Beiträge von Duermeier

    Hallo Zusammen, bin Bürgergeldempfänger. Mein Vermieter möchte eine Mietpreisanpassung gemäß Mietspiegel vornehmen. Die bisherige Miete für 1-Person ist weit unter dem lokalen Mietpreisspiegel und liegt seit einigen Jahren bei 400 EUR. Nun würde sie auf die ortsüblichen 600 EUR steigen. Man findet keine Wohnungen mehr unter 600 EUR.

    Ist dies beim Landratsamt überhaupt möglich? Ich möchte nicht Gefahr laufen obdachlos zu werden.

    Gibt es hier eine Deckelung der Preisanpassung d.h. maximal 20 % innerhalb drei Jahren wie es in § 558 Abs. 3 BGB steht oder spielt dies in diesem Fall keine Rolle, da Anhebung auf den Mietspiegel.