Beiträge von kanaille

    Na, was heißt hier ins Blaue!?
    Die Kosten sind ja so oder so entstanden, denn ich musste da hinfahren, um im Vergabeverfahren berücksichtigt zu werden, schließlich will ich dort studieren. So habe ich denn auch das Geld selbst aufgebracht.

    Die Hoffnung bzw. der Gedanke, dass ich das Geld erstattet bekommen könnte, kam ja erst später. Zu spät. ;)

    Naiv? Hier lag wohl einfach Unwissenheit vor. Ich bin mit den ganzen Anträgen nicht besonders vertraut, habe noch nie so einen Antrag gestellt.

    Zitat

    Noch naiver ist es dann auch noch, dem Amt wegen dem eigenen Fehlverhalten irgendwelches Desinteresse zu unterstellen.

    Aha, noch naiver also. Nun, ich denke, es ist einfach ein falscher Rückschluss aufgrund des mangelndes Informationsstands gewesen. Welchen anderen Rückschluss soll man denn auch ziehen, wenn einem einfach gesagt wird "ist nicht sozialversicherungspflichtig"? Die Dame beim Amt hätte mir ja auch schließlich das sagen können, was Sie mir nun freundlicherweise mitgeteilt haben: dass ich das alles VORHER hätte beantragen müssen und dass genau das Grund für die Ablehnung der Kostenübernahme ist. Diesen Hinweis auf mein Fehlverhalten hat mir aber niemand der zuständigen Leute gegeben, stattdessen gab´s nur ein "nicht sozialversicherungspflichtig", was, wie Sie nun sagen, nur ein Aspekt ist, und wahrscheinlich nicht einmal der ausschlaggebende. Gut, nun weiß ich´s besser.

    Danke für die Information und ihre Hilfe. Und dafür, dass Sie meine "Naivität" überwunden haben. ;)

    Hallo,

    ich bin in einer Bedarfsgemeinschaft (mit Eltern) und habe mich nun für ein Studium an verschiedenen Universitäten beworben.
    Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass meine Bewerbungskosten (die erheblich sind, da ich z.B. schon für die Anreise zu einem verpflichtenden Studierfähigkeitstest mal eben über 100€ bezahlen musste) nicht erstattet werden, da ein Studium nichts sozialversicherungspflichtiges ist.

    Ist das rechtens, dass einem die Erstattung dieser Kosten verweigert wird. Damit wird es Hartz-IV-Kindern doch zusätzlich schwer gemacht, zu studieren. Was soll man aus diesem Verhalten ableiten? Dass die Arbeitsagentur kein Interesse daran hat, dass Hartz-IV-Kinder studieren?