Zeitliche Überschneidung Wohngeld und Bürgergeld

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage bezüglich der Überschneidung von Wohngeld und Bürgergeld.

    Kurz vorab: ich bin mir durchaus bewusst, dass ein zeitgleicher Bezug von Wohngeld + Bürgergeld nicht möglich ist. Beim Wohngeld handelt es sich ja um eine vorrangige Leistung. Und genau deswegen schildere ich hier meinen Fall:

    Ich bin selbständig tätig und befinde mich aktuell als Aufstockerin (6 Monate Januar - Juni 2024) im Bürgergeldbezug. Da ich meine Hilfebedürftigkeit so schnell wie möglich beenden möchte, um nicht mehr auf staatliche Leistungen angewiesen zu sein, habe ich bereits zusammen mit meiner Integrationsfachkraft im Jobcenter einen guten Plan erarbeitet; ich würde mich gerne nach den 6 Monaten, also ab Juli, aus dem Bürgergeldbezug verabschieden.

    Jedoch ist damit zu rechnen, dass ich zunächst recht wenig Einkommen erwirtschaften werde, und würde daher ab Juli 2024 Wohngeld beantragen (bewilligt in der Regel für 12 Monate, also Juli 2024 - Juni 2025). Sollte Wohngeld bewilligt werden, dürfte dies ausreichen, um zusammen mit meiner anvisierten Erwerbstätigkeit über die Runden zu kommen.

    Sollte ich jedoch in den ersten Monaten festellen, dass ich es leider finanziell nicht schaffe - und bereits vor Ablauf der 12 Monate Wohngeldbezug, wieder Bürgergeld für weitere 6 Monate beziehen mütte (z.B. ab Januar 2025), wie würde es dann mit dem Wohngeld gehandhabt werden? Könnte ich das Bügergeld erst beantragen bis der Wohngeldbezug beendet ist? Oder würde mir das Wohngeld vom Regelsatz des Bürgergeldes abgezogen werden? Oder würde die Zahlung des Wohngeldes gar einfach eingestellt?

    Kurzum: wie wird solche eine zeitliche "Überschneidung" von Wohngeld und Bürgergeld in der Praxis gehandhabt und auf was gilt es zu achten?

    Ganz Lieben Dank!

    Eure Susanne :)

  • Wie das gehandhabt wird? Böse. Solange das Wohngeld gezahlt wird, wird es beim Bürgergeld als dein Einkommen angerechnet. Wenn dann die Wohngeldstelle es später zurück fordert, musst du es zurück zahlen, bekommst aber kein Bürgergeld nachgezahlt.

  • Danke Tamar,

    deine Antwort war recht knapp gehalten, daher nochmal zum Verständnis:

    A) Die Wohngeldstelle würde jenes Wohngeld zurückfordern, welches während des Bürgergeldbezugs ausgezahlt wurde? Und dies würde nach den 12 Monaten Wohngeldbezug geschehen, quasi nach Vorlage des Einkommensteuerbescheides des jeweiligen Zeitraums?

    B) Das Jobcenter würde das Wohngeld als Einkommen anrechnen welches ich aber mit den entsprechenden Betriebsausgaben in der EKS wieder entsprechend gegenrechnen könnte, korrekt?

    Frage: Wäre es nicht möglich, die Wohngeldstelle einfach um vorzeitige Einstellung des Wohngeldbezugs zu bitten bzw. dies schriftlich anzumelden, sobald man Bürgergeld erhält, damit sich diese beiden Leistungen nicht überschneiden? Das wäre doch die logische Vorgehensweise.

    Lieben Dank im Voraus :)

  • Die Wohngeldstelle würde jenes Wohngeld zurückfordern, welches während des Bürgergeldbezugs ausgezahlt wurde?

    Ja.


    Und dies würde nach den 12 Monaten Wohngeldbezug geschehen, quasi nach Vorlage des Einkommensteuerbescheides des jeweiligen Zeitraums?

    Was hat der Einkommenssteuerbescheid damit zu tun?

    Das Jobcenter würde das Wohngeld als Einkommen anrechnen welches ich aber mit den entsprechenden Betriebsausgaben in der EKS wieder entsprechend gegenrechnen könnte, korrekt?

    Was hat Wohngeld mit Betriebsausgaben zu tun?


    Wäre es nicht möglich, die Wohngeldstelle einfach um vorzeitige Einstellung des Wohngeldbezugs zu bitten bzw. dies schriftlich anzumelden, sobald man Bürgergeld erhält, damit sich diese beiden Leistungen nicht überschneiden? Das wäre doch die logische Vorgehensweise.

    Kannst du versuchen. Wenn das funktioniert, wäre es wahrscheinlich die beste Lösung.

  • Danke für die Rückmeldung, Tamar :)

    Was hat der Einkommenssteuerbescheid damit zu tun?

    Die Wohngeldstelle verlangt regelmäßig nach den 12 Monaten Wohngeldbezug die Vorlage des Einkommensteuerbescheids dieses Zeitraums (merke: ich bin selbständig, daher stark schwankende Einkünfte) um so die im Erstantrag gemachten vorraussichtlichen Angaben für das Wohngeld zu prüfen und ggf. rückwirkend anzupassen, d.h. es kommt zu einer Nachzahlung oder Rückzahlung.

    Was hat Wohngeld mit Betriebsausgaben zu tun?

    Die Berechnung des Wohngeldes erfolgt auf Grundlage des Einkommens, als Freiberuflerin die von zuhause arbeitet dient meine Wohnung ebenfalls als Büro, somit ist es eine Betriebseinnahme, ergo: Gegenrechnung der Betriebsausgaben.

    Kannst du versuchen. Wenn das funktioniert, wäre es wahrscheinlich die beste Lösung.

    Was sind denn hier die Erfahrungswerte? Funktioniert das in der Regel oder versuchen es die wenigsten? Ich gehe ja immer von der Logik aus (bin halt Informatikerin ;)) und daher denke ich: aus Sicht des Jobcenters würde ich Bürgergeld-AntragstellerInnen im Wohngeldbezug dazu ermutigen, bei der Wohngeldstelle die Beendigung des Wohngeldbezugs zu erbitten, damit es eben nicht zu genannter Doppel-Leistung kommt. Das schont auch die Staatskasse.

  • Die Wohngeldstelle verlangt regelmäßig nach den 12 Monaten Wohngeldbezug...

    Wenn du dich vorzeitig anmeldest, dann aber sicher auch vor Ablauf dieser 12 Monate.

    Die Berechnung des Wohngeldes erfolgt auf Grundlage des Einkommens,

    Und trotzdem verstehe ich den Sinn der ursprünglichen Aussage nicht. Wohngeld kann man in der EKS nicht gegenrechnen. Das war aber die Aussage.

    Was sind denn hier die Erfahrungswerte?

    Ich habe da keine Erfahrungswerte. Der Doppelbezug von Wohngeld ist ein seltener Ausnahmefall.

    Das schont auch die Staatskasse.

    Dann hast du die Logik falsch verstanden. Das JC spart durch das Wohngeld an Bürgergeld ein. Das Wohngeld fordert man aber von dir zurück. Die Staatskasse spart also durch den Doppelbezug und nicht umgekehrt.

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