Feste Zahnspange - Zuschuss oder Darlehen vom Jobcenter?

  • Mein Kind braucht eine feste Zahnspange, leider wird nicht alles von der Krankenkasse übernommen sodass wir hier einen Eigenanteil leisten müssen. Dieser ist tatsäch bei ca 2500 Euro. Gibt es eine Möglichkeit einen Anteil vom Jobcenter dazu zu bekommen oder Kredit ähnlich. Wir brauchen keine VIP Spange aber sie soll halt auch nicht das allerbilligste Model bekommen. Kind ist auch chronisch krank mit Pflegestufe.

    Bitte keine Hatekommentare, wem es nicht gefällt überlesen. Oder hat wer sonst eine Idee wo ich Hilfe bekommen könnte.

    lg Babsi:pardon

  • Bei Zahnspangen müssen Eltern immer einen Eigenanteil von 20% tragen, beim zweiten Kind sind es 10%. Diese werden aber nach Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse wieder erstattet. So gesehen handelt es sich bei der Eigenleitung nicht um tatsächliche Kosten sondern um eine Art Kaution. Diese ist dann weg, wenn man die Behandlung abbrechen würde.

    Auch in dem von Tamar verlinktem Urteil wurde auf eine darlehensweise Gewährung des Eigenanteils von 20% hingewiesen - wobei diese 20% sich nur auf die Mindestversorgung beziehen.

  • Hier muss man ja auch berücksichtigen, dass sie die Behandlung über einige Jahre hinzieht und die EB nicht auf einen Schlag fällig wird. Die Ratenzahlung mit dem Kieferorthopäden ist hier die sinnvollste Möglichkeit.

    Selbst wenn du ein Darlehen vom Jobcenter erhalten würden, was sehr in den Sternen stehen würde, bist du ja nicht besser gestellt als mit der Ratenzahlung beim Kieferorthopäden, da das Darlehen beim Jobcenter auch zurückgezahlt werden muss.

  • Der notwendige - vorübergehende - Eigenanteil ist üblicherweise als Darlehen zu übernehmen.

    Wird in der Praxis auch gemacht, wobei ich natürlich nicht aus eigener Erfahrung für die Praxis aller Jobcenter sprechen kann.

  • Darlehen sind nach § 42a SGB II nur zu übernehmen, wenn ein Bedarf weder durch Vermögen nach § 12 Absatz 2 und 4 Satz 1 noch auf andere Weise gedeckt werden kann. Eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Kieferorthopäden ist erstmal eine zumutbare Selbsthilfemöglichkeit. Die daraus resultierenden Raten können zwar durchaus darlehensrelevant nach § 24 Abs. 1 SGB II, allerdings ist zu prüfen, ob die Raten nicht durch Umschichtung der Regelsatzanteile kompensiert werden können. Im Übrigen geht es hier zusätzlich noch um überobligatorische Versorgung, die keinesfalls SGB II-relevant ist.

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