Freibetrag Ehrenamt - Einkommen Anrechnung und rechtliche Regelung

  • Hallo liebe Leute,

    ich habe gehört, dass seit 1.7.2023 ein Ehrenamtler 3.000 EUR pro Jahr als Freibetrag beim Alg2 hat.

    Wenn jemand jetzt nur 3 Monate als Ehrenamtler aktiv ist, und diese 3.000 EUR in diesen drei Monaten arbeitet, dann wären das ja 1.000 EUR / Monat, die er/sie komplett behalten dürfte, ohne dass das Job-Center etwas abzieht. Hört sich fast zu gut an, als wahr sein zu können.

    Der relevante Paragraf sollte sein: § 11a (1) Satz 5 SGB II

    Hab ich hier einen Denkfehler?

    Danke für die Auskunft!

  • Das Finanzamt vielleicht? Wäre das nicht eine Frage, die der Verein klären sollte, wenn die dich unbedingt nur 3 Monate lang ehrenamtlich haben und dafür aber 1000 Euro im Monat bezahlen wollen?

    Das müssen dann ja auch erhebliche Arbeitszeiten sein. Was ist eigentlich nach den 3 Monaten? Brauchen die dann plötzlich niemanden mehr?

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