• Vielleicht kann mir jemand weiter helfen:

    In näherer Zukunft verliere ich meine Wohnung. Unser Haus wird verkauft und abgerissen. Bis jetzt gab es keine Probleme mit meiner Vermieterin, ich wohne immerhin 17 hier.

    Das Grundstück wird von einem Investor gekauft und ich muss mir nun eine andere Wohnung suchen. Höchstwahrscheinlich muss ich mich um Wohngeld kümmern, denn in der jetzigen Preislage (45qm für 56o Euro warm in München) werde ich wohl nichts mehr finden.

    Deshalb meine Frage: ich beziehe eine Altersrente von 616 Euro netto und erhalte dazu Zahlungen des Versorgungsamtes nach dem § 3o Bundesversorgungsgesetz. Nun ist mir unklar, was in diesem Moment von den Zahlungen des Versorgungsamtes (Entschädigungszahlungen GdS) als Einkommen handelt. >Es geht dabei um eine Grundrente und eine Ausgleichsrente. Welche dieser Bezüge wird auf mein Einkommen angerechnet?

    Vielen Dank für Antworten

  • Unser Haus wird verkauft und abgerissen

    Nur allein deshalb verliert man die Wohnung nicht, oder zumindest nicht so schnell. Die bisherige Vermieterin kann nicht kündigen, denn da nicht sie das Haus abreißen lassen will, hat sie auch kein berechtigtes Interesse an einer Kündigung. Eine Kündigung von ihr wäre also unwirksam.

    Der neue Eigentümer könnte dann kündigen, aber erst, wenn er im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Das verschafft Zeit. Außerdem muss die Kündigung dann erst mal geprüft werden. Nicht immer ist eine Verwertungskündigung nach §573 Abs. 2 Nr. 3 BGB gültig, da es hierfür gewisse Anforderungen gibt. Das müsste man von einem Anwalt prüfen lassen, wenn die Kündigung da ist. Sollte die Kündigung nicht vor Gericht standhalten können, böte sich die Möglichkeit zu Verhandlungen für eine Abfindung, wenn man auszieht.

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