Zweit Wohnung für die Tochter mieten und dann untervermieten

  • Hallo, meine Frage wäre,

    Meine Tochter(19) möchte wegen

    unüberbrückbaren Differenzen ausziehn. Hat immoment selber festes Einkommen, wir Eltern beziehen beide Bürgergeld. Das Amt sagt es muss erst geprüft ob sie ausziehen darf, weil sie U-25J ist.

    Sie hat ein wohnungsangebot mit mündliche Zustimmung vom Makler, aber er sagt der Vermieter möchte das der Mietvertrag auf uns Eltern läuft und wir unserer Tochter die Wohnung untervermieten.

    Meine Frage? Ist sowas überhaupt erlaubt oder bekommen wir Probleme mit dem Amt?

    Im Netz finde ich nichts.


    Brauchte euren Rat, danke im Vorfeld

    LG Matrela

  • Warum sollte eine Untervermietung nicht erlaubt sein, wenn Dee Vermieter ja schon zugestimmt hat?


    An welche Art Probleme (außer, dass die Tochter die Wohnung selbst bezahlen muss) hattet ihr denn gedacht?

  • Hi, danke für die schnelle Antwort. Dachte weil wir eben Empfänger sind und wir keine zweite Wohnung mieten dürfen. Unsere Tochter bezahlt die Wohnung selber, aber wenn wir das überweisen, wird das nicht angerechnet oder zählt als Einkommen? Sorry wenn ich kompliziert denke, will nur keinen Ärger

    LG Matrela

  • Ihr könnt soviele Wohnungen anmieten, wie ihr wollt, berücksichtigt werden beim Bürgergeld nur die Kosten der Unterkunft, in der ihr tatsächlich wohnt.


    Deine Tochter sollte (trotz Untermietvertrag) die Miete direkt an den Vermieter zahlen. Dem soll es doch egal sein, von welchem Konto er seine Miete bekommt.

  • Hi ne frage nochmal, meine Tochter hat gestern bescheid bekommen das sie ab September eine Ausbildung anfangen kann, sie würde dann aber nur bafög bekommen, bekommt sie dann noch Unterstützung vom Amt, Obwohl sie ohne Zustimmung vom amt ausgezogen ist (u 25J)? Würde sie dann auch die Wohnung verlieren?

  • Da sie, wenn deine Aussage stimmt und nur dann! zu Zeiten ohne Bürgergeldbezug auszieht, gilt die U25 Regel nicht für sie, so dass, wenn sie wieder hilfebedürftig wird, auch die Wohnungskosten berücksichtigt werden müssen.

  • Falls Eure Tochter auf eigene Kosten auszieht und künftig das Amt nicht mehr benötigt, gibt es sozialrechtlich keine Probleme.

    Es gibt aber ein anderes rechtliches Risiko hinsichtlich der Anmietung,

    Falls ihr "einfach so" den Mietvertrag unterzeichnet, aber keine ausreichenden Mittel habt, um die Miete zu zahlen, seid ihr potentiell im Betrug. Ob er wirklich vorliegen würde oder nicht, das hängt von Details ab. Es ist aber ein realistisches Risiko und ein Strafverfahren kombiniert mit einer fristlosen Kündigung sind auch dann Stress und Aufwand genug, falls ihr am Ende vor Gericht gewinnen solltet.

    Um das zu verhindern, müsst ihr dem Vermieter (belegbar) offen legen, wie es finanziell bei Euch aussieht.

    Eine Klarstellung noch: Die neue Wohnung müsste so oder so die Erstwohnung Eurer Tochter werden. Sie muss ausziehen. Falls es wie in der Überschrift formuliert darum ging, dass Eure Tochter eine neue Wohnung als Zweitwohnung bezieht, wäre das rechtlich etwas anderes.

  • Also sie zieht das 1te mal aus dem Elternhaus aus, Der Makler hat zugesagt das sie die Wohnung bekommt, der Vermieter aber den Mietvertrag auf uns Eltern schreiben will und wir unserer Tochter sie dann untermieten. Da eben die Frage ob wir das machen dürfen weil wir Eltern Bürgergeld bekommen.

    Ob uns das angerechnet wird (sie würde direkt an den Vermieter überweisen oder allgemein Probleme mit dem Amt bekommen?

    Einmal editiert, zuletzt von Pik:Ary (13. Mai 2024 um 10:45) aus folgendem Grund: Absätze korrigiert

  • Das Problem sehe ich darin, dass, sollte eure Tochter in Zahlungsverzug kommen, sich der Vermieter an euch hält. Da ihr aber die Miete natürlich auch nicht zahlen könnt, sieht es für mich (bin kein Jurist) ein bisschen nach Betrug aus. Ihr wisst im Voraus, dass ihr die Miete niemals selbst zahlen könnt. Die Zweitwohnung interessiert das JC nicht. Also ist Hilfe von dieser Seite auch nicht zu erwarten.

  • Das Problem sehe ich darin, dass, sollte eure Tochter in Zahlungsverzug kommen, sich der Vermieter an euch hält. Da ihr aber die Miete natürlich auch nicht zahlen könnt, sieht es für mich (bin kein Jurist) ein bisschen nach Betrug aus. Ihr wisst im Voraus, dass ihr die Miete niemals selbst zahlen könnt. Die Zweitwohnung interessiert das JC nicht. Also ist Hilfe von dieser Seite auch nicht zu erwarten.

    Danke, LiaMaria.

    Haben jetzt beim JC einen Antrag auf Auszug aus

    dem Elternhaus gestellt, damit alles seine Richtigkeit hat.

    Schönen Tag ;)

  • Hallo Tamar,

    Mir wurde gestern von dem JC gesagt, das wenn sie im September ihre Lehre anfängt und dann nur Bafög bekommt, was dann nicht für die Miete reicht, nur Unterstützung bekäme, wenn sie zum jetzigen Zeitpunkt die Zustimmung vom JC hat auszuziehen. Ansonsten ohne Zustimmung keine Unterstützung bekäme. Und sie ja dann auch noch die Wohnung verliert. Und sie müsste vom Gesetz her auch wieder zuhause einziehen (was sie ja nicht möchte) da sie ja U25 Jahre ist.

    Vielen Dank für eure schnellen Antworten,

    LG Matrela

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