Grundsicherung im Alter

  • Ich muss hier mal was klarstellen die Grundversorgung also Hilfe zum Lebenensunterhalt ist kein Bürgergeld Bezug. Die Rente wird als Einkommen angerechnet und auf denn Satz des Bürgergeldes gekürzt, wenn er diesen überschreitet

    Beispiel: Der Rentner bekommt Rente in Höhe von 800 Euro. Dieses Einkommen wird auf die 563 Euro gekürzt, darauf also auf die 563 bekommt er vom Sozialamt, die Miete Heizkosten und wenn notwendig Wassergeld.

    Der Armutsrentner bekommt die Rentenerhöungen abgezogen und nur wenn der Regelsatz des Bürgergeldes steigt bekommt er mehr zum leben. Deshalb schadet eine Null-Runde beim Bürgergeld dem Rentner mehr, dass er zweimal Geld verliert.

    Ich bin selber seit acht Jahren Grundversorgungsrenter.

  • Das ist absoluter Nonsens. Es wird keine Rente gekürzt und Regelsätze werden aus dem SGB XII ins SGB II übernommen und nicht umgekehrt. Im Übrigen gibt es im SGB XII sogar eine Öffnungsklausel, die individuell höhere Regelsätze erlaubt. Deshalb beträgt z. B. der Regelsatz für einen alleinstehenden Grundsicherungsempfänger in München 591 Euro anstatt nur 563 Euro.

  • Was hat das damit zu tun, dass dein Beitrag schlicht falsch ist? Muss man von Sozialleistungen leben, um sich damit auszukennen? Ein Richter am Sozialgericht mit einer AS-Kammer lebt auch nicht von Bürgergeld und kennt sich trotzdem damit aus. Und zwar besser als jeder Leistungsempfänger.

  • Zahlt das Amt für soziales dem Rentner der die Grundsicherung im alter bekommt auch die 562 Euro im Monat also

    überweist das Sozialamt dem Rentner denn Regelsatz und die miete auf sein Konto,und wenn ja was geschied mit der Rente

    stoppt die DRV sie Zahlung da es ja vom Sozialamt denn Regelsatz schon überwiesen wird also dem Rentner,oder hat der Rentner dann 562 plus seinen Rente + Heizkosten+ Miete.

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