ALG II Anspruch

  • Hallo,
    ich habe eine Frage wer Anspruch auf Arbeitlosengeld bzw. Harz IV Anspruch.
    das Beschäftigungsverhältnis ging bis zum Ende August 09 Die Meldung das mein Sohn 28 Jahre ging beim Arbeitsamt am 19.09.09 ein. Die Fa die ihn weiter beschäftigen wollte hat insolvenz angemeldet.
    Beim Arbeitsamt hat man meinem Sohn gesagt, er hätte keinen Anspruch auf Harz IV bzw Arbeitslosengeld.
    Muss mann nicht erst einen Atrag ausfüllen? Und kann dann erst abgelehnt werden?

    Vielen Dank für Eure Beiträge
    Danke und Gruss Gaby

  • Hallo,
    man hat ihm gesagt, daß er sich zu spät beim Arbeitsamt gemeldet hat. Er hätte sich schon im Juni melden sollen.
    Da war aber noch gar nicht klar, ob er wirklich weiter beschäftigt werden kann. Er war ein halbes Jahr beschäftigt.
    Gruss Gabriele

  • Hallo,

    ok, dann handelt es sich wahrscheinlich um eine Sperre, die sich tatsächlich auch auf einen Anspruch auf ALG II auswirkt. Demnach wird Deinem Sohn vorgeworfen, daß er sich nicht rechtzeitig arbeitslos gemeldet hat.

    Ab wann wußte denn dein Sohn, daß er arbeitslos wird? Wie lange ging der Arbeitsvertrag?

    Gruß!

  • Hallo,

    naja - eigentlich brauchst Du Deinen Sohn nicht mehr zu fragen.

    Wenn der Arbeitsvertrag von vornherein nur bis zum 31.08. ging, hätte er sich tatsächlich spätenstens zum Juni 09 beim Arbeitsamt melden müssen. In diesem Punkt ist die Gesetzeslage ziemlich eindeutig und ich fürchte, daß es bei der Sperre bleiben wird.

    Dein Sohn kann in diesem Fall Sachleistungen (=Lebensmittelgutscheine) beantragen, hat aber keinen Rechtsanspruch auf diese und andere Leistungen.

    Zitat

    Muss mann nicht erst einen Atrag ausfüllen? Und kann dann erst abgelehnt werden?

    Prinzipiell ja und eigentlich ist die Reaktion des Amtes falsch. Allerdings würde angesichts des konkreten Falles ein tatsächlich angenommener Antrag am Ergebnis nicht unbedingt etwas ändern.

    Ich weiß nicht so richtig, zu was ich raten soll: einerseits ist das Amt durchaus verpflichtet, Anträge ohne Wertung anzunehmen und einen Bescheid zu erlassen (der, wie gesagt, im konkreten Fall kaum positiv lauten dürfte - aber durch den schriftlichen Bescheid auch angegriffen werden kann). Andererseits ist m.E. bereits jetzt absehbar, daß ein Widerspruch kaum sinnvoll sein dürfte und also durch eine Forderung zur Annahme des Antrages unnötig Ressourcen und Steuergelder verschwendet werden.

    Gruß!

  • Hallo,
    der Arbeitsvertrag ging bis 31.Aug09. Ja, das war nicht so klar. definitif wohl erst im Ende Juni, Anfang Juli. Da müsste ich ihn nochmal fragen.
    Gruss

    Wie lange dauert die Sperre? Wann kann mein Sohn einen Antrag stellen?
    der Arbeitgeber hat Insolvenz angemeldet. Hat mein Sohn überhaupt keine Ansprüche?
    Gruss

  • Hallo,

    Zitat

    Wie lange dauert die Sperre? Wann kann mein Sohn einen Antrag stellen?

    Das kann ich Dir nicht sagen. Dein Sohn sollte sich darüber bei dem Arbeitsamt informieren.

    Zitat

    Hat mein Sohn überhaupt keine Ansprüche?

    Wenn es sich wie vermutet um eine Sperre handelt - nein.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!