Beiträge von madeinberlin

    Person 2 nicht EU Bürger - spielt jetzt die genaue Herkunft eine Rolle ? (Nigerier) Eingereist zur Eheschliessung im Juni 2013, jetziger Aufenthaltstitel: Aufenthaltstitel erstmal 3 Jahre befristet. Zusatztext: *Erwerbstätigkeit gestattet, Verpflichtung zur unverzüglichen Anmeldung und Teilnahme an einem Integrationskurs*

    Hallo zusmamen, gerade vom Jobcenter zurückgekommen mit Unverständnis :(

    Unsere Situation : Person 1, deutsche, im Bezug von Arbeitslosengeld 2. Letzten Monat geheiratet, einen Nicht-EU Bürger.
    Person 2, nicht EU Bürger, Aufenthaltsgenehmigung für 3 Jahre erhalten mit Auflage des Integrationskurses inkl. Deutschkurs, Kostenpunkt : 120,- € i.Monat

    Jobcenter lehnt nun das Arbeitslosengeld2 ab für den Nicht EU-Bürger, Begründung : Nicht-EU Bürger. Auch die kosten des Kurses werden nicht übernommen, da ohne Bezug.
    Person 1 (deutscher) wird als Bedarfsgemeinschaft anerkannt, Leistungen angeglichen (gekürzt) - also auf 340,- i.M.

    Wo liegt darin die Logik ? Jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?

    Gruss aus Berlin