Mietanteilübernahme für meine Tochter

  • Hallo,

    ich habe eine 9Monate alte Tochter mit der ich, zusammen mit meiner Freundin bald in eine eigene Wohnung ziehe (zur zeit wohne ich bei meinen eltern)

    ich bin in einer schulischen ausbildung, bafög ist in bearbeitung.
    die wohnung wurde schon genemigt.
    wie beantrage ich die mietanteilübernahme für meine tochter? mir wurde gesagt das das ganzzeinfach mit einem weiterbewilligungsantrag geht. stimmt das?
    gibt es da einen extra antrag?
    den auf dem weiterbewiligungsantrag finde ich irgendwie nichts wo ich schreiben soll das es um die miete geht.

    ich bekomme sonst für meine tochter im mom nur kindergeld, UVG(117€) und elterngeld(300)

    wisst ihr darüber etwas?
    PS: es ist eine 3 raum wohnung, 61m² und 419,26 euro gesamt miete

  • Hallo,

    Zitat

    mir wurde gesagt das das ganzzeinfach mit einem weiterbewilligungsantrag geht. stimmt das?

    Ein Weiterbewilligungsantrag hat grundsätzlich nichts mit der bevorstehenden Änderung (also eigene Wohnung) zu tun. Für solche Fälle ist ein Änderungsantrag zu stellen.

    Davon abgesehen - Du schreibst nicht. worauf sich eigentlich Deine Frage bezieht (womit ich die Frage eigentlich auch nicht so richtig verstehe). Meinst Du irgendeinen Antrag im Zusammenhang mit Schüler-BAföG? Sozialgeld? ALG II? Wohngeld? Sozialhilfe? Von wem willst Du eine "mietanteilübernahme" (was immer Du damit meinst) haben? In welchem Zusammenhang?

    Gruß!

  • also es geht darum das meine tochter als "eigener mieter" dann in der wohnung ist. das heißt sie muss einen mietanteil übernehmen. ich habe aber nicht das geld um meinen anteil& ihren zu bezahlen,wenn ich dafür kein extra geld bekomme. meine freundin bekommt nur ihren 1/3 anteil vom jobcenter.

    nun wollte ich wissen, welchen antrag ich beim jobcenter stellen muss, damit das Jobcenter den mietanteil meiner tochter übernimmt.

  • Hallo,

    es geht also um ALG II.

    Du selbst hast keinen Anapruch auf ALG II, bildest aber mit Deiner Freundin und deiner Tochter eine Haushalts- und Bedarfsgemeinschaft.

    Demzufolge hat Deine Freundin einen Änderungsantrag zu stellen, in dem auch Deine Tochter mit aufgeführt wird und also für beide neben dem Regelsatz auch die (angmessenen) Kosten für die Unterkunft übernommen werden, wenn alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

    In KEINEM Fall handelt es sich dabei um einen Weiterbewilligungsbescheid - es ist ausdrücklich ein Änderungsantrag auszufüllen.

    Gruß!

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