Bedarfsgemeinschaft NICHT EU Bürger

  • Hallo zusmamen, gerade vom Jobcenter zurückgekommen mit Unverständnis :(

    Unsere Situation : Person 1, deutsche, im Bezug von Arbeitslosengeld 2. Letzten Monat geheiratet, einen Nicht-EU Bürger.
    Person 2, nicht EU Bürger, Aufenthaltsgenehmigung für 3 Jahre erhalten mit Auflage des Integrationskurses inkl. Deutschkurs, Kostenpunkt : 120,- € i.Monat

    Jobcenter lehnt nun das Arbeitslosengeld2 ab für den Nicht EU-Bürger, Begründung : Nicht-EU Bürger. Auch die kosten des Kurses werden nicht übernommen, da ohne Bezug.
    Person 1 (deutscher) wird als Bedarfsgemeinschaft anerkannt, Leistungen angeglichen (gekürzt) - also auf 340,- i.M.

    Wo liegt darin die Logik ? Jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?

    Gruss aus Berlin

  • Hallo,

    nun ja. Mit diesen wenigen Informationen und auch der Art der Fragestellung wirst Du kaum irgendwelche seriösen Infos bekommen.

    Aber fangen wir mal an: welche Staatsbürgerschaft hat Deine "Person 2"? Welche konkrete Art hat die Aufenthaltsgenehmigung? Seit wann lebt "Person 2" in Deutschland? Mit welchem Zweck?

    Zitat

    Person 1 (deutscher) wird als Bedarfsgemeinschaft anerkannt, Leistungen angeglichen (gekürzt) - also auf 340,- i.M.

    Ja sicher (mal abgesehen davon, daß es statt 340 Euro 345 € sind). Das ist nicht gekürzt, sondern normal, da Du ja offensichtlich nicht allein lebst.

    Gruß!

  • Person 2 nicht EU Bürger - spielt jetzt die genaue Herkunft eine Rolle ? (Nigerier) Eingereist zur Eheschliessung im Juni 2013, jetziger Aufenthaltstitel: Aufenthaltstitel erstmal 3 Jahre befristet. Zusatztext: *Erwerbstätigkeit gestattet, Verpflichtung zur unverzüglichen Anmeldung und Teilnahme an einem Integrationskurs*

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