Bürgergeld Anspruch - Wohne bei Eltern

  • Hallo, Ich versuche alles kurz zusammenzufassen

    - ich bin über 25 Jahre

    - wohne bei meinen Eltern

    - Eltern beziehen Bürgergeld

    - zwischen Eltern und mir besteht kein Mietvertrag (muss keine Miete Zahlen)

    - kosten für mein Essen bezahle ich selbst

    Hab ich anspruch auf Bürgergeld? oder muss ich ausziehen damit meinen eltern die Leistungen nicht gekürzt werden?

    Lg

  • Kann man schlecht beantworten, wenn man nicht weiß, welche Angaben die Eltern beim Jobcenter gemacht haben. Denn normalerweise wird, wenn noch jemand in der Wohnung wohnt, die Miete nur kopfteilig berücksichtigt, hier also 2/3 bei den Eltern. Dann hätten die aber schon länger ein Problem mit dem Geld, denn du schreibst ja, dass du ihnen nichts zahlst.

    Von daher: ohne konkrete Angaben zum Bürgergeld der Eltern kann man nichts sagen.

  • Grundmiete: 460€

    Nebenkosten: 210€

    Heizkosten: 170

    höhe des arbeitslosengeldes: 340€ Mutter | Vater 150€

    Wie gesagt, ich würde nun gerne, da die Jobsuche länger dauert als erwartet, Bürgergeld beantragen. Derzeit wohne ich mietfrei bei meinen Eltern (beide Bürgergeld-Empfänger). Jetzt ist meine Frage, wie gehen wir vor das weder ich noch Sie einen finanziellen Nachteil dadurch haben?

    Bitte kein Vollzitat

  • Mit den Daten kann man nichts anfangen. Man muss wissen, ob das Jobcenter 2/3 der Miete berücksichtigt oder die volle Miete. Was Arbeitslosengeld jetzt damit zu tun haben soll, weiß ich nicht.

    Warum ist es so problematisch, eine Arbeit zu finden? Gerade, wo du ja recht flexibel bundesweit suchen kannst, da du keine Kündigungsfristen für eine Wohnung beachten musst.

  • Einfache Antwort:

    Schritt 1: Lass Dir von Deinen Eltern kurz deren Jobcenterbescheid zeigen und schau, ob da die volle Miete drin steht, die sie monatlich zahlen.

    Falls nein, gib Deinen Eltern einen dicken Kuss. Denn dann haben sie Dich trotz der eigenen Not mit durchgeschleppt.

    Falls ja, sollten Deine Eltern schnellstmöglich Butter bei die Fische geben.

    Schritt 2.

    Falls die Antwort in Schritt 1 eine NEIN war, dann stell einfach einen Antrag. Den Rest sagt Dir das Jobcenter.

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