Umzug- muss das Jobcenter die Mietkaution für die neue Wohnung bewilligen?

  • Hallo, da ich nach langer Suche im Internet einfach nicht schlau werde, hoffe ich, dass mir hier evtl. jemand weiterhelfen kann. Ich muss wegen einer Eigenbedarfskündigung meiner Vermieter umziehen (die liegt dem Jobcenter vor). Ich habe nun zwar eine Wohnung zum 1.10.2013 gefunden, aber laut Auskunft meines Sachbearbeiters (beim Jobcenter) kann er mir angeblich die fällige Mietkaution (900 Euro) nicht gewähren - auch als Darlehen nicht, da die "Angemessenenheitsgrenze" überschritten sei (auf deutsch: die Miete der neuen Wohnung ist höher, als die 442 Euro brutto kalt, die in unserer Stadt für 2 Personen gewährt werden). In meiner jetzigen (alten) Wohnung wurde bei meinem Einzug vor 12 Jahren keine Kaution verlangt, so dass ich natürlich auch nicht auf die Rückzahlung dieser nicht geleisteten Kaution zurückgreifen könnte. Meine Frage: muss das Jobcenter in meinem Fall die Kaution gewähren (ich wäre ja schon mit einem Darlehen zufrieden...) oder nicht? Ich habe auch schon diese > https://www.hartziv.org/ Seite(n) aufmerksam gelesen, aber das nützt mir irgendwie auch nicht viel, da mein Sachbearbeiter ja schon abgelehnt hat. Ich hatte einen persönlichen Termin bei ihm (schon am 19.8.2013), bei dem ich ihn nach Übernahme der Mietkaution gefragt hatte. Er hat dies abgelehnt. Er hat wortwörtlich gesagt, dass er die Mietkaution auch nicht als Darlehen gewähren kann. Mein Mietvertrag für die neue Wohnung ist schon unterschrieben, habe ich denn noch Zeit, eine Übernahme der Mietkaution bei meinem Jobcenter schriftlich einzureichen? Dass ich das schriftlich machen muss, hat mir mein Sachbearbeiter natürlich auch verschwiegen, ich hätte es mir zwar denken können, aber ich hab durch den Umzug sowieso schon viel um die Ohren, bin gar nicht auf die Idee gekommen..... Wäre super, wenn ihr mir eine hilfreiche Info geben könntet.

  • Aus dem Bauch heraus ohne Recherche:

    Ohne Zusage der Kostenübernahme wirst du nicht mal ein Darlehen für die Kaution bekommen. Die Miete wird nur im bisherigen Umfang übernommen werden und um etwaige Nebenkostennachzahlungen musst du dich streiten.

    Eine gute Möglichkeit wäre es gewesen, wenn du die Wohnungssuche dokumentiert hättest. Dann könntest du nämlich beweisen, dass es keine günstigeren angemessenen Wohnungen gab/gibt und das JC hätte die höhere Miete übernehmen müssen.

    Natürlich hast du jederzeit das Recht alles mögliche beim JC beantragen zu können. Ich würde jedoch aufgrund der kurzen Zeit keine schriftliche Antwort erwarten.

  • Erstmal Danke für die Antwort. Die Miete wird zumindest bis zum Maximalsatz (= 442,- Euro) übernommen werden, das wurde mir zugesichert, die Mietbescheinigung (gelbes Formular) hab ich ja schon abgegeben. Es geht eigentlich nur darum, dass ich nicht sicher weiß, ob das Jobcenter mir ein Darlehen für die Kaution gewähren MUSS, da ich ja nicht wirklich freiwillig umziehe....

  • Hallo Du,
    Zitat: Mein Mietvertrag für die neue Wohnung ist schon unterschrieben....Zitat Ende.

    Hmmm, mir drängt sich gerade die Frage auf warum Du das mit dem Kautionsdarlehen nicht schon vor Unterzeichnung des Mietvertrages geklärt hast? :confused:

    Eine weitere Möglichkeit eventuell ein Kautionsdarlehen zu bekommen sehe ich nur noch, wenn Du mit dem Teamleiter Deines Sachbearbeiters sprichst und Ihm Deine Wohnsituation schilderst, bzw. Ihm darlegst wenn Du diese Wohnung nicht bekommst Dir Obdachlosigkeit droht wegen mangelndem für Dich bezahlbaren Wohnraumes. Aber auch hier bist Du in der Beweispflicht, bzw. das Amt kann Dir tatsächlich das Darlehen verweigern.

    Gruß Linare

  • Hallo,

    als du die Eigenbedarfskündigung vorgelegt hast, wird man dir wahrscheinlich auch gesagt haben, dass du eine Zusicherung zur Übernahme der Miete benötigst. Diese bekommt man nur, wenn die Miete angemessen ist. Nur dann kann man ein Kautionsdarlehen bekommen. Beachte bitte: " Kann"

    wevell

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