diesem geld soll eine 3-köpfige familie ihren lebensunterhalt bestreiten d.h. 408 € miete 50€ strom 30€ versicherung 50€ abfallgebühren usw.
zu alldem kommt noch, dass mein kind und ich jetzt auch nicht mehr krankenversichert sind. eine freiwillige versicherung, die ich eigentlich abschließen müsste würde mich 150€ im monat kosten.
kann mir jemand weiterhelfen was ich da jetzt machen kann, soll oder muss...??????? ich hab überhaupt keine ahnung und bin am boden zerstört wie unser leben weiter gehen soll. ich kann meiner tochter von dem geld ja net mal winterschuhe kaufen.