Betriebliche Fahrten mit privatem PKW

  • hallo, in die runde. ich bin aufstocker und mit dem auto auf unterschiedlichen märkten unterwegs.

    heute teilte mir das jc mit, dass die betrieblichen fahrten mit 0,10 cent berücksichtigt werden.

    ich habe im eks 0,20 cent pro gefahrenem km berechnet.

    jetzt sollen mir ab märz über 300 euro in raten abgezogen werden. was kann ich tun ?? widerspruch einlegen ??

    freue mich über hilfreiche ratschläge.

  • Entfernungskilometer ist die einfache Entfernung. Du rechnest gefahrene Kilometer, also doppelte Entfernung (Hin und Rückfahrt) ab, damit sind es dann 10 Cent.

    Oder einfach:

    20 Cent für die einfache Entfernung

    10 Cent für Hin und Rückfahrt

  • Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind private Fahrten. Betriebliche Fahrten sind keine private Fahrten bzw. Werbungskosten sondern Betriebsausgaben. Siehe auch Bürgergeld-V:

    (7) Wird ein Kraftfahrzeug überwiegend betrieblich genutzt, sind die tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben für dieses Kraftfahrzeug als betriebliche Ausgabe abzusetzen. Für private Fahrten sind die Ausgaben um 0,10 Euro für jeden gefahrenen Kilometer zu vermindern. Ein Kraftfahrzeug gilt als überwiegend betrieblich genutzt, wenn es zu mindestens 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Wird ein Kraftfahrzeug überwiegend privat genutzt, sind die tatsächlichen Ausgaben keine Betriebsausgaben. Für betriebliche Fahrten können 0,10 Euro für jeden mit dem privaten Kraftfahrzeug gefahrenen Kilometer abgesetzt werden, soweit der oder die erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht höhere notwendige Ausgaben für Kraftstoff nachweist.

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