Trennung vom Partner und neuen Bürgergeld-Antrag stellen?

  • Guten Abend zusammen,

    ich bin neu hier und hätte ein paar Fragen.

    Mein Partner und ich haben uns dazu entschlossen unsere Beziehung nach 12 Jahren zu beenden. Wir beziehen beide Bürgergeld und der WBA wurde bis 31.01.2024 bewilligt. Bewilligung kam am 16.12.2023.

    Ich habe am Mittwoch, 10.01.2024 ein persönliches Gespräch in der Gelddienststelle um die Trennung dem Jobcenter mitzuteilen. Was passiert dann? Müssen wir beide einen Bürgergeldantrag stellen oder wird der bewilligte Antrag einfach auf uns beide aufgeteilt?

    Das gesamte Bürgergeld kam immer auf mein Konto, da mein Ex-Partner kein Konto besitzt. Sein Ausweis ist auch abgelaufen und er hat erst am 16.01.2024 einen Termin bei der Stadt bekommen um einen neuen Ausweis zu beantragen. Also alle Kosten laufen über mein Konto. Ist es dann möglich, das die Februarzahlung nochmal für uns beide auf mein Konto gezahlt werden und dann ab März die Zahlungen getrennt auf die Konten gezahlt werden?

    Ich werde aus der Wohnung ausziehen, mein Ex bleibt hier. Muss ich das direkt am Mittwoch dem Amt mitteilen oder reicht das, wenn ich dann eine neue Wohnung habe?

  • Müssen wir beide einen Bürgergeldantrag stellen oder wird der bewilligte Antrag einfach auf uns beide aufgeteilt?

    Einer muss einen neuen Antrag stellen, weil aus einer Bedarfsgemeinschaft dann zwei werden, also auch 2 Fälle im Computer angelegt sein müssen. Wenn du bisher für euch beide den Antrag gestellt hast ("Kopf der Bedarfsgemeinschaft", dann muss er den Antrag stellen. Wenn er Kopf der BG war, dann du.

    Ist es dann möglich, das die Februarzahlung nochmal für uns beide auf mein Konto gezahlt werden

    Das wäre eigentlich ein Indiz gegen eine Trennung, ob man das so macht, kommt auf eure Überzeugungskraft an. Er sollte mitgehen. A) um ggf kurz einen eigenen Antrag zu stellen und B) um zu erklären, dass er das den einen Monat wirklich will mit dem Geld. Denn du kannst nunmehr keine Erklärungen für ihn mehr mit abgeben. Das war bisher gem. § 38 SGB II möglich.

    Muss ich das direkt am Mittwoch dem Amt mitteilen

    Das solltest du, am besten bereits mit Mietangeboten im Gepäck, damit man euch die Trennung glaubt.

  • Erstmal danke für deine schnelle Rückmeldung. Ja ich bin der Kopf der BG. Läuft dann die Zahlung für mich einfach normal weiter? Sprich das mein Februargeld dann Ende Januar kommt? Wie läuft das dann ab bei ihm. KdU usw bleiben ja gleich, wird der Antrag dann direkt bewilligt oder ist mit Wartezeit zu rechnen?

    Denn du kannst nunmehr keine Erklärungen für ihn mehr mit abgeben. Das war bisher gem. § 38 SGB II möglich.

    Okay, danke für den Tipp. Dann wird er mitgehen. Seit Jahren kam immer das Geld auf mein Konto, deswegen musste er sich nicht bemühen ein eigenes Konto zu haben, da er auch eine Vollmacht und eigene Bankkarte für das Konto hat. Ich denke das wenn man das so argumentiert und glaubhaft versichern kann das er sich darum kümmert (Terminbestätigung der Stadt zur Beantragung eines Perso zum Beispiel) wird das hoffentlich klappen.

    Das solltest du, am besten bereits mit Mietangeboten im Gepäck, damit man euch die Trennung glaubt.

    Ja das ist leider nicht so einfach. Bürgergeldbezug + Hund + wenig Wohnungen in meiner Gegend + Studentenstadt. Mit sehr viel Glück bekomme ich Anfang der Woche einen Besichtigungstermin, vielleicht habe ich dann bis Mittwoch etwas das ich vorzeigen kann. Wenn nicht, reicht es dann einfach zu sagen das ich ausziehe? ggf. Die Nachrichten zeigen von der jetzigen Wohnung, auch wenn sie nicht klappt?

    Bitte keine Vollzitate

  • Läuft dann die Zahlung für mich einfach normal weiter? Sprich das mein Februargeld dann Ende Januar kommt?

    Nur, wenn das hier

    WBA wurde bis 31.01.2024 bewilligt

    ein Schreibfehler ist und du eigentlich 31.12.2024 meinst.

    Selbst wenn: die Änderungen zur Trennung müssen noch eingearbeitet werden. Ob das gleich und sofort erfolgt, kann dir ein Außenstehender nicht sagen.

    wird der Antrag dann direkt bewilligt oder ist mit Wartezeit zu rechnen?

    Du erwartest Wahrsagerei. Das sollte doch logisch sein, dass die Frage nur von dem zuständigen Jobcenter beantwortet werden kann. Niemand kennt die Personal und Arbeitslage dort.

    Wenn nicht, reicht es dann einfach zu sagen das ich ausziehe? ggf. Die Nachrichten zeigen von der jetzigen Wohnung, auch wenn sie nicht klappt?

    Das kannst du natürlich versuchen. Niemand kann vorhersehen, welche Anforderungen dein zuständiges Jobcenter an den Nachweis der Trennung stellt. Vielleicht wird das Ganze auch erst ab dem Zeitpunkt, an dem du auszieht, akzeptiert.

  • ein Schreibfehler ist und du eigentlich 31.12.2024 meinst.

    Ist sogar komplett falsch, bei bewilligt wurde es bis 31.01.2025. Sorry dafür.

    Vielleicht wird das Ganze auch erst ab dem Zeitpunkt, an dem du auszieht, akzeptiert.

    Wenn das ganze erst bei Auszug akzeptiert wird, bleibt der WBA bestehen oder muss trotzdem von ihm ein Antrag gestellt werden?

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