Partner,EU-Bürger, nicht in Bedarfsgemeinschaft akzeptiert

  • Hallo, mein Partner, Italiener, und ich, hatten im März, diesen Jahres, beschlossen zusammen zuziehen. Zwei Wochen später hatte er bei mir zu Hause einen Schlaganfall erlitten. Mitte Juni wurde er aus der Reha entlassen und ich habe ihn auf meinen Folgeantrag gesetzt. Leistungen wurden für ihn abgelehnt mit dem Verweis auf §7 Absatz 1 Satz 2 SGB II. Ich habe darauf hin Widerspruch eingelegt mit der Begründung dass wir eine Partnerschaft haben und er seinen Lebensmittelpunkt hier bei mir , in Deutschland hat. Wieder dieselben Paragraphen als Grund.
    Was kann ich nun tun? Nun ist meine Leistung etwas geschrumpft, da sein Anteil abgezogen wird.
    Danke für Rat.

  • Hallo,

    was hat denn Deine Widerspruchsbegründung

    Zitat

    dass wir eine Partnerschaft haben und er seinen Lebensmittelpunkt hier bei mir , in Deutschland hat

    mit dem Ablehnungsgrund zu tun? Der von Dir zitierte Paragraph verweist auf die Erwerbsfähigkeit, die offensichtlich nach dem Schlaganfall nicht vorhanden ist. Bei dieser Entscheidung spielen also weder die Partnerschaft noch der Lebensmittelpunkt eine Rolle, sondern einzig und allein der medizinische Standpunkt.

    Ist Dein Partner erwerbsunfähig, ist erstmal die Sozialhilfe für Deinen Partner zuständig. Ob er als Ausländer dann jedoch auch Sozialhilfe erhält, kann ich mangels Angaben zu seinem ausländerrechtlichen Aufenthaltsstatus nicht beurteilen und bedarf sowieso fast immer der Einzelfallprüfung.

    Gruß!

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