komplizierter Wohnungswechsel

  • Hallo erstmal,

    Zu den Grunddaten: ich (22) und mein Partner (26) wohnen seit 6 Jahren zusammen in einer 56m² Wohnung. Diese Wohnung kostet warm 450 €. Mein Partner arbeitet und verdienst 1100€ netto im Monat. Derzeit bezieh ich noch Alg I bis 30.06. Antrag auf Alg II habe ich vor mir zu liegen.

    Jedoch habe ich ein Problem, welches mir die Leute vom Amt nicht erklären können. Wir haben eine Wohnung in Aussicht, diese hat 75m² kostet jedoch das gleiche an Miete. Ich will nun wissen, ob das Amt mir die Miete Anteilig bezahlt und ich darüber hinaus Anspruch auf Alg II habe.

    Wir müssen dem neuen Vermieter in 2 Tagen bescheid geben und dem alten Vermieter kündigen. Aber ich muss nun wissen, ob ich etwas bekommen und ca wie viel. Die vom Amt sagen nur "das kann man nicht so genau sagen, dass werden sie dann bei Abgabe des Antrages sehen". Aber leider habe ich keine Zeit um darauf zu warten, denn der Termin zur Abgabe ist erst in 4 Wochen.

    Bitte helft mir, wenn die vom Amt schon nicht helfen wollen

  • Hallo,

    sofern Ihr ALG II bezieht, ist eine solche Wohnung von der Größe und damit wahrscheinlich auch vom Preis her nicht angemessen für einen 2-Personen-Haushalt. Ihr dürftet maximal 60 qm in Anspruch nehmen. Das die derzeitige kleinere Wohnung genauso teuer wie die große Wohnung ist, stellt dabei kein Kriterium dar, da die Betriebskosten meistens je qm errechnet werden und also in Zukunft mit höheren Preissteigerungen wie bei einer 56 qm-Wohnung zu rechnen ist.

    Zitat

    Ich will nun wissen, ob das Amt mir die Miete Anteilig bezahlt und ich darüber hinaus Anspruch auf Alg II habe.

    Wenn, ergibt sich das beides zusammen - ein entweder/oder gibt es nicht. Im übrigen weiß ich nicht, worauf sich das Wort "anteilig" beziehen soll - Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft, bei der das Gesamteinkommen berücksichtigt wird und dann Euch beiden ggf. ALG II gezahlt wird.

    Gruß!

  • Anteilig meine ich damit, ob das Amt ggf die Hälfte der Miete zahlt und mein Partner somit den Rest zahlen muss. weil wenn ich jetzt dort einziehe und die Wohnung nehme, damm müsste mir doch das Amt wenigstens etwas von der Miete zahlen, oder?

  • Hallo,

    Zitat

    weil wenn ich jetzt dort einziehe und die Wohnung nehme, damm müsste mir doch das Amt wenigstens etwas von der Miete zahlen, oder?

    Warum sollte es das machen? Wie bereits gesagt zählt das Gesamteinkommen von euch beiden und je nach Höhe dieses Gesamteinkommens ergibt sich ein evtl. ALG-II-Betrag, den Ihr beide dann bekommt.

    Gruß!

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