Beiträge von BeckyT

    Hallo, mein Partner, Italiener, und ich, hatten im März, diesen Jahres, beschlossen zusammen zuziehen. Zwei Wochen später hatte er bei mir zu Hause einen Schlaganfall erlitten. Mitte Juni wurde er aus der Reha entlassen und ich habe ihn auf meinen Folgeantrag gesetzt. Leistungen wurden für ihn abgelehnt mit dem Verweis auf §7 Absatz 1 Satz 2 SGB II. Ich habe darauf hin Widerspruch eingelegt mit der Begründung dass wir eine Partnerschaft haben und er seinen Lebensmittelpunkt hier bei mir , in Deutschland hat. Wieder dieselben Paragraphen als Grund.
    Was kann ich nun tun? Nun ist meine Leistung etwas geschrumpft, da sein Anteil abgezogen wird.
    Danke für Rat.