Hallo,
ich bin in einer Bedarfsgemeinschaft (mit Eltern) und habe mich nun für ein Studium an verschiedenen Universitäten beworben.
Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass meine Bewerbungskosten (die erheblich sind, da ich z.B. schon für die Anreise zu einem verpflichtenden Studierfähigkeitstest mal eben über 100€ bezahlen musste) nicht erstattet werden, da ein Studium nichts sozialversicherungspflichtiges ist.
Ist das rechtens, dass einem die Erstattung dieser Kosten verweigert wird. Damit wird es Hartz-IV-Kindern doch zusätzlich schwer gemacht, zu studieren. Was soll man aus diesem Verhalten ableiten? Dass die Arbeitsagentur kein Interesse daran hat, dass Hartz-IV-Kinder studieren?