Kind und ich zu neuen partner ziehen muss er für uns aufkommen

  • Diese frage wurde bestimmt schon öfters gestellt aber möchte meine frage trotzdem nochmal beantwortet haben ..
    Also habe meine wohnung gekündigt möchte mit meiner tochter zu meinen Partner ziehen -kündigungsfrist 30. okt. 2009-.

    ich beziehe ALG1 da weiß ich das ich nichts angerechnet bekomme wenn ich zu ihm ziehe zumindest wurde mir das gerade bestätig vom arbeitsamt.

    ich bekomme aber zusätzlich arbeitslosengeld 2 als aufstockung weil das arbeitslosengeld 1 zu wenig ist ....
    wenn ich jetzt zu meinem freund ziehe bekomme ich und meine Tochter dann weiterhin ALG2 weil hab schon in mehreren Zeitungsauschnitten gelesen das eine Eheähnliche Lebensgemeinschaft erst zählt wenn man 1 Jahr zusammen lebt.
    das wurde ja vom Sozialgericht in Essen so beschlossen. sagen die denn vom Amt grundsätzlich das man keine Leistungen mehr bezieht, um dann klagen zu müssen? Wie lange dauert denn dann in der regel der Prozess, weil möchte jetzt auch so schnell wie möglich einen 400 Euro Job machen soweit wie ich weiß fällt die Aufstockung von ALG2 sowieso weg.
    Ich will weg vom Amt nur brauche noch etwas Unterstützung auf meinem weg in das Berufsleben ....

    Vielen Dank für das Beantworten im vorraus

  • Hallo,

    Zitat


    das wurde ja vom Sozialgericht in Essen so beschlossen

    Was irgendein Sozialgericht beschließt ist 1. immer als Einzelfall zu betrachten und kann also nicht verallgemeinert werden und gilt 2. maximal für die ARGE, gegen die das Urteil gerichtet war. Insofern können solche Urteile maximal als Argumentationshilfe dienen, nicht aber als Grundlage für eigene Entscheidungen.

    Zitat

    das eine Eheähnliche Lebensgemeinschaft erst zählt wenn man 1 Jahr zusammen lebt.

    Das ist so nicht richtig. Eine solche Einstandsgemeinschaft wird auch vor dem 1 Jahr vermutet, wenn ein gemeinsames Kind im Haushalt lebt, Kinder im Haushalt versorgt werden und gemeinsam wirtschaften (also über Vermögen oder Einkommen des anderen verfügen). Da Du mit Deinem Kind zu dem Partner ziehst, versorgt Ihr ein Kind, was durchaus dazu führen kann, daß eine Einsatndsgemeinschaft gesehen wird und Ihr also zusammen berechnet werdet.

    Zitat

    Wie lange dauert denn dann in der regel der Prozess

    Das kann Dir selbstverständlich niemand sagen. In Berlin dauert es z.Zt. durchschnittlich 2 Jahre, in München 1,5 Jahre bis zur Verhandlung.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!