Ausbildung und ALG II

  • Also bin noch im ersten Lehrjahr einer Dualen Ausbildung, mit leider nicht soviel Entgelt. Wohne noch bei meinen Eltern da die Ausbildung in der nähe ist und habe daher keinen Anspruch auf BAB.
    Meine Eltern sind beide Berufstätig aber das Geld ist so ziemlich Knapp.

    Daher wäre es schön wenn mir jemand sagen könnte ob ich in der Situation ALG2 beantragen könnte.

    Bedanke mich schon mal dafür.

  • Aber es heißt doch das man ALG2 berechtigt wird wenn der Anspruch auf BAB nicht gegeben ist, da ich bei meinen Eltern wohne bin ich nicht BAB-berechtigt also sollte ALG2 möglich sein.

    Oder was meintest du?

  • Aber es heißt doch das man ALG2 berechtigt wird wenn der Anspruch auf BAB nicht gegeben ist, da ich bei meinen Eltern wohne bin ich nicht BAB-berechtigt also sollte ALG2 möglich sein.

    Oder was meintest du?

    Schau mal hier, da steht das in etwa so, wie Du hier fragst

    Schau aber bitte auch den letzten Absatz an, danach kannst Du nicht allein ALG II beantragen, es sei denn, Du wärst über 25.

    Es würde daher nur über einen Antrag mit den Eltern gemeinsam gehen; wenn ich das alles richtig verstanden habe.
    dms

  • Hallo,

    Zitat

    Aber es heißt doch das man ALG2 berechtigt wird wenn der Anspruch auf BAB nicht gegeben ist

    Ich weiß nicht, auf welche Informationen Du Dich berufst. Aber wie auch immer - sie sind falsch. Du selbst kannst mangels Anspruch keinen eigenen Antrag auf ALG II stellen. Deine Eltern könnten eventuell Leistungen für alle Haushaltsmitglieder beantragen, wobei dann aber das Einkommen aller im Haushalt lebender Personen berücksichtigt wird.

    Zitat

    wenn der Anspruch auf BAB nicht gegeben ist

    Der ist grundsätzlich bei Dir vorhanden - Du erfüllst nur nicht die persönlichen Voraussetzungen.

    Gruß!

  • Schau mal hier, da steht das in etwa so, wie Du hier fragst

    Schau aber bitte auch den letzten Absatz an, danach kannst Du nicht allein ALG II beantragen, es sei denn, Du wärst über 25.

    Es würde daher nur über einen Antrag mit den Eltern gemeinsam gehen; wenn ich das alles richtig verstanden habe.
    dms


    Da war mir schon klar das es wahrscheinlich nur über meine Eltern geht.

    Was aber auch Blöd ist, da man ja auch ausgaben hat, und seien es nur die Fahrtkosten und nicht unbedingt abhängig von den eigenen Eltern sein will.


    Dem Absatz nach:

    Zitat

    Daneben ist ALG II möglich, wenn der Auszubildende nicht die Anspruchsvoraussetzungen des § 64 Abs.1 SGB III erfüllt und deshalb keine BAB erhält. Das gilt für Auszubildende, die jeweils

    im Hauhalt der Eltern wohnen und die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern aus in angemessener Zeit erreichen können (tägliche Hin- und Rückfahrt bis zu zwei Stunden)


    soll es aber wohl möglich sein.

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