Bürgergeld - Lottogewinn und Einkommen Anrechnung

  • Ich habe einen kleinen 5 stelligen Betrag im Lotto gewonnen.

    Die Kommunale Arbeitsförderung fordert jetzt die Bürgergeld-Leistungen für den Monat zurück, in dem ich den Gewinn erhalten habe. Danach zählt das Geld zum Schonvermögen.

    Ist das so korrekt oder soll ich widersprechen?

    Danke und liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Danach zählt das Geld zum Schonvermögen.

    Nein! Ein Lottogewinn ist Einkommen und wird angerechnet

    auf den Bedarf:

    Gruß

  • Die Kommunale Arbeitsförderung fordert jetzt die Bürgergeld-Leistungen für den Monat zurück, in dem ich den Gewinn erhalten habe. Danach zählt das Geld zum Schonvermögen.

    Das ist schon richtig. Die Betonung liegt auf "danach". Im Monat des Zuflusses ist es Einkommen, deshalb musst du das Bürgergeld für den Monat zurück zahlen. Danach wird es zu Vermögen.

    Beispiel: 14.000 Euro Gewinn. Zufluss im Januar. Bürgergeld für Januar war 1.100 Euro. Also musst du die 1.100 Euro zurück zahlen, ab Februar ist der Rest Vermögen. Wenn dein gesamtes Vermögen dann 15.000 Euro nicht übersteigt, hast du ab Februar wieder Anspruch, ist es höher, musst du es erstmal bis zur Grenze von 15.000 Euro verbrauchen.

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