Beiträge von leeloo

    also es geht darum das meine tochter als "eigener mieter" dann in der wohnung ist. das heißt sie muss einen mietanteil übernehmen. ich habe aber nicht das geld um meinen anteil& ihren zu bezahlen,wenn ich dafür kein extra geld bekomme. meine freundin bekommt nur ihren 1/3 anteil vom jobcenter.

    nun wollte ich wissen, welchen antrag ich beim jobcenter stellen muss, damit das Jobcenter den mietanteil meiner tochter übernimmt.

    Hallo,

    ich habe eine 9Monate alte Tochter mit der ich, zusammen mit meiner Freundin bald in eine eigene Wohnung ziehe (zur zeit wohne ich bei meinen eltern)

    ich bin in einer schulischen ausbildung, bafög ist in bearbeitung.
    die wohnung wurde schon genemigt.
    wie beantrage ich die mietanteilübernahme für meine tochter? mir wurde gesagt das das ganzzeinfach mit einem weiterbewilligungsantrag geht. stimmt das?
    gibt es da einen extra antrag?
    den auf dem weiterbewiligungsantrag finde ich irgendwie nichts wo ich schreiben soll das es um die miete geht.

    ich bekomme sonst für meine tochter im mom nur kindergeld, UVG(117€) und elterngeld(300)

    wisst ihr darüber etwas?
    PS: es ist eine 3 raum wohnung, 61m² und 419,26 euro gesamt miete

    wegen dem KG hat sie schon überall nachgefragt-KK,jobcenter,kindergeldstelle,grundsicherungsamt...keiner ist dafür zuständig. weil da eine gesetztenslücke ist...laut GER müsste sie von den eltern bekomm,laut Italien nicht- und keiner gibt nach.

    wenn ich mir eine wohnung mieten würde,zB3 zimmer(da ich eine kleine tochter habe-abernoch keine 3jahre) und 60m³, würde sie das dann abgelehnt bekommen weil 3zimemr zuviel sind?

    sie ist arbeitslo, bzw arbeitssuchend

    und bekommt im moment nur 116euro ALG2, was aber totaler blödsinn ist weil die das ständig bei ihr falsch berechnen. sie ist 20 und ihre eltern leben in italien. daraum bekommt sie von ihnen kein kindergeld/unterhalt.aber das jobcenter rechnet ihr das kindergeld und unterhalt immer mit an-obwohl sie es gar nicht hat...

    hi,

    ich habe für mich und meine 8monate alte tochter bis august diesen jahres anspruch auf alg2, dann fange ich eine 2.ausbildung an und beantrage grade bafög(erstantrag)
    im moment wohne ich zusammen mit meiner freundin und meiner tochter bei meinen eltern.
    nun möchten wir gern ausziehen,da es mit der kleinen zu eng wird.
    meine frage:
    wenn ich alg2 unabhängig mit bafög eine wohnung suche, zB 3zimmer und 65m² darf dann meine freundin miteinziehen?
    wonach geht es ob die wohnung dann zu groß ist oder nicht?bekommt sie grundausstattungen etc?

    ist das alles verwirrend...