Beiträge von maryjane85

    Hi, ich möchte mich kurzfassen und nur eine kleine Info

    Habe von Mai 2008- august 2009 hartz 4 bekommen ,
    wohne seit oktober mit meiner tochter bei meinen freund .bekomme seit dem nur noch Arbeitslosengeld I, für meine Tochter Unterhaltsvorschuss und Kindergeld.

    heute habe ich von meinem ex vermieter die Betriebskostenabrechnung bekommen 99, 44 euro nachzhalung die ich nicht habe.

    Heizkostenabrechnung 01.07.2008-30.06.2009
    = 59,87 euro
    Betriebskostenabrechnung 01.01.2009 - 31.10.2009
    = 39,57 Euro

    weil das ja in dem Zeitraum zustande gekommen ist wo ich nich ALG II bekommen hab habe ich dann noch ein recht auf Unterstützung vom Amt. Oder hat sich das gegessen

    kommt mir bitte jetzt nicht mit schmarotzer oder so.das ist nicht an dem nur mit dem was ich hab komm ich und meine tochter grade ma so durch den monat und jeder der kinder hat weiss das die geld kosten...und da sind 100 euro sehr viel geld für mich oder gibt es da etwas anderes wo ich mich vllt hinwenden kann

    Hi

    Also war bei meiner Sachbearbeiterin und musste mich zu den wenigen Verbrauch äussern.Hat sich auch rausgestellt das die RWE Rechnung die ich zahle für Warmwasser ist und das wird ja von der ARGE nicht übernommen meine Heizkosten sind ja schon in der Miete mit drin was eigentlich meine Sachbearbeiterin wissen müsste da sie ja die Unterlagen von der Wohnung hat dh. was alles in der Warmmiete enthalten ist.
    Also Sie dachte das die RWE Rechnung von 16 Euro Gas monatlich für Heizung ist und daher ist diese grosse Summe entstanden.Habe dann auch bei der RWE angerufen und die meinten auch das die sich das nicht vorstellen kann das 16 Euro für Heizungsgas sind da müsste ich viel mehr zahlen.All das Kopfzerbrechen und der ganze Stress für umsonst nur weil einige vom Amt selber keine Ahnung zu haben scheinen.
    Ich sage das weil ich in einem Fernsehbericht gehört habe das einige beamten die für Hartz 4 zuständig sind nicht mal richtig angelernt wurden und selber nicht durchsehen.Tja schade schade.

    Aber trotzdem nochmal danke für die Antworten

    Vielen dank für deine Antwort...
    Also das Geld hab ich ja bekommen ich muss das ja dann an den Vermieter weiterreichen.

    Was ich auch nicht verstehe ist das weniger Leistung für den Lebensunterhalt bekomme und das gleiche Geld für Unterkunft und Heizung ...nicht das irgendwann wieder das gleiche kommt das die mir ja soviel gezahlt haben für Unterkunft und Heizung dann sollten die doch gleich das Geld für Unterkunft und Heizung kürzen....
    Und ich bekomme ja nicht mal die ganze Miete bezahlt.
    Also bekomme 122Euro Wohngeld für meine Tochter dafür bekommt sie kein Geld mehr von der ARGE

    Und für Kosten der Unterkunft und Heizung bekommen wir (nach dem aktuellen Stand)129,96 Euro
    Ja aber meine Miete ist 317,49 Euro (warm)
    Also sage ich jetzt etwa meinem Vermieter das er nur noch 251,96 Euro bekommt weil das Amt nicht mehr zahlt

    bevor ich damals arbeit gefunden habe, war ich auch bei der Arge da habe ich alleine 514 bekommen da wurde die miete voll übernommen damals war sie nur 297(mieter hat miete erhöt)

    HI:)

    Also habe folgendes Problem.

    Musste der Arge meine RWE Rechnung schicken von 2007 und 2008 klar muss ja jeder(Ich meine das ich letztes Jahr für 2007 dem amt schon eine Abrechnung geschickt habe). Kurz danach habe ich eine Rechnung erhalten.
    Das ich wohl zu unrecht zu viel Geld erhalten habe.

    Ich habe wohl vom 1.4.08-13.05.08 38.29 Euro für Heizkosten bekommen.
    Dann ab 14.05.08-27.03.2009 auch wieder 38,29 Euro wurde so getrennt weil meine Tochter geboren wurde.

    Insgesamt wurden pauschal 454,54 Euro vom Amt bezahlt.
    Daraus soll sich eine Überzahlung von 360,12 Euro ergeben.

    So dann damit man ja auf 563,24 kommt,
    sagen die vom Amt einfach das eine Überzahlung
    vom 28.03.09-30.09.09 nochmal 203,12 Euro.

    Jetzt frage ich mich wie die dazu kommen da die Abrechnung von der RWE für 2009 erst nächstes Jahr im März/April kommt

    Habe nämlich bei RWE angerufen und gefragt was ich verbraucht habe weil habe bei dem Bescheit /Rechnung nicht durchgesehen.
    Klar die meinten auch ist ziemlich wenig was ich verbraucht habe aber ich hatte auch nie eine Überzahlung(auch in den vorherigen Jahren hatte ich wenig Verbrauch) und das Geld wird ja auch gleich bei RWE gut geschrieben ist ja nicht so das ich das ausgezahlt bekomme und das Amt weiß ja eigentlich das ich RWE 31 Euro zahle davon sind ja 16 Euro Gas.
    Ja toll kann ich da was für wenn die mir mehr zahlen??Ich wusste ja nicht mal das mir das Amt angeblich zuviel zahlt woher auch habe halt immer gedacht das was die da schreiben wird schon richtig sein.

    Die selbe Sachbearbeiterin wollte mir im Monat zuvor nur 53,44 Euro zahlen ich hatte nicht mehr mal mehr die Sicherung des Lebensunterhaltes dabei bis ich mit meiner Mama bei der Carritas war und der mann hat dann beim amt angerufen und mit der Kollegin gesprochen das da was falsch läuft und zack bekomme ich 700 und ne Woche später das schreiben das ich denen jetzt Geld schulde.

    Was soll ich jetzt tun also wie man es macht ist eh nicht richtig wenn ich zuviel verbrauche ist falsch und ist man sparsam ist das auch falsch keine Ahnung.
    Und muss ich denn die 203,12 zahlen wenn für 2009 nicht mal eine Rechnung von RWE vorliegt?

    Das gute ist das ich jetzt einen 400 Euro Job hab und bald nicht mehr abhängig bin.

    Danke für eure antworten....tut mir leid das es so viel ist:)
    lg MaryJane

    Diese frage wurde bestimmt schon öfters gestellt aber möchte meine frage trotzdem nochmal beantwortet haben ..
    Also habe meine wohnung gekündigt möchte mit meiner tochter zu meinen Partner ziehen -kündigungsfrist 30. okt. 2009-.

    ich beziehe ALG1 da weiß ich das ich nichts angerechnet bekomme wenn ich zu ihm ziehe zumindest wurde mir das gerade bestätig vom arbeitsamt.

    ich bekomme aber zusätzlich arbeitslosengeld 2 als aufstockung weil das arbeitslosengeld 1 zu wenig ist ....
    wenn ich jetzt zu meinem freund ziehe bekomme ich und meine Tochter dann weiterhin ALG2 weil hab schon in mehreren Zeitungsauschnitten gelesen das eine Eheähnliche Lebensgemeinschaft erst zählt wenn man 1 Jahr zusammen lebt.
    das wurde ja vom Sozialgericht in Essen so beschlossen. sagen die denn vom Amt grundsätzlich das man keine Leistungen mehr bezieht, um dann klagen zu müssen? Wie lange dauert denn dann in der regel der Prozess, weil möchte jetzt auch so schnell wie möglich einen 400 Euro Job machen soweit wie ich weiß fällt die Aufstockung von ALG2 sowieso weg.
    Ich will weg vom Amt nur brauche noch etwas Unterstützung auf meinem weg in das Berufsleben ....

    Vielen Dank für das Beantworten im vorraus