Einige wichtige fragen seitens ALG2

  • Hallo Leute,

    Einmal vor weg ich bin neu hier und von daher weis ich nicht ganz genau wie gut Ihr euch mit ALG2 auskennt.

    Ich bin seit 2007 Bezieher von ALG 2 und aufgrund von Erheblichen Einschränkungen der Gesammten Wirbelsäule und dem kaputten Knie das schon ein paar mal Operiert wurde und die ganzen Sachen sind auch belegt durch Gutachten und sogar ist ein Gutachten auch vom MDK nur die haben auch nicht anderes feststellen als das ich nicht mehr alles machen darf und das besondere ich darf nicht mal mehr als 5 Kilo heben, nur wie man damit umgehen soll weis ich auch nicht da ich noch nie in einer solchen Situation wie dieser war. Und jetzt zu meinen Fragen

    Das Problem fing schon bei Abgabe des Erstantrages an da man es damals mit der Aufklärungspflicht nicht so genau bei der Arge genommen hat, und dann hatte ich auf einmal den Salat die wollten die Nebenkostenabrechnungen haben und andere Sachen noch und machten mir immer wieder Schwierigkeiten das ich mir sogar einen Anwalt nehmen da eine Sachbearteiterin
    mir in einem Schreiben mitteilte ich sollte über 391 € zurück zahlen das Sie der meinung war ich hätte Leistungen bekommen die mir nicht zustanden, und das alles weil bei Abgabe des erstantrages noch die alten berechnungen der Miete vorlagen ich hab damals noch nicht alles gewusst auch was so bestimmte sachen angeht was man alles abgeben muss kann sein das es auch mein fehler war, aber die Arge jetzt Jobcenter trägt auch eine Mitschuld und nicht nur ich allein, und dank des guten Anwalts musste ich die 391 € nicht zahlen, weil die Sachbearbeiterin ein von Ihr Errechnentes Guthaben mir in Rechnung stellte was sie nicht durfte. Und richtig fragen kann ich bis heute keinen bei dem Jobcenter denn die sind der meinung das man nicht alles Erklären muss, da frage ich mich wozu sind die eigentlich da.

    Ich möchte auch wissen lohnt sich für mich eine Rechtschutzversicherung und wie teuer ist so eine das ich ja nicht alles brauchte

    Und wie sieht es mit einem guten Anwalt aus der auch dann ALG2 Empfänger vertritt wenn sie keinen Schein für eine Kostenlose Rechtsberatung bekommen so wie es mir ergangen ist.
    Die beim Amtsgericht in Brühl sagten mir das die dafür keine Rechtsgrundlage sehen, wie bei der letzten Sache da hat mir das Jobcenter das Guthaben aus meiner Nebenkostenabrechnung von den kosten der Unterkunft abgezogen, was die beim letztenmal nicht gemacht haben.

    Wäre nett wenn ihr mir helfen könntet und noch was ich werde ende des Jahres 50 und mit den Körperlichen Einschränkungen denke ich wird es schwer eine Arbeit zu bekommen

  • Hallo,

    ehrlich gesagt, sehe ich bei Deinem "Problem" nicht richtig durch. Du schilderst irgendwelche Erfahrungen aus der Vergangenheit, die offensichtlich schon Geschichte sind.

    Somit entnehme ich dem Beitrag nur die Frage nach einer Rechtsschutzversicherung und einer anwaltlichen Vertretung.

    Nun gut.

    Zitat

    lohnt sich für mich eine Rechtschutzversicherung und wie teuer ist so eine

    Ob sich eine RV für Dich lohnt, kann kaum aus der Ferne beurteilt werden, da Deine persönliche Situation nicht bekannt ist. Prinzipiell aber solltest Du beachten, daß durch eine RV meistens nicht ein evtl. Widerspruch abgedeckt ist, sondern erst die Klage. Ansonsten wirst Du eine Privatrechtversicherung (wozu i.A. auch das Sozialrecht gehört) nicht unter 12 € je Monat bekommen. Ich persönlich rate eher davon ab - man erhebt nicht jeden Monat eine Klage gegen Bescheide des Jobcenters, womit also vom sowieso schmalen Geld unnütz etwas bezahlt wird, denn...

    Zitat

    wenn sie keinen Schein für eine Kostenlose Rechtsberatung bekommen so wie es mir ergangen ist

    Einen solchen Schein kannst Du auch nicht bekommen, weil dieser Beratungsschein 10 € kostet. Das Amtsgericht kann einen solchen kostenpflichtigen Schein u.a. dann ablehnen, wenn kein Erfolg in der Sache zu erwarten ist, z.B. dann, wenn die Problematik bereits durch höchstrichterliche Entscheidungen entscheiden wurde. Dann aber hilft Dir auch eine Rechtsversicherung nicht weiter. Wird der Beratungsschein jedoch gewährt, kann ein Fachanwalt aufgesucht werden, der dann das Anliegen prüft und ggf. rechtliche Schritte einleitet, dann auch mit Hilfe der Prozeßkostenhilfe.

    Zitat

    Und wie sieht es mit einem guten Anwalt aus der auch dann ALG2 Empfänger vertritt wenn sie keinen Schein für eine Kostenlose Rechtsberatung bekommen

    Schon mal daran gedacht, daß der fachlich gute Anwalt auch seine Kosten decken und von etwas leben muß? Ein guter Fachanwalt wird bei Ablehnung des Beratungsscheines vom Amtsgericht wegen fehlender Rechtsaussicht auch nur von einem weiteren Engagement in der Sache abraten. Und auch hier hilft dann eine RV recht wenig...

    Gruß!

  • Aus Deinem Thread hier sehe ich das Du aus Brühl kommst.
    Ich denke das der Ort groß genug ist das es dort ein Arbeitslosenzentrum gibt (einfach mal googlen).
    1.: Reicht eine Beratung dort meist aus,

    2.: Reicht die Beratung nicht haben die selbst gute Anwälte die Ihre Zeit hauptsächlich mit Sozialfragen verbringen. Wer sollte also besser sein, als ein solcher Anwalt? (Was nutzt Dir ein Staranwalt, der keine Ahnung vom Sozialrecht hat?). Im übrigen würde sich dieser Anwalt selbst um diesen Schein kümmern (natürlich mit Deiner Hilfe) wenn Er Erfolg in der "Sache" sieht.

    3.: Auch eine Rechtschutzversicherung wird Dir beim jetzigen Abschluß auf keinen Fall weiter helfen für eine Sache die vor Abschluß passiert ist. Meist heisst es sogar bei Abschluß das man mit allem erst nach einem 1/4 Jahr Anspruch auf die Versicherung hat. Ist beim Mietrechtschutz das Gleiche.

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