Beiträge von Getdown

    Ees geht das ich der Teamleitung vom Jobcenter 2 Mal schon Briefe geschreiben, wo ich denen meine Gesundheitlichen Probleme auch geschildert habe, das ich sehr Wahrscheinlich nur noch eine kleine möglichkeit sehe das ich noch einen Job finden kann.

    Ich habe sogar unter Betreff : Antrag nach dem Verwaltungs - Verfahrensgesetz geschrieben denn solche wichtigen Schreiben müssen immer bearbeitet und auch beantwortet werden, nur bisher hat das zu keinem Erfolg geführt und 2 Fristen habe ich denen jetzt schon gestellt.

    Und kann man nachdem man dem Jobcenter eine 3 Frist gesetzt hat eine Untätgkeitsklage mit hilfe von einem Anwalt stellen, habe ich denn als Bürgergeld Empfänger nicht auch das Recht auf meine genaue Darlegung was meine Gesundheit betrifft auch eine Antwort zu bekommen.

    Nur weiß ich nicht genau was sich aufgrund vom Bürgergeld alles geändert hat und ob es die Teamleitung vom Jobcemter überhaupt noch gibt, manchmal denke ich das man als Bezieher von solchen Leistungen seitens vom Jobcenter nicht mehr Ernst genommen wird, aber wehe man macht mal was falsch oder macht einen Fehler dann sind die beim Jobcenter plötzlich sehr schnell.

    Ich möchte halt nur diese eine Antwort haben weil ich halt Stellung genommen habe aufgrund meiner Gesundheit und mehr auch nicht, wäre sehr Nett von euch wenn ihr auch Antworten könntet.

    Gruß Getdown

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    Habe eine Frage wegen dem Antrag auf die Erwerbsminderungsrente!

    Wenn ich diesen Antrag stelle auf Erwerbsminderungsrente und zwar mit hilfe vom VDK wie hoch ist da die Aussicht auf erfolg das sie auch Bewillig wird wenn man das so Pauschal sagen kann.

    Oder spielen da auch andere Faktoren eine Rolle ob man sie bekommt oder nicht kenne mich da auch nicht so gut aus, denn ich weiß halt nur eins das die Hürden dafür sehr hoch sind, aber ob das immer noch so ist weiß ich wirklich nicht.

    Gruß Getdown

    Es tut mir leid dann hab ich euch wohl falsch verstanden!

    Ich habe beim Jobcenter noch nichts beantragt in welcher Form auch immer, und das einzige was ich gemacht habe denen beim Jobcenter versucht meine Situation zu schildern aufgrund meiner Gesundheitlichen Probleme die ich nun mal habe, und habe das auch geschildert das ich nicht mal in der lage bin einen Job zu machen selbst wenn ich wollte.

    Und man hat mich nur gefragt ob ich schon einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente beantragt habe und mehr weiß ich auch nicht,

    Ich hoffe ich hab es jetzt richtig gemacht Tamar und Grace

    Wie schon gesagt ich werde mit Hilfe vom VDK einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, weil ich leider keine andere Möglichkeit mehr sehe weil ich aus Gesundheitlichen Gründen kaum noch oder fast keine chance mehr auf einen Job habe.

    Ich werde am 08.12 60 Jahre bin leider Dauerpatient beim Orthopäden und bin wegen meiner Schmerzen auch Krankgeschrieben und daran wird sich auch nichts mehr ändern lassen.

    Und so wie es aussieht werde ich wohl nicht üm eine OP an meinen Knie vorbei kommen aber man will erst noch was anderes versuchen und ich bekomme 10 Spritzen also 5 pro Knie aber ob es hilft weiß keiner.

    Und falls das mit der Erwerbsminderungsrente doch nicht klappen sollte dann bleibt wohl entwerder nur der Klageweg oder ich muss versuchen dann ganz normal in die eine Rente zu gehen.

    Denn für mich selber gibt es keinen anderen weg und alles andere ist Wunschdenken oder halt Phantasie von Jobcenter Mitarbeitern mehr werde ich auch nicht dazu Schreiben

    Ich habe ein Problem mit dem Jobcenter!

    Und zwar wollte ich mit Hilfe vom VDK über das Sozialgericht mehr Prozente haben bisher habe ich 40 % GDB ich war auch bei 3 Gutachtern die vom besagten Sozialgericht beauftragt worden sind mich zu Untersuchen, und die haben das ziemlich genau gemacht.

    Nur leider wurden genau diese 3 Gutachten vom Sozialgericht Negativ bewertet und somit bleibt es bei den 40 % denn laut dem 3 Gutachter stehen mir nicht mehr als 40 % GDB zu und daher bekomme ich auch keine Erwerbsminderungsrente Bewilligt oder Gewährt.

    Und nun zu meinem eigentlichen Problem mit dem Jobcenter, weil die eine Sachbearbeiterin mit so wie es aussieht unter allen umständen Vermitteln will obwohl an meinem Körper soviel schon Kaputt ist ( alle 3 Bereiche der Wirbelsäule, beide Hüften beide Knie, die Linke Schulter und auch beide Füße, und ich habe deshalb auch Schmerzen beim sitzen Stehen und laufen )

    Und ich werde auch mit Hilfe vom VDK versuchen die Erwerbsminderungsrente selber zu Beantragen, obwohl ich auch ganz genau weiß das die Hürden dafür ziemlich hoch sind aber ob das auch Erfolg hat kann ich so nicht beurteilen.

    Und deshalb habe ich mich sogar Schriftlich an die Teamleitung vom Jobcenter gewendet und zwar alles per Rückschein und mit einer Frist bis zum 12.10.2023 mit zu Antworten doch leider vergeblich, ich habe sogar unter dem Betreff geschrieben Antrag nach dem Verwaltungs - Verfahrensgesetz und selbst das hat nicht geholfen, da ist wohl auch die Rede von einer Untätigkeitsklage gegen das Jobcenter falls die solche Schreiben nicht bearbeiten oder dem Bürgergeld Empfänger dann Antworten.

    Ich bin zwar Rechtschutz, nur weiß ich nicht was ich jetzt noch machen kann um vom Jobcenter eine Antwort zu bekommen, denn ich habe denen auch meine Situation ganz genau beschrieben das ich ziemliche Schmerzen habe und mich deshalb auch in Dauerbehandlung beim Orthopäden befinde und deshalb bin ich auch Krankgeschrieben.

    Ist den ein Bürgergeld Empfänger kein Mensch mehr der alles hin nehmen muss und sich auch nicht dagegen wehren darf ich hoffe das jemand von euch eine Antwort weiß oder mir einen Rat oder Tip gegen kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Getdown

    Das Guthaben befindet sich nach wie vor auf dem Konto bei meinem Vermieter und ich werde mich hüten das er mir das Geld auf mein Konto Überweisen tut da mir dieses Geld ja auch nicht zusteht sondern denen die für mich die Komplette Warmmiete übernehmen.

    Gruß Getdown

    Ich habe eine frage wegen der Nebenkosten - Abrechnung die ich ja immer schön beim Jobcenter abgebe weil die ja auch die Kosten für die Miete bezahlen, und ich hatte ein Guthaben in höhe von 48,88 und vor ein paar Tagen bekam ich Post von der Leistung beim Jobcenter ich sollte dieses Schreiben an meinen Vermieter weiterleiten wo auch die Kontodaten plus Verwendungszweck drauf sind, nur ich weis jetzt nicht ob ich das überhaupt selber machen muss oder ob diese Arbeit vom Jobcenter erledigt werden muss da die ja auch die Warm Miete bezahlen.

    MFG

    Markus Summen

    Ich bin jetzt 54 Jahre alt und ich habe am 12.09.2018 einen Termin beim VDK Deutschland wo man mir hilft mit dem Ausfüllen von dem Antrag wegen der Verschlimmerung, und ich war auch schon wegen meinem Füßen beim Facharzt und ich muss erst da eine Blutabnahme machen lassen und dann kommen weitere Suchungen, und in dem letzten Gutachten steht nur das ich keine Arbeiten machen soll wo ich lange sitzen, stehen oder laufen soll und halt noch ein paar andere sachen und ich soll keine Arbeiten machen unter Leistungs oder Zeitdruck und auch nicht mehr als 5 kilo haben, und ich muss noch den Antrag ausfüllen um dann einen Termin zubekommen beim Amtsarzt oder halt dem Medizinischen Dienst mehr weis ich zur Zeit auch nicht, ich muss halt jetzt erst mal abwarten und dann weis ich hoffendlich mehr ist halt nicht alles so einfach

    Also ich habe mir schon überlegt ob es Sinn macht auf einen normalen Job zu hoffen oder aber wirklich mal über die Möglichkeit Nachzudenken oder es in betracht zu ziehen was das Thema Behinderten - Werkstatt betrifft denn das ist für mich selber die einzige Option die mir vielleicht noch bleibt, das Problem ist ich habe nur ein Fahrrad und ein Auto ist bei meinem Regelsatz einfach nicht drin, und ich würde mir eh keins kaufen nicht einmal dann wenn ich das Geld dafür hätte, denn für mich ist ein Auto wie ein fass ohne Boden, ich Wohne in der Stadt Wesseling das liegt zwischen Köln und Bonn denn eine andere option sehe ich auch nicht vielleicht hat ja der eine oder andere einen Tip wie man da am besten vorgeht.

    Das einzige was ich nicht weis können die 40 % die ich nunmal habe mir helfen einen Job zu kriegen den ich dann machen kann, denn in dem Bescheid steht ja nur das ich als behindeter gelte und halt steuerliche vorteile habe, nur was heist das jetzt genau für mich und welcher Arbeitgeber stellt dann solche Arbeitsplätze auch wirklich zur verfügung, oder kommen da nur Behinderten Werkstätten in frage so ab und zu hört man was in der Presse oder halt in den medien selber, und so der experte was solche Fragenstellungen betrifft bin ich leider nicht, nur halt ein einfacher Mensch und mehr auch nicht, und ich wollte hier auch niemanden zu nahe treten

    Ich bin 54 Jahre Alt und ich habe zwar Körperliche Einschränkungen aber die bleiben erst mal aussen vor denn die haben bestimmt die meisten die auf der Suche nach einem Job sind so wie ich selber auch, und ich habe zwar schon mehrmals versucht einen Job zu finden aber leider ohne erfolg.

    Und was die Vermittler beim Jobcenter betrifft von denen habe ich nicht wirklich Hilfe bekommen und die haben zu mir blos gesagt das ich aber nur wenn ich Glück habe vielleicht einen Teilzeit Job bekomme aber nur wenn ich Glück habe, und das klingt nicht gerade nach einem Erfolgsrezept um einen in Lohn und Arbeit zu bringen.

    Ich habe zwar einen Grad der Behinderung von 40 % aber ich weis auch nicht so genau ob mich das jetzt wirklich weiter bringt, in dem Bescheid steht nur das man dann als ein Behindeter gilt und Steuerliche vorteile hat aber was nützt das einem wirklich, einen Job hat man deswegen noch lange nicht, und für mich Persönlich habe ich immer gedacht das wenn man seinen Job verliert so wie schnell wieder einen neuen findet.

    Denn ich denke mehr als selber Bewerbungen zu Schreiben auch wenn das von mir nie verlangt worden ist kann ich auch nicht, oder liegt es daran das die meisten Arbeitgeber lieber junge Menschen Einstellen als vielleicht einem Älteren einen Job zu geben so wie mir zum beispiel oder aber meine Denkweise was das angeht ist vielleicht falsch.

    Nur zum Verständnis mein letzter Arbeitgeber war eine Firma die auf Kälte und Technik ausgelegt war nur ich werde den Namen dieser Firma hier nicht hin Schreiben, und die ist von einem Großen Untermehmen geschluckt worden und zuerst hat es geheissen eure jobs sind sicher und auf einmal haben die Entlassungen angefangen, und zwar bei allen die nach deren Meinungen etwas zuviel Krank waren, und leider hat sich da vieles verändert auch das Arbeitsklima und das kann auch Krank machen, und wir waren auch nicht die einzigen die ihre Stellungen da verloren haben und ich habe gedacht ich könnte da noch Jahre Arbeiten.


    MFG

    Getdown

    Das ihr das Natürlich nicht seit ist mir schon klar nur ich hatte das gefühl das man hier jede Fragenstellung gleich mit einer gegen frage kontert kann sein das

    ich da vielleicht falsch liege, und manchmal stört es mich schon das man die Menschen die auf solche Leistungen Angewiesen sind in einen Topf wirft, in dem man sagt willst du keinen Job machen oder bist du einfach nur Faul, und nicht alle Menschen haben das Glück das sie einen gesunden Körper haben denn dann ist es einfach oder vielleicht auch leichter wenn man seinen Arbeitsplatz verliert einen neuen zubekommen.

    Gruß Getdown

    Wie schon gesagt von meinem Sachbearbeiter vom JC weis ich jetzt des dieses Gesetz das man Langzeitarbeitslosen für 5 Jahre einen Job anbietet in der form so noch nicht gibt und bisher weis auch noch niemand was ab dem 01.01.2019 wirklich geplant ist.

    Und jetzt nochmals zu meinen fragen hier an euch wegen dem Thema. Rund um meine Perspektiven was Jobannahme für mich gibt und ob ich wirklich eine Einstellung in eine Mögliche Arbeit bekomme. Kann ich nicht beurteilen und die beim Jobcenter wissen nicht so recht was sie mit mir anfangen sollen und ob ich überhaupt noch Vermittelbar bin.

    Denn es wurde schon einmal ein Gutachten in Auftrag gegeben mit einem ziemlich schlechten Ergebnis, auch für mich selber. Denn selbst mein Ansprechpartner vom Jobcenter hat mir gesagt, die haben die Verantwortung wieder an uns zurückgeschickt so nach dem Motto jetzt seht mal zu wie ihr mit dem fertig werdet.

    Und die Körperlichen Einschränkungen lassen sich nunmal nicht weg zaubern. Sie sind leider zu einem Teil meines Lebens geworden und es soll nicht heissen ich hätte keinen Bock mir eine Arbeit zu suchen. Von mir hat man nie gefordert das ich Bewerbungen schreiben muss und diese dann auch nachweise. Ich habe von mir aus und auch freiwillig selber Bewerbungen geschrieben und manche hatten es nicht einmal für nötig gehalten mir den Unterlagen wieder zurück zuschicken.

    In vielen fällen ist es leider so das man ab einem gewissen alter eh kaum die Möglichkeit bekommt auf eine Einstellung, auch wenn das viele anders sehen. Ich habe sogar das Angebot von meinem Vermittler angenommen zu einem Amtsarzt zu gehen. Wo ein erneutes Gutachten erfolgt, um heraus zu finden wie zum einen meine Leistungsfähigkeit überhaupt noch ist.

    Ob ich dann noch eine Arbeit aufnehmen kann, die ich aufgrund meiner Einschränkungen auch machen kann und ob das auch wirklich zutrifft, weis ich selber auch nicht. Was das Problem mit meinen beiden Füßen angeht, so müssen das erst die Untersuchungen durch den Facharzt klären. Aber alles weitere muss sich halt erst zeigen und dann kann man sehen, ob ich noch eine zukunft haben werde, oder ob ich in die Sozialhilfe abgeschoben werde.

    Weil ich eben als nicht mehr Vermittelbar gelte, aber ich werde auch mich auch dann um eine Arbeit bemühmen falls das eintreten sollte.

    Lesbarkeit des Beitrags verbessert

    Grace

    Hallo Ameise,

    Bei mir ist seitens vom JC schon viel gemacht worden es gibt schon 2 Gutachten und ich musste auch aufgrund von den Körperlichen Einschränkungen noch nie eine Bewerbung oder dergleichen machen und es wurde auch nie verlangt denn man hat mir schon damals gesagt wenn Sie haben finden sie vielleicht eine Teilzeitarbeit aber nur wenn sie wirklich Glück haben, ich für mich selber habe auch schon versucht Arbeit zu bekommen aber leider immer ohne erfolg, und das letzte Gutachten da steht zwar Vollschichtig aber auch jede menge sachen die ich nicht machen darf nicht einmal unter Leistungs und Zeitdruck und ich darf nicht mehr als 5 Kilo heben, da war selbst mein Sachbearbeiter sauer warum man bei mir Vollschichtig schreibt aber die ganzen sachen angibt die ich nicht machen darf, und bei den Gesundheitlichen Schäden die mein Körper hat ( alle 3 Bereiche der Wirbelsäule das rechte Knie schon 2 mal ne op die letzte war eine Unterschenkel Beingradstellung Spreitz und Senkfuß und jetzt kann ich nicht einmal mehr richtig laufen und das linke knie fängt jetzt auch an genau so wie das rechte ) also was bleibt da noch für mich und ich gehe mal davon aus das ich auch weiterhin als nicht mehr vermittelbar eingestuft werde und was die anderen sachen betrifft bleibt wohl erstmal alles beim alten.

    Also ich bin seit 2007 auf ALG 2 angewiesen weil es bei mir einfach zuviele Gesundheitliche Probleme gibt und ich bin jetzt 54 Jahre alt und ich vermute mal das ich auch weiterhin keinen Job kriegen werden den diese Probleme mit meiner Gesundheit sind nicht zu verbergen, und was soll ich auch schon machen können denn ich habe keine Ausbildung gemacht weil ich direkt einen Job in einem Lager angenommen habe und die meisten der Körperlichen Einschränkungen die ich jetzt habe sind erst viel später aufgetreten und ich gehe mal davon aus das sich daran auch nichts ändern wird, und ich bin natürlich jetzt auch verunsichert wegen dem neuen Gesetz das man die Hartz4 Empfänger auch zwingen kann einen Job anzunehmen XXX und der andere Punkt ist das ich nur wissen wollte ob ich überhaupt noch als abrbeitssuchender gelte oder halt Gesundheitlich in der lage bin aufgrund meine Einschränkungen einen Job zu bekommen

    Passagen aus der Anfrage gelöscht. Du gehst von reinen Vermutungen aus, die jedoch kaum zu belegen sind. Bitte etwas mehr Sachlichkeit. Corinna

    Ich brauche mal etwas hilfe da ich nicht genau weis wie es bei mir weitergehen soll, zum einen hat man mir beim Versorgungsamt xxxx zwar schon 40 % zugestanden aber aufgrund von meiner Wirbelsäule, dem Rechten Knie und jetzt auch noch bei beiden Füßen auf die ich jetzt etwas genauer eingehen möchte.

    Also die meisten Beschwerden treten bei mir immer in der BWS auf sobald da Druck drauf kommt und bei dem Rechten knie sieht es auch nicht viel besser wenn so ein Schub kommt kann ich 2 oder 3 Tage nicht mehr so richtig laufen und bei den Füßen sieht es auch nicht so ganz gut aus, ich habe ganz große Probleme mit dem Laufen und zwar geht nach genau 15 Minuten nichts mehr mit dem Laufen und jetzt muss schon wieder ein Antrag auf verschlimmerung gestellt werden.

    Und jetzt meine frage da ich ja schon seit langer Zeit Arbeitslos bin was sich leider meiner Kontrolle entzieht weis ich nicht ob ich bei den Körperlichen Einschränkungen überhaupt noch Arbeitsfähig bin und jetzt kommt auch noch diese Änderung vom Gesetzgeber also diese Zwangsarbeit wo auch die einen Job annehmen sollen die eh schon Gesundheitliche Problem ohne Ende haben und deshalb weis ich im moment auch nicht wie es überhaupt weiter geht und welche Möglichkeiten für mich selber bestehen könnten vielleicht habt ihr einen Rat oder Tip für wie ich mich verhalten soll und ob bei mir überhaupt noch was geht.

    MFG

    Sokar

    Personenbezogene Daten für Hilfestellung nicht

    wichtig. Gelöscht! Datenschutz

    Grace

    An alle die sich mit den Hartz 4 Gesetzen besser auskennen als ich

    Ich habe am 21.01.2015 ein Schreiben vom Jobcenter bekommen wo drin steht das es aufgrund von der Nebenkosten - Abrechnung zu einem Guthaben in höhe von 80,55 gekommen ist und jetzt soll ich mich dazu Rechtfertigen, ich habe
    auch schon eine Stellungnahme dazu aus meiner Sicht am 26.01.2015 bei der zuständigen Sachbearbeiterin eingereicht.
    Die Abrechung habe ich am 6 August 2014 eingereicht, aber die Leistungen waren zum 1 Juli schon angewiesen, nur habe
    ich keinen Einfluss darauf wann ich die Nebenkosten - Abrechnung von meinem Vermieter zugestellt bekomme, und so wie
    es aussieht besteht jetzt mein Verdacht darin das schon eine Anweisung erfolgt sein könnte das meine Bewilligung und
    die Überweisung meines Geldes schon gestoppt wurden denn ich habe noch kein Geldeingang feststellen können.
    Und wie sieht es jetzt ganz genau mit der Mitwirkungspflicht aus muss ich auch darum kümmern ob die das Guthaben auch
    wirklich im darauf folgenden Monat mit meinen Leistungen Verrechnet haben oder genügt es das ich die Nebenkosten -
    Abrechnung beim Jobcenter abgegeben habe, denn von diesen Sachen verstehe ich nicht so viel, nur was ich nicht
    Verstehe ist das in der Vorletzten Abrechnung das Guthaben im darauf folgenden Monat mit meinen Leistungen Verrechnet
    wurden.
    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen oder wisst einen Rat denn ich weis wirklich nicht so viel über die Mitwirkungspflicht bescheid


    Mit freundlichen Grüßen
    Getdown

    Ich habe mal eine frage es gibt doch jetzt diese ganz neuen Anträge für Hartz4 muss man da auf einiges beim ausfüllen
    achten also ob es da fallstricke gibt da sich ja im gegensatz zu den Alten doch einiges geändert hat, wäre nett wenn
    mir da jemand helfen könnte.


    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Summen

    Leider hat ich noch immer keinen Plan wie genau man die Begründung von einem Widerspruch Schreiben muss, einige sachen stehen da schon drin doch leider konnte ich mit ein paar dingen nichts anfangen und selbst auf dem Wohnungsmarkt bin ich nicht fündig geworden was die Vergleichswohnungen angeht die eine solche Mieterhöhung Rechtfertigen würden, ich poste euch hier mal rein was ich schon Geschrieben habe denn ich bin darin kein Experte und da ich nicht im Mieterverein bin könnte ich es vielleicht mal bei der Verbraucherzentrale versuchen. Ich glaube eher was das Schreiben der Mieterhöhung von meinem Vermieter angeht liest sich das so wie abgeschrieben, vielleicht hab ihr bessere Ideen oder Vorschläge
    Das habe ich bis jetzt Geschrieben

    Begründung des Widerspruchs


    Die Qualität meiner Wohnung bei Einzug am 01.02.2006

    Es wurde nur das Badezimmer neu gemacht und in der Küche wurden neue Leitungen verlegt,
    aber es wurden weder neue Türrahmen, neue Türen und Laminat verlegt. Es wurde zwar Renoviert aber nicht so wie es normal sein sollte, und es wurde von Ihnen so abgenommen.


    Die allgemeine Preissteigerung ist kein korrekter Grund für eine Mieterhöhung. Dazu zählen
    „Alles wird Teuer“ „ Die Miete ist seit Jahren unverändert“ „ Die Inflationsrate zählt auch nicht“

    Und die Wohnlage ist hier auch nicht so gut wie von Ihnen angegeben, und da die Häuser im Jahre 1959 Bezugsfertig gestellt wurden kann man die nicht als Modern einstufen auch wenn
    Einige Sachen wie Heizung oder dergleichen erneuert wurden.


    Vergleichswohnungen von bis zu 48 qm die meiner Wohnung entsprechen sind zur zeit in Wesseling nicht verfügbar, was eine Mieterhöhung also Kaltmiete plus Mieterhöhung wie von
    Ihnen gefordert Rechtfertigen würden.


    Sachverständigengutachten:

    Hier sind die Kosten dafür von Ihnen zu tragen


    Gruß Getdown


    Vörschläge könnt Ihr auch an meine Email - Adresse schicken wenn ihr das lieber habt

    markus_summen@yahoo.de

    Noch eine kleine Ergänzung wegen der Mieterhöhung,

    Wenn ich gegen die Mieterhöhung Widerspruch einlegen möchte wie genau geht und auf was muss man da alles achten, denn die Frist einfach verstreichen zu lassen geht auch nicht und wenn mein Vermieter das dann einklagt kommen auch noch Gerichts und Anwaltskosten auf mich zu, und das wird teuer denn ich bin kein Mitglied im Mieterverein und von daher auf mich selber gestellt, kann ich einfach Widerspruch gegen die Mieterhöhung einlegen und was muss dann da alles mit rein, da ist zum einen der zustand meiner Wohnung und die Wohnlage generell denn die haben Mieter haben auch neue Türrahmen und ganz neue Türen bekommen und sogar Laminat wurde bei denen verlegt nur bei mir nicht die kamen mit der begründung bei der Wohnungsübergabe das hätten sie nicht für Notwendig gehalten das bei mir zu machen ich hoffe ihr könnt mir da helfen.


    Gruß Getdown

    Ich habe ja schon Geschrieben das ich von meinem Vermieter eine Mieterhöhung bekommen habe, ich habe auch schon bei google versucht etwas heraus zubekommen und bin zum teil auch fündig geworden, also wenn es Freifinanzierte Wohnungen sind darf der Vermieter das da stand auch was von einer Kappungsgrenze, nun meine frage gibt es da eine Regel wie oft der Vermieter die Miete erhöhen darf oder kann es das solange machen wie er will denn ich denke irgendwie muss doch eine Wohnung auch Bezahlbar bleiben oder können die Vermieter machen was sie wollen, denn meine Wohnung ist 47,61 qm groß und es kann doch nicht sein das die auf einmal genau so viel kostet wie eine Wohnung von 60qm, ich hab sowas ähnlich gefunden wie einen Mietspiegel da stand aber nur was von Wohnungen mit 30qm und welche sogar mit 100 qm, und wenn ich widerspruch einlege muss ich das selber machen oder macht das das Jobcenter gibt doch bestimmt so fertige Formulare bei Google z.b. wäre nett wenn ihr mir da helfen könntet, und bei dem was ich gefunden habe kommt direkt vom Mieterverein
    und da steht was von einem Gutachten aber das muss der Vermieter bezahlen und nicht ich , und mir hat mein Vermieter erzählt ich müsste den auch Bezahlen und dann würde das für mich richtig Teuer.

    Oder steht mir auch eine Sozial - Wohnung zu da ich ja ALG 2 bekomme da ist das mit der Mieterhöhung anders

    Mit freundlichen Grüßen
    Getdown

    Ich habe eine frage und zwar geht es um meine Wohnung die ist 47,61 qm groß und zur Zeit beträgt die Warmmiete genau
    370,66 € die werden im moment auch vom Jobcenter Bezahlt, heute hatte ich Post von meinem Vermieter das aufgrund des Mietspiegels meine Grundmiete nicht mehr Aktuell wäre und und hat deshalb eine Erhöhung von 39.06 von mir gefordert und zwar zahlbar ab dem 1.11.2013, zum einen frage ich mich ob eine Erhöhung rechtens ist da die Häuser wo ich meine Wohnung habe im Jahr 1959 Bezugfertig waren und und in meiner Wohnung haben die nur das Badezimmer neugemacht und in der Küche neue Leitungen verlegt weil die das mussten.
    Und von einer guten Wohnlage kann hier bei uns keine rede sein und was den zustand der Häuser angeht und halt die Wohnungen selber jedenfalls da wo ich jetzt Wohne sieht das eher nach einer renovierten Altbau - Wohnung aus als nach mehr, die Heizungsrohre sind nicht in der Wand selber und was die Qualität angeht lässt die auch zu wünschen übrig, und deshalb bin ich mir nicht sicher ob eine solche Mieterhöhung Rechtlich vertretbar ist, ich habe das auch schon alles wie es sich gehört heute beim Jobcenter eingereicht damit die mir nichts anhängen können, Also auch im grossen und ganzen was ich hier schon geschrieben habe, kommt nur darauf an wie das Jobcenter mit der ganzen angelegenheit umgeht das weis ich auch nicht,
    Ich weis nur von euer Seite das in der Regel ein Wohung für eine Person nicht größer als 50 qm sein darf und was die angemessenheit angeht, entscheidet man da nicht immer zu Gunsten der ALG2 Empfänger was wirklich als angemessen gilt
    ich hoffe ihr könnt mir helfen. Oder gibt es auch Urteile vom BSG was die Wohnungsgröße angeht und die wirkliche Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Verpflegung denn die beim Jobcenter haben wohl nur alte bemessungen die sie zur rate ziehen also meistens ländliche qm Preise und nicht die von den Städten.

    Gruß getdown

    Ich habe eine frage und zwar ist meine Wohnung 47,61 qm groß und auf eurer Seite steht das die Wohnung für einen Single nicht größer als 50 qm sein darf, und das wäre in der Regel angemessen, nur wenn man dann fragt was angemessen ist also das Jobcenter dann kriegt man von denen keine Antwort, so war es bei mir auch ich meine da gibt es sogar ein Urteil vom
    BSG Gericht nur ich weis nicht mehr wo man das findet wäre nett eine Antwort zu kriegen.


    Gruß Getdown

    Hallo Leute,

    Einmal vor weg ich bin neu hier und von daher weis ich nicht ganz genau wie gut Ihr euch mit ALG2 auskennt.

    Ich bin seit 2007 Bezieher von ALG 2 und aufgrund von Erheblichen Einschränkungen der Gesammten Wirbelsäule und dem kaputten Knie das schon ein paar mal Operiert wurde und die ganzen Sachen sind auch belegt durch Gutachten und sogar ist ein Gutachten auch vom MDK nur die haben auch nicht anderes feststellen als das ich nicht mehr alles machen darf und das besondere ich darf nicht mal mehr als 5 Kilo heben, nur wie man damit umgehen soll weis ich auch nicht da ich noch nie in einer solchen Situation wie dieser war. Und jetzt zu meinen Fragen

    Das Problem fing schon bei Abgabe des Erstantrages an da man es damals mit der Aufklärungspflicht nicht so genau bei der Arge genommen hat, und dann hatte ich auf einmal den Salat die wollten die Nebenkostenabrechnungen haben und andere Sachen noch und machten mir immer wieder Schwierigkeiten das ich mir sogar einen Anwalt nehmen da eine Sachbearteiterin
    mir in einem Schreiben mitteilte ich sollte über 391 € zurück zahlen das Sie der meinung war ich hätte Leistungen bekommen die mir nicht zustanden, und das alles weil bei Abgabe des erstantrages noch die alten berechnungen der Miete vorlagen ich hab damals noch nicht alles gewusst auch was so bestimmte sachen angeht was man alles abgeben muss kann sein das es auch mein fehler war, aber die Arge jetzt Jobcenter trägt auch eine Mitschuld und nicht nur ich allein, und dank des guten Anwalts musste ich die 391 € nicht zahlen, weil die Sachbearbeiterin ein von Ihr Errechnentes Guthaben mir in Rechnung stellte was sie nicht durfte. Und richtig fragen kann ich bis heute keinen bei dem Jobcenter denn die sind der meinung das man nicht alles Erklären muss, da frage ich mich wozu sind die eigentlich da.

    Ich möchte auch wissen lohnt sich für mich eine Rechtschutzversicherung und wie teuer ist so eine das ich ja nicht alles brauchte

    Und wie sieht es mit einem guten Anwalt aus der auch dann ALG2 Empfänger vertritt wenn sie keinen Schein für eine Kostenlose Rechtsberatung bekommen so wie es mir ergangen ist.
    Die beim Amtsgericht in Brühl sagten mir das die dafür keine Rechtsgrundlage sehen, wie bei der letzten Sache da hat mir das Jobcenter das Guthaben aus meiner Nebenkostenabrechnung von den kosten der Unterkunft abgezogen, was die beim letztenmal nicht gemacht haben.

    Wäre nett wenn ihr mir helfen könntet und noch was ich werde ende des Jahres 50 und mit den Körperlichen Einschränkungen denke ich wird es schwer eine Arbeit zu bekommen