Krankengeld - Reha - Bürgergeld

  • Guten Tag,


    Mein Partner kriegt Bürgergeld ich war noch mit meinem 30 Stunden Teilzeit Job (Mindestlohn) an der Grenze das er überhaupt was bekommt. Nun bin ich schon länger im Krankengeld. Hat er da nicht Anspruch auf mehr Bürgergeld da ich ja viel weniger bekomme und es kaum reicht.?
    Dazu bin ich sehr bald 5 Wochen in einer Reha Klinik also komplett weg von zu Hause somit können wir uns nicht zusammen versorgen da ich mich mehrere Stunden von zu Hause dann befinde und mein Aufenthaltsort nun dann da sein wird für 5 Wochen. In diesem Zeitraum bekomme ich noch weniger ( übergangsgeld von der Rentenversicherung) hat er in diesem Zeitraum nicht auch Anspruch auf mehr Bürgergeld ? Seine Ausbildung fängt kurze Zeit später nach meiner Reha an.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Du bist in der Reha und wirst dort versorgt. Dein Partner ist zu Hause. Du bekommst doch sicherlich in der Reha Übergangsgeld. Ich gehe davon aus, dass die Reha von der DRV ist. Warum soll dein Partner mehr Bürgergeld bekommen? Er ist alleine zu Hause, braucht nur für sich alleine einkaufen.

  • Nun bin ich schon länger im Krankengeld. Hat er da nicht Anspruch auf mehr Bürgergeld da ich ja viel weniger bekomme und es kaum reicht.?

    Manchmal wird das Bürgergeld mit Krankengeld sogar weniger, weil der hohe Freibetrag für Erwerbstätigkeit, der sonst vom Einkommen abgezogen wird, wegfällt.


    In diesem Zeitraum bekomme ich noch weniger ( übergangsgeld von der Rentenversicherung) hat er in diesem Zeitraum nicht auch Anspruch auf mehr Bürgergeld ?


    Auch hier: nicht unbedingt, siehe oben. Im Normalfall ist es doch so: man reicht, wenn sich was geändert hat, dies beim Jobcenter ein und dort wird dann der Anspruch neu berechnet. Eigentlich ganz einfach.

  • Falls ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet, bekommt nicht "Dein Partner" Bürgergeld, sondern ihr beide.

    Falls ihr keine Bedarfsgemeinschaft bilden solltet, ist Dein Einkommen für die Bewilligung Deines Partners im Wesentlichen ohne Bedeutung.

    Beides passt nicht ganz zu Deinen Schilderungen.

    Schaut Euch Eure Bescheide vom Jobcenter an. Falls ihr beide da drin steht, müsst ihr schlicht prüfen, ob die Bescheide die jeweiligen Veränderungen Deiner Einkommenssituation enthalten und geändert wurden.

    Falls nicht, wäre es evtl. eine Überlegung wert, ob Dein Partner und Du überhaupt die entsprechenden Informationen bereits ans Jobcenter gegeben habt? So das gechehen sein sollte, wäre der nächste Schritt telefonisch und ggf. schriftlich nachzufragen.

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