Beiträge von DieKleene86

    Erstens beziehe ich nicht just for fun Hartz4. Ich bin zur Zeit gesundheitlich (warum genau ist nicht relevant) nicht in der Lage zu arbeiten. Nehme aber jetzt seit kurzem an einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme teil, die mich ja wieder zurück ins normale Arbeitsleben führen soll und wird.
    Zweitens will ich auch arbeiten und beziehe nur ungern Geld vom Staat. Wie bei Erstens beschrieben geht es zur Zeit nicht anders.
    Drittens findet mein Freund in seinem erlernten Beruf keine Arbeit und hat deswegen den Teilzeitjob angenommen mit baldiger Aussicht auf Festanstellung.
    Viertens haben mein Freund und ich seit Schulabschluss durchgehend gearbeitet, somit ist dein Satz "Polemisch gesagt könnte ich auch sagen, Ihr habt bisher nichts geleistet, erwartet aber Leistungen für Euch." unnötig. Das ich gesundheitlich erkrankt bin konnte man vorher nicht ahnen und es ist jetzt zu dem Zeitpunkt leider so.
    Und Fünftens haben sich mir diese Fragen aufgetan, als ich verschiedene Artikel bezüglich Hartz4 gefunden habe. Und wollte nur mal nachfragen, ob jemand mir etwas genaueres darüber sagen kann.

    Aber hätte ich besser mal nicht gemacht, da man ja direkt wieder als "Schmarotzer" usw dargestellt wird. Danke dafür!

    Hallo Zusammen,

    ich hab im Internet schon alles durchsucht, finde aber nichts wonach ich genau suche und was mir bei meinem Anliegen weiterhilft. Deswegen hoffe ich das ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt.

    Ich (22 J.) beziehe Hartz4 und bewohne alleine in Köln eine 42,35qm (1 1/2 Z.) Wohnung mit monatlicher Kaltmiete von 211,70€ und Nebenkosten 63,00€.
    Jetzt haben mein Freund (23 J.) und ich beschlossen zusammen zu ziehen. Doch reicht meine aktuelle Wohnung nicht für 2 Personen. Er wohnt zur Zeit noch in Duisburg bei seinem Vater und arbeitet dort Teilzeit (ca. 450€ monatlich). Nur würde unser beider Geld zusammen nicht für eine größere Wohnung ausreichen.

    Jetzt sind da halt noch ein paar wichtige offene Fragen:
    - Erlaubt die ArGe einen Umzug bzw. ein Zusammenziehen?
    - Steht uns ein Probejahr zu?
    - Wird es als Bedarfsgemeinschaft angesehen?
    - Wie groß darf die Wohnung sein?
    - Wie teuer maximal?
    - Wird bei mir eine Leistungskürzung in Betracht gezogen, obwohl mein Freund auch Geringverdiener/ am Existenzminimum ist?
    - Würde der Umzug finanziert werden?
    - Ist ein Wohnungsberechtigungsschein notwendig?
    - Würde das Fahrgeld meines Freundes zu seiner Arbeit nach Duisburg angerechnet werden?

    Schonmal Danke im vorraus

    LG DieKleene