Übernahme der gemeinsamen Wohnung

  • Guten Abend,

    ich lebe seit September 2018 mit meinem Partner zusammen. Er hat ein Jahr lang Geld vom Amt bezogen, danach hat er keine Leistungen mehr bekommen wegen eheähnlicher Gemeinschaft und weil mein Einkommen zu hoch ist (was ich völlig lächerlich finde).

    Somit bin ich jahrelang für ihn aufgekommen... Vor ca. 4 Wochen habe ich mich getrennt und nun eine Wohnung in Aussicht. Ich möchte ihm die gemeinsame Wohnung gerne überlassen, da ich sowieso ausziehen wollte.

    Das große Problem ist, dass wir ihn damals nicht als Hauptmieter mit in den Vertrag aufgenommen haben. Quasi nur indirekt, weil wir uns alle die Arbeit sparen wollten einen neuen Vertrag aufzusetzen. Ich besitze nur ein Schreiben, dass bestätigt, dass er seitdem gemeinsam mit mir hier wohnt und die Vermieter Kenntnis hiervon haben bzw. mit seinem Einzug einverstanden sind. Sie wollen ihm dann einen neuen Vertrag ausstellen, sobald ich raus bin...

    Am Telefon sagte man mir beim Amt, dass man ihn ja nicht aus der Wohnung schmeißen darf und mindestens 1 Jahr in voller Höhe gezahlt werden muss. Aber gilt dies auch ohne dass er schwarz auf weiß im Vertrag steht und nur das Zusatzschreiben existiert?

    Ich habe zum 1. Dezember eine Wohnung in Aussicht und wir müssen somit einen Antrag auf Bürgergeld für ihn stellen. Ich habe aber so große Angst, dass es ihm nicht bewilligt wird aufgrund der o. g. Fakten... Könnten sie ihn einfach raus werfen? Wie gehe ich am besten vor? Wichtig zu wissen wäre vielleicht noch, dass er einen Schwerbehindertengrad von 50 % hat...

    Meine Angst ist so wahnsinnig groß, dass er keine Leistungen bekommt und dann Probleme kriegt... Ich weiß, dass es grundsätzlich sein Problem ist. Aber man hat sich ja immerhin mal geliebt.

    Vielen Dank Im Voraus!

  • Ohne Mietvertrag ist er keiner Zahlungspflicht gegenüber dem Vermieter ausgesetzt und demzufolge werden keine Kosten der Unterkunft berücksichtigt. Der Vermieter muss sein Weiterwohnen auch nicht akzeptieren. Im Übrigen ist das Ganze aufgrund der Trennung doch sein Problem und nicht deins.

  • Mietrechtlich betrachtet ist Dein Ex schlicht nicht Teil des Mietvertrags. Das bedeutet, er ist bisher mietrechtlich - sinngemäß - Dein Gast und (mit wenigen Ausnahmen) nicht mehr. Sobald Du kündigst, hat auch er kein Wohnrecht mehr. Falls er rechtswidrig in der Wohnung bleiben sollte und sie nicht räumt, haftest Du für alle Folgekosten. Er könnte sicherlich nach Region aus Einzelfall ein paar Monate oder mehr in der Wohnung bleiben, bis man ihn erfolgreich rausgeklagt hat und der Gerichtsvollzieher ihn mit Polizei dann tatsächlich räumen kann. Dafür entstehen aber erhebliche Zusatzkosten, die Dich ebenfalls treffen.

    Nun kannst Du natürlich den Mietvertrag ungekündigt lassen und er wohnt weiter da. Du bist dann weiter Mieterin, Du stehst finanziell dem Vermieter für alle Pflichten aus dem Mietvertrag ein und haftest. Bedenkt man, dass ihr Euch getrennt habt und zusätzliche Wohnungen üblicherweise eine nicht ganz unerhebliche finanzielle Last sind, ist das aber vermutlich nicht das, was Du möchtest und was in Deinem Interesse wäre.

    In solchen Situationen kommen theoretisch Verhandlungslösungen in Betracht. Falls Euer Vermieter bereits ist, einen Mietvertrag mit Deinem Ex zu schließen, könnte er vielleicht weiter dort wohnen. Zusätzlich müsste die Wohnung preislich aber auch in den Mietobergrenzen liegen, die das Jobcenter akzeptieren darf. Falls ja, kann das Jobcenter evtl. dem neuen Mietvertrag zustimmen und die Kosten anerkennen. Das könntet ihr beim Jobcenter prüfen lassen, falls ihr eine Zusage vom Vermieter bekommt. Bei einer Wohnung für zwei Personen vom freien Markt müsste die Wohnung in den meisten Regionen aber ungewöhnlich günstig sein, damit sich das ausgeht. Ähnlich wäre es im Ergebnis, wenn Du mit Zustimmung Deines Vermieters an Deinen Ex untervermietest (nur, dass Du dann finanziell dem Vermieter weiter haftest, falls irgend etwas schief geht).

    Aus der Ferne und nur mit den bisher verfügbaren Infos möchte ich deshalb nicht komplett ausschließen, dass es irgend eine Lösung geben könnte, bei dem Dein Ex in der Wohnung bleibt. Falls es klappen sollte, wäre es aber sicher nicht der Regelfall.

    Ansonsten gilt: Dein Ex muss sich darauf einstellen, sich schnellstmöglich eine neue Wohnung zu suchen. Das ist für andere Menschen in ähnlichen Situationen auch selbstverständlich. Als Leistungsbezieher und Mensch mit Schwerbehinderung kann es sein, dass er hier auch Vorteile hat, wie z.B. dass die Vergabe einer Sozialwohnung möglich ist. Hilft alles andere nicht, kann und muss er sich an die örtliche Behörde wenden, die für die Sicherung von Unterkünften bei drohender Wohnungslosigkeit zuständig ist.

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