Vorläufige Leistungseinstellung ab August - Klärung der Vermögensverhältnisse

  • hallo,

    ich hoffe mir kann hier einer helfen. Ich habe meinen Opa und meine Oma gepflegt und in den letzten 9 Jahre mit in deren Haus gewohnt. Meine Oma ist vorletztes Jahr an einem Herzinfarkt leider verstorben. Mein Opa ist ihr auf Grund von Komplikation nach einem Eingriff vor 2 Monaten gefolgt. Jetzt habe ich deren Haus geerbt.

    Das Jobcenter will die Wohnfläche wissen. Leider gibt es keine Baupläne oder ähnliches. Mein Opa hatte das Haus vor ungefähr 30 Jahren ersteigert. Der damalige Gutachter wurde wohl von den Eigentümern nicht zum messen ins Haus gelassen also hatte er den Grundriss wegen der fehlenden Dokumente einfach Mal der Etagen multipliziert und ist auf 155 Quadratmeter gekommen. Das es eine Schätzung war hatte er auch im Gutachten so notiert.

    Ich habe über 9 Jahre in dem Haus gewohnt und das haut nicht hin. Abgesehen davon ist es ein altes Haus mit einigen Schrägen, Balken, Treppen und so weiter. Da gibt es soweit ich weiss irgendwelche Berechnungsrichtlinien. Ich weiss jetzt also nicht so recht was ich machen soll. Ich bin überzeugt das die Wohnfläche nicht mehr als maximal 120 Quadratmeter hat und das ist noch grosszügig geschätzt. Ein ehemaliger Arbeitskollege von mir hat ein 160 Quadratmeter Haus. Das ist kein Vergleich zu dem meiner Grosseltern.

    Das mit dem selber ausrechnen war ein vollkommener Fehlschlag. Ich weiss auch gar nicht was wie berechnet oder gewertet wird. Ich glaube auch ehrlich gesagt nicht das meine eigenen Berechnungen vom Jobcenter anerkannt würden. Einen Gutachter kann ich mir nicht leisten. Die haben mir alle Angebote zwischen 900€ und 1600€ gemacht. Ich möchte im Haus wohnen bleiben. Ich bin jetzt schon erwerbsgemindert und werde unausweichlich selber in nicht allzu langer Zukunft gepflegt werden müssen. Es wäre beruhigend zu wissen das ich in den eigenen Vierwänden gepflegt würde. Auch stecken viele Erinnerungen in dem Haus.

    Die Leistungen hat das Jobcenter mir schon bis zur Klärung meiner Vermögensverhältnisse ab August komplett gestrichen. Dabei habe ich ausser dem Haus nichts geerbt oder an Vermögen. Keine Ersparnisse oder so. Ich weiss jetzt schon nicht wie ich damit umgehen soll. Wenn die mir die Leistungen wegen einer 30 Jahre alten falsch geschätzten Wohnfläche streichen. Ich hoffe also dass mir hier jemand helfen kann.

    Vielleicht gibt es Anlaufstellen für so was wo man nichts oder nicht so viel für eine Messung zahlen muss? Kann ich vielleicht vom Jobcenter fordern dass die das Gutachten finanzieren oder durchführen lassen? Sind die nicht verpflichtet bei sowas ernstem wie einer kompletten Einstellung zweifelhafte Daten zu überprüfen und auf Nummer sicher zu gehen? Ich wohne in Kaufungen wenn das irgendwie hilft. Ich bin für jeden Tip dankbar.

    Gruß Bea

  • Ob es Stellen gibt, die ein Haus im Rahmen eines Wertgutachtens sogar erstmal vermessen: keine Ahnung. Vielleicht kann man dir auf dem Grundbuchamt weiterhelfen, wo du ggf. noch alte Unterlagen wie eine Baugenehmigung oder so auftreiben kannst.

  • Vielleicht gibt es Anlaufstellen für so was wo man nichts oder nicht so viel für eine Messung zahlen muss?

    Man kann bei allem Verständnis für eine knappe finanzielle Lage nicht erwarten, dass jemand diese Dienstleistung kostenlos machen würde und dafür seine Zeit opfert für nichts. Allerdings braucht man kein komplettes Wertgutachten, wenn nur nach der Wohnfläche gefragt wird. Die reine Vermessung bieten beispielsweise auch Architekten an. Einfach mal bei mehreren anfragen.

  • Ich habe bei den Ämtern nachgefragt. Es gibt wohl keine Baupläne oder ähnliches mehr, nur den Grundriss. Das wäre bei älteren Häusern mit dem Baujahr nicht ungewöhnlich. Die würden mir aber auch sowieso bei alle den Umbauten die gemacht wurden nicht bei der korrekten Ermittelung helfen. Die haben die nutzbare Wohnfläche um einiges reduziert.

    Mit den Angeboten zwischen 900€ und 1600€ waren Wohnflächenberechnungen / Wohnraumvermessung gemeint. Da habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich hatte Makler und Baugutachter und Architekten kontaktiert.

    Das so etwas nicht kostenlos angeboten wird ist mir klar. Aber ich habe in der fachlichen Weisung des Jobcenters wegen der Verkehrswert Ermittelung das hier gefunden.

    "Als Nachweis für den Verkehrswert von Immobilien sind nur Kaufverträge oder Verkehrswertgutachten zu akzeptieren, die nicht älter als drei Jahre sind. Ist der Verkehrswert einer Immobilie nicht auf diese Weise nachzuweisen, kann bei unbebauten Grundstückslächen auch auf die von den Kommunen herausgegebenen Bodenrichtwerttabellen zurückgegriffen werden. Bei bebauten Grundstücksflächen oder einer Eigentumswohnung sind Auskünfte aus
    der Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse bei den Kataster-und Vermessungsämtern einzuholen. Ausnahmsweise kann auch der zuständige kommunale Gutachterausschuss im Wege der Amtshilfe gem. §§ 3ff SGB X um ein Verkehrswertgutachten ersucht werden; dieses ist gemäß § 64 Absatz 2 Satz 1 SGB X kostenfrei"

    Der Verkehrswert ist jetzt nicht das Problem bei mir, ich frage mich aber ob es auch Richtlinien oder Weisungen für die Wohnflächenermittelung gibt.

    Ich hab wirklich Angst das die mich zum Verkauf zwingen wollen. Das Jobcenter ist doch verpflichtet bei so ernsten Entscheidungen korrekte Informationen zu benutzen und die bei Zweifeln zu überprüfen oder? Die können doch nicht behaupten die Wohnfläche ist zu viel wenn die nicht mal wissen wie groß genau die ist. Es sind die Fachlichen Weisungen § 12 SGB II die ich meine. Der Auszug ist, 5. Verkehrswert Nr. 3

  • Das JC greift auf das zurück, was überall steht, nämlich besagte 155qm. Es behauptet also gar nichts, es sind deine Angabe bzw. die deines verstorbenen Opas! Und wenn du anderer Meinung bist, dann musst du das beweisen. So einfach ist die Sach- und Rechtslage.

    Hast du mal mit dem JC gesprochen, dass du Zweifel an der Größe hast? Vielleicht hat man ja doch dort Möglichkeiten wie z. B. das Bauamt einzuschalten, dass die mal (kostenfrei oder -günstig) messen oder dass man doch ein für die Behörde kostenfreies Wertgutachten erstellen lässt (wobei ich nicht weiß, ob da jemand tatsächlich nochmal nachmisst).

  • Der Gutachter hatte damals in sein Gutachten reingeschrieben das es sich um eine Schätzung wegen fehlenden Dokumenten und Zugang zum Haus handelte. Den Grundriss einfach zu multiplizieren kann doch nicht normal sein. Das muss doch Grund genug sein sicher zu gehen bevor man jemandem den Bezug streicht. Was ist den mit § 20 SGB X? Würde der mir helfen?

    Der Sachbearbeiter vom Jobcenter hat mir bei unserem letzten Telefongespräch seine Meinung gut mitgeteilt. Er meinte er würde allgemein nichts davon halten des Leistungsbezieher Wohneigentum besitzen dürfen. Was der dazu gesagt hat was mit Leuten passieren soll die Pflege brauchen sag ich lieber nicht.

  • Das JC muss nur ermitteln, was zu ermitteln ist. Nochmal: die 155 qm stammen von dir selbst. Wenn du das geändert haben willst, musst du den Nachweis dazu erbringen.

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