Mit Freund zusammenziehen - noch wichtige offene Fragen!

  • Hallo Zusammen,

    ich hab im Internet schon alles durchsucht, finde aber nichts wonach ich genau suche und was mir bei meinem Anliegen weiterhilft. Deswegen hoffe ich das ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt.

    Ich (22 J.) beziehe Hartz4 und bewohne alleine in Köln eine 42,35qm (1 1/2 Z.) Wohnung mit monatlicher Kaltmiete von 211,70€ und Nebenkosten 63,00€.
    Jetzt haben mein Freund (23 J.) und ich beschlossen zusammen zu ziehen. Doch reicht meine aktuelle Wohnung nicht für 2 Personen. Er wohnt zur Zeit noch in Duisburg bei seinem Vater und arbeitet dort Teilzeit (ca. 450€ monatlich). Nur würde unser beider Geld zusammen nicht für eine größere Wohnung ausreichen.

    Jetzt sind da halt noch ein paar wichtige offene Fragen:
    - Erlaubt die ArGe einen Umzug bzw. ein Zusammenziehen?
    - Steht uns ein Probejahr zu?
    - Wird es als Bedarfsgemeinschaft angesehen?
    - Wie groß darf die Wohnung sein?
    - Wie teuer maximal?
    - Wird bei mir eine Leistungskürzung in Betracht gezogen, obwohl mein Freund auch Geringverdiener/ am Existenzminimum ist?
    - Würde der Umzug finanziert werden?
    - Ist ein Wohnungsberechtigungsschein notwendig?
    - Würde das Fahrgeld meines Freundes zu seiner Arbeit nach Duisburg angerechnet werden?

    Schonmal Danke im vorraus

    LG DieKleene

  • Hallo,

    Zitat

    Erlaubt die ArGe einen Umzug bzw. ein Zusammenziehen?

    Ihr gehört beide jeweils der Bedarfsgemeinschaft Eurer Eltern an. Im Normalfall wird Euch aus diesem Grund kein Zusammenziehen genehmigt, wenn nicht besondere und außergewöhnliche Umstände vorliegen. Allerdings ist das ganze immer eine Einzelfallentscheidung, die also nicht pauschal in diesem oder anderen Foren beantwortet werden kann.

    Zitat

    Steht uns ein Probejahr zu?

    Mal abgesehen davon, daß ich Formulierungen wie "Steht uns..." nicht mag - das von Dir genannte Probejahr setzt voraus, daß Ihr u.a. nicht gemeinsam wirtschaftet. Ob dies nun bei Euch der Fall ist kann ich nicht beurteilen. Mal ganz abgesehen davon, daß es - wie bereits gesagt - auch dazu kommen kann, daß Ihr gar nicht als eigene Bedarfsgemeinschaft anerkannt werdet.

    Zitat

    [Wie groß darf die Wohnung sein?

    Im Normalfall 60 qm.

    Zitat

    Wie teuer maximal?

    Erfrage das bei Deiner ARGE - es gibt keine einheitlichen Richtlinien.

    Zitat

    Wird bei mir eine Leistungskürzung in Betracht gezogen, obwohl mein Freund auch Geringverdiener/ am Existenzminimum ist?

    Mal davon abgesehen, daß Dein Freund nicht gezwungen sein dürfte, Teilzeitarbeit zu leisten (zumindest habe ich in Deinen Fragen nichts davon gelesen) wird das Einkommen von ihm abzüglich der Pauschalen und Freibeträge auf das ALG II angerechnet.

    Zitat

    Würde der Umzug finanziert werden?

    Nein. Warum auch?

    Zitat

    Ist ein Wohnungsberechtigungsschein notwendig?

    Nein.

    Zitat

    Würde das Fahrgeld meines Freundes zu seiner Arbeit nach Duisburg angerechnet werden?

    Nein.

    Mal als Kurzzusammenfassung: Du kannst/willst aus irgendwelchen Gründen nicht arbeiten, Dein Freund kann/will aus irgendwelchen Gründen nur Teilzeit arbeiten, Ihr beide seit unter 25 Jahre alt, verlangt bzw. fragt nach Übernahme der Miet- und Lebenshaltungskosten, der Erstattung von Umzugskosten und dann auch noch nach einer Fahrkostenerstattung für den Weg von Köln nach Duisberg.

    Reife Leistung.

    Ich will Dir ja nicht zu nahe treten, aber: ich habe in deiner Frage keinen Anhaltspunkt dafür gefunden, warum Du ALG II beziehen mußt, warum Dein Freund nur Teilzeit bezieht. Ich habe auch keine Hinweise dafür gefunden, warum der Steuerzahler Euch alimentieren und Euch nicht nur eine gemeinsame Wohnung finanzieren soll, sondern auch noch die Fahrtkosten zu einem in diesem Zusammenhang überhaupt nicht relevanten Arbeitsort in einer anderen Stadt.

    Was ich aber gelesen habe, ist: Ihr wollt zusammenziehen, weil das Euch paßt, der Steuerzahler soll gefälligst dafür aufkommen und Ihr habt (aufgrund Deiner Fragen) ein Anspruchsdenken, was schön außergewöhnlich ist. Polemisch gesagt könnte ich auch sagen, Ihr habt bisher nichts geleistet, erwartet aber Leistungen für Euch.

    Reife Leistung.

    Manchmal habe ich einfach keine Lust, zu beraten...

    Gruß!

  • Erstens beziehe ich nicht just for fun Hartz4. Ich bin zur Zeit gesundheitlich (warum genau ist nicht relevant) nicht in der Lage zu arbeiten. Nehme aber jetzt seit kurzem an einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme teil, die mich ja wieder zurück ins normale Arbeitsleben führen soll und wird.
    Zweitens will ich auch arbeiten und beziehe nur ungern Geld vom Staat. Wie bei Erstens beschrieben geht es zur Zeit nicht anders.
    Drittens findet mein Freund in seinem erlernten Beruf keine Arbeit und hat deswegen den Teilzeitjob angenommen mit baldiger Aussicht auf Festanstellung.
    Viertens haben mein Freund und ich seit Schulabschluss durchgehend gearbeitet, somit ist dein Satz "Polemisch gesagt könnte ich auch sagen, Ihr habt bisher nichts geleistet, erwartet aber Leistungen für Euch." unnötig. Das ich gesundheitlich erkrankt bin konnte man vorher nicht ahnen und es ist jetzt zu dem Zeitpunkt leider so.
    Und Fünftens haben sich mir diese Fragen aufgetan, als ich verschiedene Artikel bezüglich Hartz4 gefunden habe. Und wollte nur mal nachfragen, ob jemand mir etwas genaueres darüber sagen kann.

    Aber hätte ich besser mal nicht gemacht, da man ja direkt wieder als "Schmarotzer" usw dargestellt wird. Danke dafür!

  • Hallo,

    sorry, wenn ich die falschen Leute erwischt habe. Allerdings war nirgendwo von irgendwelchen gesundheitlichen Problemen die Rede und die Fragen, nun ja, ziemlich zielsicher gestellt. Ich erlebe es mehrmals am Tag, daß Leute zu mir kommen, die nicht wissen, wann ihre Mutter oder ihr Kind geboren wurde, aber mir zielgerichtet irgendwelche Paragraphen aus dem Sozialgesetzbuch vorbeten können.

    Wenn ich also bei Euch beiden falsch lag, dann entschuldige ich mich und nehme die Kritik wieder zurück.

    Friedenspfeife?

    Gruß!

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