Rückzahlung nach Versagung

  • Hallo,

    ich habe im Juli Antrag auf Bürgergeld gestellt. Anschließend kam ich aber vom Juli bis November in ein Krankenhaus und Angehörige konnten die Mitwirkung nicht für mich erledigen. ImAugust wurde der Antrag versagt und man bat mich, einen neuen zu stellen. Da ich nun so lange im Krankenhaus war und danach auch immer noch ziemlich krank, habe ich die Unterlagen erst jetzt zusammen und abgegeben (ohne neuen Antrag erstmal). Nun zu meiner Frage: Ich weiß, dass es EWIGKEITEN her ist aber können Leistungen dennoch rückwirkend erbracht werden oder erhalte ich jetzt nur Leistungen ab diesen Monat?

    Was mich sehr besorgt sind vor allem die Beiträge für die Krankenversicherung, die ich ja sonst rückwirkend zahlen müsste.


    Grüße und danke im Voraus

  • aber können Leistungen dennoch rückwirkend erbracht werden

    Können. Das liegt im Ermessen des Leistungsträgers. Das mit der Zeit im Krankenhaus mag ja nachvollziehbar sein. Aber zwischen November und jetzt liegt auch einige Zeit. Und waren die Nachweise, die zu erbringen sind, so kompliziert zu beschaffen? Wovon wurde nach Krankenhaus gelebt? Wer hat die ganzen Monate Miete und ggf. Krankenversicherung gezahlt und wovon? Das sind alles Fragen, die dafür eine Rolle spielen.

  • Danke für die Antwort, das macht mir etwas Hoffnung :) Die Nachweise waren eigentlich nicht so kompliziert zu beschaffen aber setzten z. b bei einem Dokument eine persönliche Abholung voraus und nach drei Monaten Bettlägerigkeit im KH kommt man ja nicht fit nachhause. Ich konnte eine ganze Wiele lang nicht einmal bis zum Nachbarhaus laufen, geschweige denn mich um Papierkram kümmern :/ Ich war bis vor der Sache noch Studentin und wurde von meiner Familie unterstützt. Die Versicherungsbeiträge haben die auch vorerst teilweise übernommen, das muss ich aber zurückzahlen und viele sind eben noch offen. Also haben mich kurz gesagt Angehörige mit Darlehen unterstützt

  • Es gibt in Krankenhäusern Sozialdienste. Es gibt die Möglichkeit, jemanden als Betreuer einzusetzen und wenn es nur auf Zeit ist. Ich weiß nicht, ob man deinen Argumenten wirklich folgen kann. Im Übrigen sind Verwandte 1. Grades ein Leben lang gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet. Insbesondere, wenn die Unterhalt benötigende Person nicht auf Arbeit (Erwerbsobliegenheit) verwiesen werden kann, weil sie krank ist. Wenn also z. B. Hilfe von deinen Eltern kam, dann kann das als ganz normaler Unterhalt betrachtet werden.

  • Ich dachte, dass Verwandte 1. Grades nur bis zum 25. Lebensjahr zu Unterhalt verpflichtet sind. Es bezog sich auch eher darauf, dass ich während des Studium umterstützt wurde. Die letzten zwei Monate bekam ich keim Geld von Verwandten ausgezahlt, sondern durfte einfach hier wohnen etc. Das mit d Sozialdoenst wusste ich schlicht nicht und ich war kaum ansprechbar. Mir geht es auch wirklich eher um die Versicherungsbeiträge, als um das Geld für den Unterhalt

  • Ich dachte, dass Verwandte 1. Grades nur bis zum 25. Lebensjahr zu Unterhalt verpflichtet sind.

    Das ist eine Stammtischweisheit und völlig falsch.


    sondern durfte einfach hier wohnen etc.

    Irgendwas gegessen wirst du ja in den 2 Monaten auch haben...


    Das mit d Sozialdoenst wusste ich schlicht nicht und ich war kaum ansprechbar.

    Gerade in so einem Fall müsste das Krankenhaus oder ein Familienangehöriger ein Betreuungsverfahren einleiten. Irgendwer muss ja im Fall der Fälle berechtigt sein, Entscheidungen zu treffen.

    Mir geht es auch wirklich eher um die Versicherungsbeiträge, als um das Geld für den Unterhalt

    Die scheint ja jemand zu zahlen. Ansonsten bleibt es dabei: ob nachgezahlt wird, ist eine Entscheidung der Behörde. Ob das bei dir der Fall sein wird, kann niemand prognostizieren. Es spricht nunmal auch etliches dafür, dass du nicht hilfebedürftig warst, weil du die Hilfe von Familienangehörigen erhalten hast.

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