Ich muss hier mal was klarstellen die Grundversorgung also Hilfe zum Lebenensunterhalt ist kein Bürgergeld Bezug. Die Rente wird als Einkommen angerechnet und auf denn Satz des Bürgergeldes gekürzt, wenn er diesen überschreitet
Beispiel: Der Rentner bekommt Rente in Höhe von 800 Euro. Dieses Einkommen wird auf die 563 Euro gekürzt, darauf also auf die 563 bekommt er vom Sozialamt, die Miete Heizkosten und wenn notwendig Wassergeld.
Der Armutsrentner bekommt die Rentenerhöungen abgezogen und nur wenn der Regelsatz des Bürgergeldes steigt bekommt er mehr zum leben. Deshalb schadet eine Null-Runde beim Bürgergeld dem Rentner mehr, dass er zweimal Geld verliert.
Ich bin selber seit acht Jahren Grundversorgungsrenter.