Bewerbungskostenerstattung für Uni-Bewerbung?

  • Hallo,

    ich bin in einer Bedarfsgemeinschaft (mit Eltern) und habe mich nun für ein Studium an verschiedenen Universitäten beworben.
    Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass meine Bewerbungskosten (die erheblich sind, da ich z.B. schon für die Anreise zu einem verpflichtenden Studierfähigkeitstest mal eben über 100€ bezahlen musste) nicht erstattet werden, da ein Studium nichts sozialversicherungspflichtiges ist.

    Ist das rechtens, dass einem die Erstattung dieser Kosten verweigert wird. Damit wird es Hartz-IV-Kindern doch zusätzlich schwer gemacht, zu studieren. Was soll man aus diesem Verhalten ableiten? Dass die Arbeitsagentur kein Interesse daran hat, dass Hartz-IV-Kinder studieren?

  • Hallo,

    Zitat

    Was soll man aus diesem Verhalten ableiten?

    Daß Du VOR den Bewerbungen mit der ARGE hättest sprechen und die Übernahme der Kosten beantragen müssen. Ohne jegliche Absprachen an irgendwelche Studienorte zu fahren und im nachhinein dann die Kosten dafür geltend zu machen ist dann doch etwas naiv. Noch naiver ist es dann auch noch, dem Amt wegen dem eigenen Fehlverhalten irgendwelches Desinteresse zu unterstellen.

    Zitat

    Ist das rechtens

    Ja. In erster Linie ist es Aufgabe der ARGEN, Menschen wieder auf den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dementsprechend werden durchaus Bewerbungskosten übernommen, wenn die Bewerbungen mit der Aufnahme eines sozialversicherungspflichten Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehen. Die Übernahme bei allen anderen Bewerbungskosten stellt eine freiwillige Entscheidung dar, auf die man also keinen Rechtsanspruch hat.

    Aus der Praxis weiß ich, daß durchaus auch Bewerbungen an Unis unterstützt werden. Warum das bei Dir nicht der Fall ist, habe ich ja bereits gesagt.

    Gruß!

  • Naiv? Hier lag wohl einfach Unwissenheit vor. Ich bin mit den ganzen Anträgen nicht besonders vertraut, habe noch nie so einen Antrag gestellt.

    Zitat

    Noch naiver ist es dann auch noch, dem Amt wegen dem eigenen Fehlverhalten irgendwelches Desinteresse zu unterstellen.

    Aha, noch naiver also. Nun, ich denke, es ist einfach ein falscher Rückschluss aufgrund des mangelndes Informationsstands gewesen. Welchen anderen Rückschluss soll man denn auch ziehen, wenn einem einfach gesagt wird "ist nicht sozialversicherungspflichtig"? Die Dame beim Amt hätte mir ja auch schließlich das sagen können, was Sie mir nun freundlicherweise mitgeteilt haben: dass ich das alles VORHER hätte beantragen müssen und dass genau das Grund für die Ablehnung der Kostenübernahme ist. Diesen Hinweis auf mein Fehlverhalten hat mir aber niemand der zuständigen Leute gegeben, stattdessen gab´s nur ein "nicht sozialversicherungspflichtig", was, wie Sie nun sagen, nur ein Aspekt ist, und wahrscheinlich nicht einmal der ausschlaggebende. Gut, nun weiß ich´s besser.

    Danke für die Information und ihre Hilfe. Und dafür, dass Sie meine "Naivität" überwunden haben. ;)

  • Hallo,

    naja - Unwissenheit mag ja sein, aber dennoch halte ich das Verhalten weiterhin auch für naiv. Du selbst schreibst

    Zitat

    meine Bewerbungskosten (die erheblich sind, da ich z.B. schon für die Anreise zu einem verpflichtenden Studierfähigkeitstest mal eben über 100€ bezahlen musste)

    Eigentlich sollte es - auch ohne Erfahrungen mit Ämtern - klar sein, daß man nicht aufs Blaue hinaus solche erhebliche Summen ausgibt in der Hoffnung, daß im Nachhinein irgendein Amt diese Kosten übernimmt. Du bezahlst doch privat auch nichts in der Hoffnung, daß nach Bezahlung die Bank Dir vielleicht und eventuell einen Kredit gewährt oder gehst wegen eines Schnupfens nicht zur Arbeit, weil vielleicht und eventuell mein Arzt Dich 5 Tage später für die vergangene Woche krank schreibt. Das Gegenteil dürfte der Fall sein: Du erkundigst Dich erst bei der Bank, wie es mit einem Kredit aussiehst und gehst erst zum Arzt, um eine Krankschrift zu erhalten.

    Zitat

    Und dafür, dass Sie meine "Naivität" überwunden haben

    Gerne immer wieder :D

    Gruß!

  • Na, was heißt hier ins Blaue!?
    Die Kosten sind ja so oder so entstanden, denn ich musste da hinfahren, um im Vergabeverfahren berücksichtigt zu werden, schließlich will ich dort studieren. So habe ich denn auch das Geld selbst aufgebracht.

    Die Hoffnung bzw. der Gedanke, dass ich das Geld erstattet bekommen könnte, kam ja erst später. Zu spät. ;)

  • Hallo,

    naja, nimm es als (wenn auch bittere) Erfahrung. Das nächste Mal weißt Du es besser...;)

    Im übrigen würde ich auch noch nicht ganz aufgeben. Schreibe der ARGE nochmal Deine Beweggründe, berichte über Deine Eigenbemühungen und bitte angesichts der für Dich sehr hohen und nachweisbaren Unkosten zumindest um eine teilweise Erstattung.

    Ich habe jetzt bewußt das Wort "Schreibe" benutzt, da es bei solchen Dingen immer angebracht ist, statt dem persönlichen den schriftlichen Kontakt zu suchen.

    Gruß!

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