Mieterhöhung an ortsübliche Miete möglich - Mietspiegel?

  • Hallo Zusammen, bin Bürgergeldempfänger. Mein Vermieter möchte eine Mietpreisanpassung gemäß Mietspiegel vornehmen. Die bisherige Miete für 1-Person ist weit unter dem lokalen Mietpreisspiegel und liegt seit einigen Jahren bei 400 EUR. Nun würde sie auf die ortsüblichen 600 EUR steigen. Man findet keine Wohnungen mehr unter 600 EUR.

    Ist dies beim Landratsamt überhaupt möglich? Ich möchte nicht Gefahr laufen obdachlos zu werden.

    Gibt es hier eine Deckelung der Preisanpassung d.h. maximal 20 % innerhalb drei Jahren wie es in § 558 Abs. 3 BGB steht oder spielt dies in diesem Fall keine Rolle, da Anhebung auf den Mietspiegel.

  • Natürlich gilt die Deckelung von 20 (teilweise 15) Prozent. Da geht es ja gerade um die Anpassung an die ortsübliche Miete, die hier erfolgen soll.

    Ob nach Erhöhung die Miete noch angemessen ist, kann dir hier niemand sagen. Das wird das Jobcenter dann sicher mitteilen.

  • 20% wären dann 480 EUR für die Grundmiete mit Betriebs- und Nebenkosten. Das befindet sich aber weiter unterhalb des Mietpreisspiegels von 600 EUR.

    Ich ahne Böses.

    Werden Heizung- und Warmwasserkosten seperat deklariert?

  • Du hast doch anscheinend selbst im BGB nachgelesen. Mieterhöhung ist immer auf die Grundmiete bezogen. Betriebskosten können mit der jährlichen Abrechnung an den tatsächlichen Verbrauch angepasst werden, § 560 BGB. Und eben auch nicht "nach Wunsch".

    Der Vermieter hat sich bitte an Recht und Gesetz zu halten, ansonsten trefft ihr euch eben vor Gericht.

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