Jobcenter verlangt die Flugtickets während der genehmigten Ortsabwesenheit

  • Hallo zusammen,

    ich bin am 29.,12. also gestern Abend aus einer on 21 tägigen genehmigter Orts Abwesenheit zurück gekommen.

    Am 02.0124 werde ich mich persönlich beim Jobcenter zurückmelden ( wegen Feiertag und Wochenende )

    Nun habe ich einen Brief vom Jobcenter bekommen ich solle meine Flugtickets vorlegen als Nachweis meiner Ortsabwesenheit.

    Dabei habe ich nicht mal Flugtickets bekommen sondern die Person welche die Tickets gezahlt hat, hat mir die Tickets - wie beim Deutschlandticket - als QR Code auf mein Handy geschickt. Hat auch alles Reibungslos am Schalter usw geklappt...

    Es geht das Jobcenter nichts an, wohin ich gereist bin? Ja, es war in die USA, aber solange die Tickets gezahlt worden sind, kann es denen ja egal sein. Ob ich nun 3 Wochen zur Schwiegermutter mit dem Linienbus zur Oma fahre zu Freunden in die USA geht die ja nichts an....

    Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage ? ...


    Sorry, aber es geht die nichts an wohin ich fahre, in welchen Betten ich nächtige und ob ich eine Lebensgefährtin habe ... Das ist und bleibt meine Sache und werde es Ihr bestimmt nicht mitteilen...

    Danke für Eure Hilfe !!!

    Bitte sachlich bleiben! Es geht hier um die Rechtslage

    und nicht um Befindlichkeiten.

  • Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage ? ...

    Im Zweifel immer § 60 SGB I, Mitwirkung. Ob hier ein Übermaßverbot greift, kann man nicht feststellen, wenn man die Beweggründe des Jobcenters nicht kennt, denn normal üblich ist das nicht, was vermuten lässt, dass da irgendwas im Hintergrund köchelt.

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