Wohngemeinschaft-einer algs anderer bafög?

  • hi,

    ich habe für mich und meine 8monate alte tochter bis august diesen jahres anspruch auf alg2, dann fange ich eine 2.ausbildung an und beantrage grade bafög(erstantrag)
    im moment wohne ich zusammen mit meiner freundin und meiner tochter bei meinen eltern.
    nun möchten wir gern ausziehen,da es mit der kleinen zu eng wird.
    meine frage:
    wenn ich alg2 unabhängig mit bafög eine wohnung suche, zB 3zimmer und 65m² darf dann meine freundin miteinziehen?
    wonach geht es ob die wohnung dann zu groß ist oder nicht?bekommt sie grundausstattungen etc?

    ist das alles verwirrend...

  • sie ist arbeitslo, bzw arbeitssuchend

    und bekommt im moment nur 116euro ALG2, was aber totaler blödsinn ist weil die das ständig bei ihr falsch berechnen. sie ist 20 und ihre eltern leben in italien. daraum bekommt sie von ihnen kein kindergeld/unterhalt.aber das jobcenter rechnet ihr das kindergeld und unterhalt immer mit an-obwohl sie es gar nicht hat...

  • Hallo,

    Zitat

    daraum bekommt sie von ihnen kein kindergeld/unterhalt.aber das jobcenter rechnet ihr das kindergeld und unterhalt immer mit an-obwohl sie es gar nicht hat...

    Das der Unterhalt fiktiv angerechnet wird, kann durchaus rechtens sein. Wenn allerdings die Eltern Kindergled für sie erhalten und keine Unterhaltszahlung leisten, sollte die Freundin schnellstens einen sogenannten Abzweigungsantrag bei der KG-Kasse stellen, damit sie das KG direkt erhält.

    Solange die Freundin ALG-2 bezieht, kann sie nicht einfach umziehen, sondern benötigt eine vorherige Genehmigung (Kostenübernahme) für die neue Wohnung.

    Die erlaubte Größe und Kosten der Wohnung richten sich nach kommunalen Vorgaben, eine entsprechende Liste findest Du unter arbeits-los.de .

    Gruß!

  • wegen dem KG hat sie schon überall nachgefragt-KK,jobcenter,kindergeldstelle,grundsicherungsamt...keiner ist dafür zuständig. weil da eine gesetztenslücke ist...laut GER müsste sie von den eltern bekomm,laut Italien nicht- und keiner gibt nach.

    wenn ich mir eine wohnung mieten würde,zB3 zimmer(da ich eine kleine tochter habe-abernoch keine 3jahre) und 60m³, würde sie das dann abgelehnt bekommen weil 3zimemr zuviel sind?

  • Hallo,

    Zitat

    wenn ich mir eine wohnung mieten würde,zB3 zimmer(da ich eine kleine tochter habe-abernoch keine 3jahre) und 60m³, würde sie das dann abgelehnt bekommen weil 3zimemr zuviel sind?

    Es gibt nur bei Bezug von ALG 2 entsprechende Grenzen, wobei die Größe und die Kosten der Unterkunft entschidend sind, nicht aber die Anzahl der Zimmer. Für 2 Personen sind dabei 60 Quadratmeter angemessen, wenn innerhalb dieser 60 Quadratmeter 3 Zimmer enthalten sind, ist das kein Problem.

    Gruß!

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