Beiträge von kjiuz

    Ich dachte, dass Verwandte 1. Grades nur bis zum 25. Lebensjahr zu Unterhalt verpflichtet sind. Es bezog sich auch eher darauf, dass ich während des Studium umterstützt wurde. Die letzten zwei Monate bekam ich keim Geld von Verwandten ausgezahlt, sondern durfte einfach hier wohnen etc. Das mit d Sozialdoenst wusste ich schlicht nicht und ich war kaum ansprechbar. Mir geht es auch wirklich eher um die Versicherungsbeiträge, als um das Geld für den Unterhalt

    Danke für die Antwort, das macht mir etwas Hoffnung :) Die Nachweise waren eigentlich nicht so kompliziert zu beschaffen aber setzten z. b bei einem Dokument eine persönliche Abholung voraus und nach drei Monaten Bettlägerigkeit im KH kommt man ja nicht fit nachhause. Ich konnte eine ganze Wiele lang nicht einmal bis zum Nachbarhaus laufen, geschweige denn mich um Papierkram kümmern :/ Ich war bis vor der Sache noch Studentin und wurde von meiner Familie unterstützt. Die Versicherungsbeiträge haben die auch vorerst teilweise übernommen, das muss ich aber zurückzahlen und viele sind eben noch offen. Also haben mich kurz gesagt Angehörige mit Darlehen unterstützt

    Hallo,

    ich habe im Juli Antrag auf Bürgergeld gestellt. Anschließend kam ich aber vom Juli bis November in ein Krankenhaus und Angehörige konnten die Mitwirkung nicht für mich erledigen. ImAugust wurde der Antrag versagt und man bat mich, einen neuen zu stellen. Da ich nun so lange im Krankenhaus war und danach auch immer noch ziemlich krank, habe ich die Unterlagen erst jetzt zusammen und abgegeben (ohne neuen Antrag erstmal). Nun zu meiner Frage: Ich weiß, dass es EWIGKEITEN her ist aber können Leistungen dennoch rückwirkend erbracht werden oder erhalte ich jetzt nur Leistungen ab diesen Monat?

    Was mich sehr besorgt sind vor allem die Beiträge für die Krankenversicherung, die ich ja sonst rückwirkend zahlen müsste.


    Grüße und danke im Voraus