Bürgergeld Antrag formlos - direkt und Rückwirkung

  • Hallo in die Runde. Bin neu und habe zwei sehr kurze Fragen.

    1. Wenn man einen formlosen Antrag stellt, gibt es eine gesetzliche Frist innerhalb derer man den "richtigen" Antrag einreichen muss, also Antrag und Anlagen? (Jobcenter hat auf dem formlosen Antrag nicht reagiert. Kann aber beweisen, dass ich ihn gestellt habe)

    2. Wenn ich den "richtigen" Antrag einreiche, datiere ich den zurück auf das Datum des formlosen Antrags? (Damit niemand auf die Idee kommt, erst ab dem Datum des nachgereichten "richtigen" Antrages zu gewähren)

    Danke schonmal für eure Antworten!

  • Hallo!


    Ein Bürgergeld-Antrag wirkt auf den Monatsersten zurück

    (§ 37 Abs. 2 S. 2 SGB II), indem er gestellt wurde.

    Kann aber beweisen, dass ich ihn gestellt habe

    Wann wurde der Bürgergeld-Antrag formlos gestellt? In welcher Form

    wurde er gestellt, schriftlich, mündlich oder fernmündlich?

    Jobcenter hat auf dem formlosen Antrag nicht reagiert

    Bitte beim Jobcenter nachfragen, ob der formlose Antrag dort auch

    angekommen ist.

    Gruß

  • Ein Bürgergeld-Antrag wirkt auf den Monatsersten zurück

    (§ 37 Abs. 2 S. 2 SGB II), indem er gestellt wurde.

    Danke, aber das ist leider nicht die Antwort auf meine Frage. Nicht böse sein! Meine Frage war, ob es eine gesetzliche Frist gibt, wie lange man Zeit hat, NACH dem erfolgten formlosen Antrag den eigentlichen unterschriebenen (Papier-)antrag und die Anlagen abzugeben.

    Mein formloser Antrag erfolgte per E-Mail. Schon oft gemacht, ging immer. Die akzeptieren das.

    Also nehmen wir an, jemand stellt am 20.01.24 per E-Mail formlos einen Antrag auf Bürgergeld. Wie lange hat derjenige, wenn das Jobcenter keine (eigene) Frist setzt, Zeit, den richtigen Antrag einzureichen? Denn die E-Mail ist ja nur ein formloser Antrag.

    1 Monat? 6 Wochen? 3 Monate? Gibt es da eine gesetzliche Frist?

    Vielen Dank schonmal!

  • Mein formloser Antrag erfolgte per E-Mail. Schon oft gemacht, ging immer. Die akzeptieren das.

    Seit Umstellung auf JDdigital kann es da sehr wohl Probleme geben. Viele Jobcenter schalten die Mails ab und für Mails hast du auch keinen Zugangsnachweis. Du hast also keinen Beweis für deine Antragstellung.

    Sollte sie nicht bestritten werden, gilt folgendes: Der Antrag gilt. Der gilt auch unbegrenzt. Allerdings sollte der Normalfall sein, dass da JC dich irgendwann unter Fristsetzung und Belehrung über die Rechtsfolgen fehlender Mitwirkung auffordert, Antrag und Unterlagen abzugeben. Erfolgt das nicht, kommt es zu einer Versagung der Leistung ggf. auch bereits zu einer Ablehnung derselben. Im Fall der Versagung kannst du die Mitwirkung noch nachholen, so dass die Behörde zu prüfen hat, ob sie auch Leistungen rückwirkend ab Antragstellung erbringt. Bei einer Ablehnung müsstest du definitiv den Rechtsweg mit Widerspruch und ggf. Klage beschreiten, um den Anspruch prüfen zu lassen.

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