Freiberufliche Tätigkeit als Online-Deutschlehrer - Welche Unterlagen muss ich einreichen?

  • Hallo,

    ich bin Bürgergeldempfänger und würde gerne auf einer Online-Plattform Deutsch-Konversationsunterricht für Deutschlernende anbieten, um mir etwas dazuzuverdienen.

    Allerdings ist die Sache nicht ganz so einfach, da diese Plattform ihren Firmensitz in den USA hat und ich auch keine Möglichkeit habe jeden Monat eine detaillierte Einkommensbescheinigung zu bekommen, die das Jobcenter mit absoluter Sicherheit fordern würde. Man hat lediglich die Möglichkeit sich einen Einnahmenbericht (Geleistete Stunden, Verdienst & Provision) herunterzuladen. Allerdings ist auf diesem Bericht explizit vermerkt, dass dieser lediglich zu Informationszwecken dient und weder für rechtliche, noch für steuerliche Belange verwendet werden kann. Seinen Verdienst bekomm man in US-Dollar, entweder über PayPal oder Payoneer ausbezahlt, aber das dürfte wohl noch das geringste Problem sein.

    Die Frage ist diesem sehr speziellen Fall ist also: Welche Unterlagen kann bzw. muss ich einreichen? Würde sich das Jobcenter mit so einem "einfachen" Einkommensbericht begnügen? Kontoauszüge wäre zwar eine Möglichkeit, allerdings würde ich wie oben bereits beschrieben, meinen Verdienst ausschließlich über Drittanbieter wie Paypal o.Ä. ausbezahlt bekommen.

    Ich habe leider zu wenig Ahnung davon, deswegen hoffe ich hier jemanden zu finden, der vielleicht schon mal mit solcher oder ähnlicher Art von Tätigkeit Erfahrungen gemacht hat.

  • Die Abrechnungsproblematik mit ausländischen Unternehmen, insbesondere USA ist leider normal. Hier muss man sich teilweise mühsam CSV Dateien ziehen oder auf irgend eine andere Art und Weise die Abrechnungen zusammenschustern.

    In deinem Fall würde ich den Einnahmenbericht zusammen mit der Auszahlung über Payapal bzw. Payoneer beim Jobcenter einreichen. Dass diese in Dollar ausgezahlt werden, spielt meines Erachtens keine Rolle, da sowohl Payoneer als auch Paypal hier in Landeswährung umrechnen. Wenn sich die Einnahmenberichte mit den Zahlungen decken, sollte es plausibel sein und keine Probleme mit dem Jobcenter rechnen.

    Grundsätzlich können Jobcenter dir nur das anrechnen, was dir auch tatsächlich zufließt. Der Zufluss erfolgt in diesem Fall, wenn es auf dem PayPal-Konto oder Payoneer im Account eingegangen ist. Wann du es auf dein Konto einzahlt, ist unerheblich. Sofern gebühren für die Auszahlung anfallen, druck dir auch die entsprechenden Rechnungen über die Zahlungsanbieter dafür aus, da diese dein Einkommen mindern.

    Diese unterlagen benötigst du alle ohnehin, da du ja als Freiberufler auch eine Einnahmen-Überschussrechnung am Jahresende erstellen musst.

  • Sprich mit dem Jobcenter bzw. schreib die Leistungsabteilung mit Deinem Vorhaben an, erklär es wie hier im Forum und frag erst einmal, obder Einnahmenbericht mit den "Kontoauszügen" von Paypal ausreicht.

    Falls Du Glück hast, bestätigt man Dir dort schlicht, dass das so ok ist. Falls es hingegen anders läuft, wird man Dir entweder sagen, welche Belege man für erforderlich hält - oder sich ausschweigen. In beiden Fällen bist Du zumindest vorgewarnt und kannst entsprechend planen.

    "Auslandstätigkeiten" dieser Art sind meist auch noch im Hinblick auf andere Behörden nicht ganz unproblematisch. Ich gehe mal davon aus,die Tätigkeit ist freiberuflich - dann musst Du allerdings zumindest auch entsprechend bei der Finanzverwaltung aktiv werden und saubere Aufzeichnungen erstellen (siehe schon Pik:Ary).

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